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1215 Views | 16.05.2014 | 16:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6563731
Bestell-/Kundennummer: Wasserschaden vom 6.3.14 in Werder Havel
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In meiner Wohnung musste am 6.3.14 das Heizkörperventil gewechselt werden. Da ich in einer Wohnungsgemeinschaft wohne, musste ich eine Firma über meine Hausverwaltung beauftragen, da diese zum einen die Heizungsanlage installierte und auch alle anderen Wohnungen betreut. Der Heizkörper ist im Boden eingelassen und musste beim Wechsel des Ventils demontiert werden. Das was der Monteur der Firma Burkhardt dann an Arbeit ablieferte verursachte einen Wasserschaden im ganzen Wohnzimmerbereich im Estrich. Der Firma waren die Gegebenheiten sowie die eingesetzten Materialien hinlänglich bekannt. Es wurde nicht das Heizkörperventil gegen das der Firma Rossmann getauscht, welches die selbige Passform gehabt hätte. Stattdessen wurde etwas improvisiert was keinen besonderen fachlichen Eindruck hinterliess. Die Einbaulänge der Heizkörperanbindung konnte somit nicht mehr passgenau eingehalten werden. Eine Veränderung
der Bauteile innerhalb des Estrichs hätte daher in Erwägung gezogen werden müssen. Eine scheinbar nicht durchgeführte Druckprobe nach der Repartatur hätte sicher dazu beigetragen das eine Undichtigkeit zeitnah erkannt worden wäre. Eine hohe Gewaltanwendung bei der Montage durch deutlich sichtbare Beschädigungen des Anschlussystems konnte ich durch Fotos eindeutig belegen. Diese Fakten können schon als grob fahrlässig bezeichnet werden. Mein Glück war in diesem Fall, dass ich im Bekanntenkreis einen Heizungsinsallateurmeister habe, der mir nach dem Schaden hilfreich zur Seite stand. Die Firma Burkhardt reparierte auch nur auf Nachdruck meines Bekannten die Ursache des Schadens. Ansonsten würde ich sicher heute noch mit einer abgesperrten Heizung im kalten sitzen. Die Firma Burkhardt entschuldigte sich bei mir für den Schaden und gab mir die Schadensnummer ihrer Haftpflichtversicherung. Die Unterlagen für die Versicherung füllte ich ordnungsgemäß aus, aber ein paar Tage später kam die Ablehnung für die Schadensregulierung völlig unverständlich. Nun musste meine Wohngebäudeversicherung für die 14 tägigen Trocknungsarbeiten und die Erneuerung des Bodenbelags in Vorkasse gehen. Wer das einmal durch hatte, weiss wie nervenaufreibend das ist. Die Geräte sind so laut und die Luft sehr trocken, dass an Lebensqualität nicht zu denken ist. Der Fall wird nun von der Regressabteilung meiner Gebäudeversicherung bearbeitet. Der Verdienstausfall für die Zeiten in denen die Arbeiten in meiner Wohnung ausgeführt werden mussten ist weiterhin offen. Dieser müsste entweder von der Firma Burkhardt oder deren Versicherung übernommen werden. Leider wurde bis heute diese Forderung nicht beglichen. Ich kann nicht verstehen wie man in dem Fall mit Kunden umgeht und sich versucht aus der Verantwortung zu ziehen. Wenn jemand privat oder geschäftlich einem anderen einen Schaden zufügt, hat man dafür gerade zustehen!
Meine Forderung an Burkhardt GmbH:
Mein Verdienstausfall in Höhe von 273,50 €
nach etwa 2 Monate
10.07.2014 | 08:57
Firmen-Antwort von:
Burkhardt GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung
Das war ein Versicherungsfall und nach eingehender Prüfung hat die Versicherung reguliert
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