Durch Jobcenter Herford endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1044 Views | 15.05.2014 | 10:17 Uhr
geschrieben von Rosaline Pakendorf

Jobcenter Herford (Enger)

SGB II / ARG II für schwangere Minderjährige

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich bin Mutter einer 16 jährigen schwangeren. Da meiner Tochter SGB II/ ARG II zusteht, so wie die Einmalzahlungen für Umstandskleidung und für Erstausstattung fürs Baby, wollte sie dieses auch beantragen.

Glücklicherweise habe ich mir trotz Berufstätigkeit die Zeit genommen meine Tochter bei ihren Besuchen des Jobcenters Außenstelle Enger zu begleiten.

Wäre ich nicht dabeigewesen, hätte ich das was wir erlebt haben kaum glauben können.

Am Donnerstag den 80.05.2014 wollten wir den Antrag auf SGBII/ ARG II abgeben und sind bei Hr. B. vorstellig geworden. Leider hat dieser Berater überhaupt keine Ahnung wie eigentlich verfahren wird und wollte, dass ich die Vermögensverhältnisse meines Mannes und mir offenlege. Als ich ihm zu verstehen gab, dass er dieses nicht verlangen darf, sagte er, dass er seinen Teamleiter anrufen wolle und verließ den Raum (das Telefon stand auf dem Schreibtisch an dem er saß!). Statt dessen das er seinen Teamleiter anrief, fragte er eine Kollegin (die leider auch keine Ahnung hatte) und kam mit den Worten zurück, das wir zum Jugendamt gehen müssen, um eine Bescheinigung zu holen, die besagt, dass das Kindeswohl des ungeborenen Kindes nicht gefährdet sei. Als ich ihm sagte, dass dieses nicht möglich sei, da das Kind ja noch nicht geboren ist, meinte er das Jugendamt würde so etwas auch blanko ausstellen. Beim nächsten Besuch sollten wir und dann gleich an Fr. N. wenden, da sie zukünftig die Anträge meiner Tochter bearbeitet.

Also habe ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt, erklärt was ich für eine Bescheinigung brauche bzw. was das Jobcenter Enger haben will. So eine Bescheinigung kann und wird niemals in dieser Form ausgestellt werden, da es sich nach wie vor um ein ungeborenes Kind handelt.

Wir sind also heute 12.05.2014 wieder zurück zu Jobcenter um den Antrag vorzulegen, um die Gelder die einer Schwangeren Minderjährigen zustehen zu beantragen. Das Warten, obwohl kein Kunde bei der Beraterin war, nehme ich immer und auch gerne in Kauf, da es ja Sitzmöglichkeiten gibt.

Aber dann der Hammer, nach dem wir wie auch beim ersten Mal vorstellig geworden sind und mitteilten das es die Bescheinigung (wie vorher erwähnt) nicht geben wird, wurden wir wieder weggeschickt mit den Worten das der Kollege eine Bescheinigung meinte, die aussagt, das meine Tochter keine Gelder über das Jugendamt bezieht.

Ich habe sie gefragt, ob das jetzt ein schlechter Scherz ist oder warum er das nicht so gesagt hat. Ich habe ihr zu verstehen gegeben, daß es ein Witz ist von einem Amt zum anderen geschickt zu werden, ohne einen kleine Erfolg zu erzielen. Eigentlich sind es ja Berater, aber die beratende Funktion üben die nicht aus, eher die Wegschick-Funktion! Den Antrag hat Fr. N. heute nicht angenommen, sie sagte das ich mit meiner Tochter noch im Laufe des Monats reinkommen kann, um die Sachen einzureichen, dann bekäme meine Tochter das Geld auch rückwirkend ab 01.05.2014.

Was mich erschreckt ist, das meine Tochter hier in Enger kein Einzelfall ist!

Am 14.05.2014 werden wir uns wieder ins Jobcenter Enger einfinden mit der Bescheinigung, das meine Tochter keine Zuwendung vom Jugendamt bekommt, in der Hoffnung das diesmal der Antrag für meine Tochter angenommen wird.

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Meine Forderung an Jobcenter Herford: Annahme des Antrages


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


15.05.2014 | 11:16
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Einen solchen, Antrag, welchen Sie einreichen wollten gibt es gar nicht.
Wenn, dann könne Ihre Tochter Leistungen NACH dem SGB 2 beantragen, und diese Leistung wäre dann das ALG 2.
Desweiteren sind Sie und Ihr Mann u. U. sehr wohl Ihrer Tochter gegenüber unterhaltspflichtig, ebenso der Kindesvater.

15.05.2014 | 11:55
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Tag der Antragstellung war/ist bereits das Datum Ihres ersten Besuches.
Dieses Antragdatum hätte der Sachbearbeiter mit Namenszeichen auf dem Antrag vermerken müssen, selbst wenn er den Antrag wegen fehlender Unterlagen noch nicht entgegen nimmt.
Es ist erschreckend, mit welcher Unfähigkeit heute bei den Behörden, insbesondere den Jobcentern, oftmals gearbeitet wird.

Im Rahmen der Familienfürsorge kann beim Jugendamt auch um Unterstützung, insbesondere bei Behördenangelegenheit, nachgesucht werden. Es erscheint mir angebracht, hier auch einen Sozialarbeiter mit einzubinden. Diese kennen sich einerseits mit den Anspruchsmöglichkeiten für Ihre Tochter aus und haben oftmals auch Kontakte zu sachkundigen Behördenmitarbeitern.

15.05.2014 | 12:53
von Tony Armada | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Tony Armada Sie sind gegenüber Ihrer Tochter unterhaltspflichtig, der Vates des Kindes gegenüber dem Ungeborenen, der Staat sollte sich eigentlich komplett aus Ihrer Familiensituation heraushalten.


15.05.2014 | 18:57
von Rosaline Pakendorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.05.2014 | 13:01
von Rosaline Pakendorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.06.2014 | 11:54
von Rosaline Pakendorf endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hat sich erledigt, Beschwerde wurde entgegen genommen und bearbeitet




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