971 Views | 08.06.2014 | 16:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3238391

SCHUFA Holding AG (Wiesbaden)

Datenschutzverstöße bei kostenloser Selbstauskunft

Das Unternehmen drängt Kunden, welche eine kostenlose Selbstauskunft bestellen möchten, eine Kopie des Personalausweises zusammen mit einem Bestellformular zu versenden. Auch wenn im Bestellformular nicht ausdrücklich auf eine Ausweiskopie bestanden wird, so suggeriert das Formular dennoch das eine Kopie für die Antragsstellung wichtig sei. Die im Formular genannte Möglichkeit bestimmte Bereiche zu schwärzen, stellt wiederum den Sinn einer solchen Kopie in Frage.

SCHLAGWORTE

Die Aufforderung der SCHUFA, eine Kopie des Personalausweises zu übersenden (mit oder ohne geschwärzten Stellen), ist nach aktueller Rechtslage höchst umstritten wenn nicht sogar Rechtswidrig. Nur ganz bestimmte Institutionen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen (Geldwäschegesetz) den Ausweis kopieren.

Auch die Gestaltung des Bestellformulars ist höchst unübersichtlich. Wer das Formular nicht sehr gewissenhaft ausfüllt, gibt wesentlich mehr Daten von sich preis als notwendig, und bestellt evtl. sogar noch eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft.

Ich denke, das die Ausweiskopie zum einen der Datengewinnung dient, zum anderen aber den Aufwand für einer kostenlose Auskunft erhöhen und somit abschrecken soll.

Eine kostenlose Selbstauskunft gibt es auch ohne Ausweiskopie und sogar ohne Bestellformular (dies wird aber gerne von der SCHUFA verschwiegen).

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Meine Forderung an SCHUFA Holding AG: Abschaffung der Ausweiskopie und ein einfacheres Bestellformular


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Kommentare und Trackbacks (4)


08.06.2014 | 17:24
von ReclaBoxler-7471781 | Regelverstoß melden
Auch bei mir hatten sie mit einer Antwort-Mail auf mein Auskuntsersuchen versucht, die Zusendung der Auskunft von der Zusendung dar Ausweiskopie abhängig zu machen obwohl ich schon im Anschreiben begründet hatte, warum ich keine Ausweiskopie beigelegt habe.
Nach einer Mail mit folgendem Inhalt (Auszug) :

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrem Wunsch nach Übersendung einer beidseitigen Kopie meines Personalausweises widerspreche ich ausdrücklich.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Ihr Verlangen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 14 PersAuswG darstellt, da dies vom Kopierverbot für nichtöffentliche Stellen erfaßt wird. Dies wird in der Begründung zu § 14 PAuswG (Bundesratsdrucksache 550/08 vom 8. August 2008) noch einmal ausdrücklich ausgeführt.

Ich finde es schade, daß Sie die meinem Auskunftsersuchen beigelegte Begründung für das Fehlen der verlangten Ausweiskopie einfach ignoriert haben und mir damit unnötig zusätzlichen Aufwand verursachen.

Da Empfängeradresse und Auskunftsdatensatz die gleiche Anschrift und den gleichen Namen betreffen, ist eine zusätzliche Identifikation nicht erforderlich.

--- Auszug Ende ----

ging es dann aber plötzlich Ruck-Zuck und ohne Ausweiskopie. der Text kann gern für eigene Belange verwendet werden.

Daß die kostenlose Selbstauskunft auf den Webseiten so versteckt ist und man meist auf den kostenpflichtigen Punkten landet hat meiner Meinung nach System und ist sehr unseriös. Aber da die Schufa ja keine Behörde sondern ein privates Unternehmen ist, steht auch hier der Profit im Vordergrund.

08.06.2014 | 21:06
von Phönix | Regelverstoß melden
Ich finde es erschreckend, wie schnell man an Daten (und Informationen zu) einer Person kommen kann. Ich stelle mir gerade vor, dass meine Nachbarin während meines Urlaubs einen Schlüssel zu meinem Briefkasten hat, damit dieser nicht überläuft und ´mal kurz eine Schufa-Auskunft in meinem Namen zu meiner Person einholt - ob das dem Datenschutz entspricht?

Und sind es nicht oft die Personen, die gegen eine Legitimation aus Bequemlichkeit sind, die sich aufregen, wenn ein Kennwort gehackt wurde, ein Brief aus Versehen beim Nachbarn eingeworfen wurde oder auf das Konto zugegriffen wurde?

08.06.2014 | 22:33
von ReclaBoxler-7471781 | Regelverstoß melden
Wenn man der Nachbarin nicht vertraut, darf man ihr den Briefkastenschlüssel eben nicht überlassen sonst kommt sie an noch mehr Informationen als eine bloße Bonitätsauskunft.

Das Verbot des Verlangens einer Kopie des Personalausweises ist ja auch keine persönliche Befindlichkeit sondern halt eine gesetzliche Regelung.

Wie allerdings im letzten Abschnitt der Widerstand gegen überflüssige Datenerhebung mit einem Brief im falschen Kasten oder einem gehackten Kennwort zusammenhängt verstehe ich nicht ganz

08.06.2014 | 23:01
von Phönix | Regelverstoß melden
Wenn Sie den letzten Abschnitt nicht im Zusammenhang mit dem Thema sehen, dann tut es mir leid! Es bestätigt allerdings meine Meinung zu den in alle Richtungen wetternden Beschwerdeführern: "So wie es für sie am bequemsten ist, so wollen sie es auch haben und wenn es für sie auf Grund ihrer Bequemlichkeit und fehlender Selbstverantwortung eng wird, dann beißen sie um sich".

Wahrscheinlich haben Sie es jetzt immer noch nicht in einen Zusammenhang bringen können, das stört mich aber überhaupt nicht.

Viele Grüße,
Phönix



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