1174 Views | 05.06.2014 | 17:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1327124

S-Bahn Berlin GmbH

Dubioses Verhalten der Fahrkarten-Kontrolleure

Ich möchte an dieser Stelle einen Vorfall schildern, den ich so nicht glauben würde, wenn nicht selbst erlebt:

SCHLAGWORTE

Ich bin an einem Nachmittag Anfang Juni 2014 in der S-Bahn in eine Fahrzeugkontrolle geraten. Den vorgezeigten Fahrschein hatte ich als Teil einer 4-Fahrtenkarten im November 2013 für 8,80 € an einem Fahrkartenautomaten erworben und auch ordnungsgemäß kurz vor Antritt der Fahrt abgestempelt. Bei besagter Kontrolle war nun der Kontrolleur - nach Rücksprache mit seinem Kollegen - der Ansicht, der Fahrschein sei ungültig, da bereits im Vorjahr erworben und es hätte zwischenzeitlich eine Tarifanpassung stattgefunden.

Mit einer gewissen Verunsicherung fragte ich, wann es denn die letzte Tariferhöhung gegeben habe. Daraufhin entgegnete er nur, dies sei schon über ein Jahr her. Den aktuellen (dann ja angeblich höheren) Preis konnte er nicht nennen. Meine Verwunderung war groß, denn wie bereits geschrieben, die Fahrkarte wurde nachweislich im November 2013 erworben und seitdem hatte es - soweit mit bekannt - keine Tariferhöhung gegegeben. Auf diesen mehrfach vorgebrachten Einwand und den Hinweis, dass hier ja etwas nicht stimmen könne, reagierten er und sein Kollege jedoch gar nicht und blieben bei ihrer Ansicht, der Fahrschein sei ungültig.

Dieser wurde eingezogen, und mir wurde ein „Strafticket“ über 40 € ausgestellt. Ich könne ja am nächsten Tag ab 14 Uhr in das Kundenbüro am Ostbahnhof gehen und mir den Fahrschein wieder aushändigen lassen bzw. Einspruch einlegen. Nun gut dachte ich, warte ich vorsichtshalber noch einen Tag länger und bin also 2 Tage später (nachmittags) in das Kundenbüro. Und – oh welch Überraschung – der Fahrschein war dort bisher (noch) nicht aufgetaucht. Ich habe jetzt schriftlich Einspruch und Beschwerde eingelegt und bin gespannt auf die weitere Entwicklung, Zeugen für den Vorfall gibt es jedenfalls.

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Meine Forderung an S-Bahn Berlin GmbH: Rücknahme des erhöhten Beförderungsentgelts und Entschädigung


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


06.06.2014 | 08:46
von ReclaBoxler-1133114 | Regelverstoß melden
Hallo, ich bin zwar kein Jurist, aber mein gesundes Rechtsempfinden sagt mir:
Wenn Sie bei den BVB eine Fahrkarte kaufen, so bezahlen Sie für eine Gegenleistung, die die BVB erst in der Zukunft erbingen werden. Sollten die BVB also zu dem Zeitpunkt, wo Sie die Gegenleistung einfordern (also losfahren), die Tarife erhöht haben, so ist das ein Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben. Sie haben schließlich keinen Gutschein über einen bestimmten Geldbetrag erworben, sondern ein Anrecht auf eine bestimmte Leistung. Und hierauf müßten Sie Bestandschutz haben.
Daß die Kontrolleure Ihren Fahrschein eingezogen haben, kommt in meinen Augen einer vorsätzlichen Vermichtung von Beweismitteln gleich.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

09.09.2014 | 10:11
von Manni Kermet | Regelverstoß melden
Der Fahrgast ist verpflichtet sich über die aktuellen Tarife zu informieren. Es gab in dieser Zeit bereits eine Tariferhöhung. Nach einer Tariferhöhung haben Sie 3 Monate Zeit Ihre alten Fahrscheine mittels einer Ausgleichzahlung in neuere Fahrscheine umzutauschen. Abwarten ist hier die völlig falsche Taktik! Manchmal benötigt es eine Zeit von 7 Tagen, bis alle Unterlagen beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingetroffen sind! Auf Ihrem Beleg für die Zahlung eines erhöhten Beförferungsentgeldes muss der Vermerk das Ihnen ein Fahrschein eingezogen worden ist enthalten sein. Ebenfalls muss die Nummer Ihres Fahrschein dort vermerkt werden, da es sich um die Beweissicherung einens Gegenstandes aus Ihrem Besitz handelt! (Der Kontrolleur ist zur Einziehung des FS berechtigt!) Bitte nicht abwarten, sondern zeitnah nochmals nachfragen und die verbliebenen Fahrscheine als Beweis mit anführen. Zur Not einen Anwalt beauftragen, da sonst die Inkassogebühren ins unermessliche steigen, die Beweispflicht bei Ihnen liegt, und das Verkehrsunternehmen ebenfalls bei ausstehender Zahlung gegen Sie eine Strafanzeige nach §265a erstellen kann. Bitte sofort handeln! MfG

13.09.2014 | 06:53
von Manni Kermet | Regelverstoß melden
Sorry mein Fehler, die letzte Erhöhung war zum 01.08.2013!
Wer weiß was noch gewesen ist? Können wir ja nicht nachvollziehen.
Übrings die Polizei kann da nicht helfen, die verweisen einen weiter an die Bahnpolizei die hier zuständig ist. wenn der FS eingezogen worden ist, so steht es auf dem Ausdruck des erhöhten Beförderungsentgeldes normalerweise.
Aber wenn sich der Beschwerdeführer eh nicht mehr meldet, dann war es wohl nicht so wichtig, oder es hat noch ein anderer Grund vorgelegen.
MFG



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