Durch REWE Markt endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 669 Views | 26.05.2014 | 16:49 Uhr
geschrieben von Wolfgang Nicke

REWE Markt GmbH (Oranienburg)

Abkassieren auf dem Kundenparkplatz

Auf dem Kundenparkplatz von REWE an der Lehnitzstraße in Oranienburg bezahlte ich Ende April spätnachmittags nach 15 Min Einkaufen 10. -€ für Parken ohne Parkscheibe. Die REWE Marktleitung hatte das Ordnungsamt darum gebeten mit Verwarnungsgeld zu verwarnen. Angeblich parken dort Angehörige einer benachbarten Firma. Sonst bleibt niemend länger auf dem öden Parkplatz als er muss. Zudem ist der Platz weitgehend leer.

SCHLAGWORTE

Selbst wenn das so ist, kann ja evtl. zu Arbeitsbeginn kontrolliert werden, aber nicht ahnungslose Kunden beim Einkauf am Nachmittag erschrecken. Denn auf eindeutig zugeordneten Kundenparkplätzen von Märkten sind solche Kontrollen absolut unüblich, weil der Kunde nur seinen Einkauf erledigt. Dafür, dass er sein Geld im Markt lässt, wird ihm dieser Platz zur Verfügung gestellt. Alles Weitere ist Abkassiererei. Dieser Markt bekommt seitdem kein Geld mehr von mir. Das habe ich im Übrigen auf REWE generell ausgedehnt, denn diese Einstellung ist bestimmt keine Ausnahme.

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Meine Forderung an REWE Markt GmbH: Ersetzen des Verwarnungsgeldes von 10. -€


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


26.05.2014 | 17:45
von DD | Regelverstoß melden
Ordnungsamt? auf Privaten Grund? denn der Parkplatz ist kein öffentliches Gelände und somit hat das ordnungsamt dort keinerlei Befugnisse, denn sonst würden sie ja auch bei einem unfall rechts vor Links usw kommen aber das verweigern sie ja auch. Und wenn sie eine Quittung haben vom tag und uhrzeit haben sie doch den beweis das sie einkaufen waren.

OWI auf Privatparkplatz?
Kann sich ja wohl nur um "Parkverstoß" handeln. Dann käme es dann darauf an, ob die entsprechende Beschilderung / Markierung amtlich angeordnet war (dann OWI / Zahlpflicht möglich), oder nicht (dann OWI in jedem Falle ausgeschlossen; Ausnahme vielleicht Feuerwehrzufahrtsbereich auf dem Gelände). Normalerweise ist die Beschilderung auf Supermarktparkplätzen nicht amtlich angeordnet worden. also erkundigen etwa bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

26.05.2014 | 18:46
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Im diesem Fall Widerspruch einlegen, am besten mit einem RA.

10.06.2014 | 15:24
von Wolfgang Nicke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag
von REWE hat sich niemand bei mir gemeldet und ich habe dort noch niemand von meiner Beschwerde unterrichtet, will dies aber bei nächster Gelegenheit tun.
MfG, W. Nicke


24.06.2014 | 15:54
von Wolfgang Nicke endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich von REWE bei mir niemand gemeldet




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