330 Views | 11.06.2014 | 12:15 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7464763

fit&fun Münster UG (Münster)

Berechtigte Mängel, unberechtigte Kündigung

Bestell-/Kundennummer: bekannt

Ich habe mich berechtigt darüber beschwert, dass Sie die Defekte des Solariums trotz mehrfacher Reklamationen seit mehr als einem halben Jahr nicht beheben lassen. Ebenso berechtigt war schließlich meine Aufforderung an Sie, bei Meidung von Schadensersatzforderungen fristgebunden für Abhilfe zu sorgen.

SCHLAGWORTE

Angemessen wäre es gewesen, darauf ebenso sachlich mit umgehender Behebung der Defekte durch Reparatur oder Ersatz des Solariums und entsprechender Kundenkommunikation zur reagieren. Stattdessen reagieren Sie jedoch in infantil-emotionaler Weise mit „Umstellungen“ des Vertrags und Kündigung.

Mit Verlaub, derlei Verhalten ist nicht souverän, sondern schlicht „arm“. Insbesondere auf Dauer auch so geschäftsschädigend, dass es nicht schwer fällt, sich ein wenig rühmliches Ende Ihrer Unternehmertätigkeit vorzustellen. Im Übrigen zur Sache: 1. Ihre Kündigung zum 31.08.2014 ist unwirksam. Aus meinem Altvertrag vom 17.03.1998 mit Laufzeitbeginn ab dem 01.04.2014 ergibt sich als nächste Kündigungsmöglichkeit allenfalls der 30.09.2014. Ich habe mit Ihnen seinerzeit über eine Verlängerung meines Vertrages über den 30.09.2011 hinaus verhandelt und nicht etwa einen völlig neuen Vertrag mit Ihnen mit einer um einen Monat verkürzten Laufzeit geschlossen. 2. Die von Ihnen mitgeteilte „Vertragsumstellung“ ist rechtlich ebenfalls unwirksam. Zum einen ist Ihre Begründung („technische Probleme, die nicht kurzfristig zu beheben sind“) angesichts der Tatsache, dass die Defekte des Solariums bereits seit mehr als einem halben Jahr bestehen, geradezu ein „Witz“.

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Abgesehen davon berechtigen Defekte Sie nicht zu einer einseitigen Vertragsänderung. Nach Recht und Gesetz sind Sie vielmehr verpflichtet, den mit Ihren Kunden geschlossenen Vertrag unverändert und vollumfänglich zu erfüllen oder ihnen andernfalls alle aus der Nichterfüllung resultierenden Schäden in vollem Umfang zu ersetzen.

Vor diesem Hintergrund mache ich nach wie vor den mir durch den Ausfall des Solariums entstehenden Schaden als Ersatzforderung geltend. Wie mitgeteilt beträgt dieser zum einen die Differenz zu den 15 €, die ich anderweitig zu zahlen hätte und zum anderen auch sonstige Mehrkosten (höhere Preise, Fahrtkosten etc.), die mir durch die Inanspruchnahme eines Fremd-Solariums entstehen.

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.06.2014 | 12:25
von ReclaBoxler-7464763 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion des Betreibers.


02.07.2014 | 16:26
von ReclaBoxler-7464763 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion auf die Veröffentlichung und Antwortbitte von ReclaBox.


23.07.2014 | 17:15
von ReclaBoxler-7464763 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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