Durch AOT-Software gelöste Beschwerde. | 1368 Views | 07.06.2014 | 21:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7269124

AOT-Software (Hamburg)

Ungültige Win-7-Lizenzen, keine Kostenerstattung

Bestell-/Kundennummer: 27885/27466

3 Win-7-Lizenzen am 19.2.2014 erworben. Microsoft reklamiert bei Aktivierung mit bekanntem Hinweis auf mögliche Raubkopie. Per E-Mail Reklamation und Rücktritt vom Kaufvertrag am 24.2.2014, von AOT per E-Mail akzeptiert, Geld-Erstattung zugesagt, Ware zurückgesandt am 25.2.2014.

Zahlreiche E-Mails, da Geld nicht angekommen, ohne Reaktion. Erst nach Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung Reaktion von AOT, Geld sei angeblich überwiesen, somit auch die Ware angekommen! Bis heute nachweislich Geld nicht angekommen. Erneute Reklamation mit erneuter Fristsetzung am 29.4.2014 per Einschreiben mit Rückschein. Keine Reaktion. Daraufhin Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides am 14.5.2014.

Ich warte weiterhin

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Meine Forderung an AOT-Software: Rückerstattung des Kaufpreises und aller entstandenen Nebenkosten


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Kommentare und Trackbacks (2)


30.06.2014 | 20:22
von ReclaBoxler-7269124 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides läuft noch.


10.07.2014 | 20:53
von ReclaBoxler-7269124 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma hat nach Zustellung des Mahnbescheides gezahlt




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