Durch Kindergartenfachmarkt gelöste Beschwerde. | 288 Views | 09.05.2014 | 15:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6417114

Kindergartenfachmarkt (Lauenau)

Widerruf- und Rückgaberecht nicht möglich, wenn schon bezahlt!

Seit wochen (anfänglich innerhalb rückgabefrist) versuch ich mein Widerruf- und Rückgaberecht in Anspruch zu nehmen. Anfänglich waren Telefonate (min 4x) unter Servicenummer noch möglich, bin allerdings immer vertröstet worden. Mittlerweile kein Durchkommen mehr, weder telefonisch noch per Mail. Unglaubliches Geschäftsverhalten!

Internetadresse:

KINDERGARTENFACHMARKT.DE

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Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
20.06.2014 | 14:01
Firmen-Antwort von: Kindergartenfachmarkt
Abteilung: Kundensupport

Guten Tag Frau Fulde,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Wir bedanken uns für die am 10.6.2014 zugesendeten, für die Rückbuchung relevanten Bankdaten.

Wir haben die Information des Herstellers erhalten, dass der Gehbarren in ordnungsgemäßen Zustand im Lager eingetroffen ist.
Der vorausgelegte Rechnungsbetrag wurde soeben dem u. g. Konto gut geschrieben.
Desweiteren erhalten Sie im Anschluss an diese Email eine Gutschrift auf die platzierte Bestellung.
Diese benötigen Sie für Ihre Unterlagen.

Wir entschuldigen die längere Bearbeitungszeit Ihrer Retoure.
Jedoch mussten wir in Zusammenarbeit mit dem Hersteller die Rückholung der Ware abklären.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team ein schönes Wochenende.

Viele nette Grüße aus Lauenau
Jana Schmitz

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Kommentare und Trackbacks (3)


16.05.2014 | 22:27
von ReclaBoxler-6417114 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma hat sich gemeldet und ist wohl dabei das problem zu lösen, mal abwarten.


06.06.2014 | 12:52
von ReclaBoxler-6417114 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist auf dem weg gelöst zu werden, barren wurde abgeholt, allerdings hab ich noch keine information über rückzahlung. sobald ich diese habe, werde ich das problem als gelöst melden.


25.06.2014 | 10:29
von ReclaBoxler-6417114 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geht doch, warum nicht gleich so!




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