2690 Views | 27.05.2014 | 22:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1237814

arvato infoscore GmbH (Baden-Baden)

Unzulässige und sittenwidrige Gebühren von Infoscore?

Bestell-/Kundennummer: S.12.149515.01.343

Aufgrund einer schon nicht gerechtfertigten Forderung ohne Grundlage einer ausführlichen Rechnung wurden zudem überhöhte "Inkasso-Gebühren" berechnet.

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Bei einer Forderungshöhe von bis zu 500 Euro sind Inkassokosten von € 13,50 zulässig und angemessen. Von infoscore werden für eine Hauptforderung von lediglich 61 €, die mangels einer nachvollziehbaren Abschlussrechnung nicht beglichen werden konnte, folgende Gebühren verlangt:

- 45 € Inkassokosten (unangemessen),

- 18 € Kontogebühren (UNZULÄSSIG),

- 3,86 € Verzugszinsen

- 3 € Mahnauslagen (2,50 zulässig)

- 5,85 € sonstige Auslagen.

Insgesamt 75,71 € an Gebühren bei einer ursprünglichen Forderung von 61,40 €. Diese Gebühren sind unzulässig, das seitens des Auftraggebers der Firma infoscore keine Schlussrechnung über die Forderung von 61,40 € versendet worden ist.

Ungeachtet dessen sind die 123 Prozent an Gebühren unverhältnismäßig hoch und wohl schon sittenwidrig.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an arvato infoscore GmbH: Rücknahme der ungerechtfertigten Forderung von 75,71 €


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Kommentare und Trackbacks (5)


28.05.2014 | 00:43
von ReclaBoxler-1237814 | Regelverstoß melden
Gerichte kommen zu der Erkenntnis, dass die Geltendmachung von sogenannten Inkassokosten, im Wege des Schadensersatzes, regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen!

07.06.2014 | 08:21
von ReclaBoxler-1237814 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.06.2014 | 18:27
von ReclaBoxler-1237814 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.06.2014 | 21:32
von ReclaBoxler-1237814 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seitens der Firma Infoscore wurde mir wie nicht anders zu erwarten mitgeteilt: Dass selbstverständlich alle aufgeführten und berechneten Kosten rechtmässig seien.
Dies obwohl von Gerichten die sogenannten "Kontoführungsgebühren" als unrechtmäßig eingestuft wurden.
Bei einem Hauptforderungsbetrag von € 61,-€ sogenannte Kontoführungsgebühren von € 18,- sind schon skrupellos und unverschämt! Normalerweise ist ja schon mit den überhöhten Inkassokosten von € 45,- der Aufwand für die
Inkassotätigkeit bei einer Hauptforderung von lediglich € 61,- mehr als abgedeckt.

Da ich aufgrund zu hoher und unverhältnismässiger Kosten einen Rechtsstreit
vermieden habe, und die überhöhten Gebühren bereits bezahlt habe, gehe ich davon aus, dass zumindest 20-30 € zurück erstattet werden.

Wie bereits erläutert war die ganze Angelegenheit, aufgrund einer fehlenden Abschlussrechnung des Stromanbieters Clevergy,
schon ungerechtfertigt. Diese wurde trotz nachweislicher Aufforderungen etc. nicht
versendet, auch nicht per Email!

Mit freundlichen Grüssen


23.06.2014 | 21:49
von ReclaBoxler-1237814 | Regelverstoß melden
Zustandekommen der ungerechtfertigten Inkassoforderung:

Nach der ordnungsgemäßen Kündigung meines Stromvertrages mit der Firma Clevergy GmbH & Co. KG zum 31.01.2011 wurde mir trotz schriftlicher und telefonischer Aufforderung keine ausführliche und nachvollziehbare Schlussrechnung zugesendet.

Das Online-Portal der Firma, worauf ggf. Rechnungen abgerufen werden können, funktionierte nicht. Aufgrund von angeblichen Optimierungsprozessen kam es langfristig im EDV-Bereich zu Störungen im Kundenservice. Hierüber wurde mir noch ein Entschuldigungsschreiben per Post zugesendet.

Anstatt einer Rechnung erhielt ich lediglich eine Zahlungserinnerung im September 2010 sowie zuvor ein Kontenblatt aus der Buchhaltung von Clevergy. Alles, nur keine nachvollziehbare Schlussrechnung. Auch auf Widersprüche und Anfragen zu vorhergehender Zwischenrechnung etc. erhielt ich keine Antwort. Stattdessen Monate später eine überhöhte Inkassoforderung!



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