SCHUFA Holding AG (Wiesbaden)
Datenschutzverstöße bei kostenloser Selbstauskunft
Das Unternehmen drängt Kunden, welche eine kostenlose Selbstauskunft bestellen möchten, eine Kopie des Personalausweises zusammen mit einem Bestellformular zu versenden. Auch wenn im Bestellformular nicht ausdrücklich auf eine Ausweiskopie bestanden wird, so suggeriert das Formular dennoch das eine Kopie für die Antragsstellung wichtig sei. Die im Formular genannte Möglichkeit bestimmte Bereiche zu schwärzen, stellt wiederum den Sinn einer solchen Kopie in Frage.
Die Aufforderung der SCHUFA, eine Kopie des Personalausweises zu übersenden (mit oder ohne geschwärzten Stellen), ist nach aktueller Rechtslage höchst umstritten wenn nicht sogar Rechtswidrig. Nur ganz bestimmte Institutionen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen (Geldwäschegesetz) den Ausweis kopieren.
Auch die Gestaltung des Bestellformulars ist höchst unübersichtlich. Wer das Formular nicht sehr gewissenhaft ausfüllt, gibt wesentlich mehr Daten von sich preis als notwendig, und bestellt evtl. sogar noch eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft.
Ich denke, das die Ausweiskopie zum einen der Datengewinnung dient, zum anderen aber den Aufwand für einer kostenlose Auskunft erhöhen und somit abschrecken soll.
Eine kostenlose Selbstauskunft gibt es auch ohne Ausweiskopie und sogar ohne Bestellformular (dies wird aber gerne von der SCHUFA verschwiegen).
Nach einer Mail mit folgendem Inhalt (Auszug) :
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Wunsch nach Übersendung einer beidseitigen Kopie meines Personalausweises widerspreche ich ausdrücklich.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Ihr Verlangen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 14 PersAuswG darstellt, da dies vom Kopierverbot für nichtöffentliche Stellen erfaßt wird. Dies wird in der Begründung zu § 14 PAuswG (Bundesratsdrucksache 550/08 vom 8. August 2008) noch einmal ausdrücklich ausgeführt.
Ich finde es schade, daß Sie die meinem Auskunftsersuchen beigelegte Begründung für das Fehlen der verlangten Ausweiskopie einfach ignoriert haben und mir damit unnötig zusätzlichen Aufwand verursachen.
Da Empfängeradresse und Auskunftsdatensatz die gleiche Anschrift und den gleichen Namen betreffen, ist eine zusätzliche Identifikation nicht erforderlich.
--- Auszug Ende ----
ging es dann aber plötzlich Ruck-Zuck und ohne Ausweiskopie. der Text kann gern für eigene Belange verwendet werden.
Daß die kostenlose Selbstauskunft auf den Webseiten so versteckt ist und man meist auf den kostenpflichtigen Punkten landet hat meiner Meinung nach System und ist sehr unseriös. Aber da die Schufa ja keine Behörde sondern ein privates Unternehmen ist, steht auch hier der Profit im Vordergrund.
Und sind es nicht oft die Personen, die gegen eine Legitimation aus Bequemlichkeit sind, die sich aufregen, wenn ein Kennwort gehackt wurde, ein Brief aus Versehen beim Nachbarn eingeworfen wurde oder auf das Konto zugegriffen wurde?
Das Verbot des Verlangens einer Kopie des Personalausweises ist ja auch keine persönliche Befindlichkeit sondern halt eine gesetzliche Regelung.
Wie allerdings im letzten Abschnitt der Widerstand gegen überflüssige Datenerhebung mit einem Brief im falschen Kasten oder einem gehackten Kennwort zusammenhängt verstehe ich nicht ganz
Wahrscheinlich haben Sie es jetzt immer noch nicht in einen Zusammenhang bringen können, das stört mich aber überhaupt nicht.
Viele Grüße,
Phönix