Durch Freiwillige Feuerwehr Meerbusch endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1706 Views | 12.06.2014 | 20:13 Uhr
geschrieben von Andre RA

Freiwillige Feuerwehr Meerbusch (Meerbusch)

Martinshorn in der Nacht

10.06.2014 Rettungsdienst/Feuerwehr fährt gegen 23.45 Uhr und 00:04 durch Meerbusch-Strümp in Fahrtrichtung Neuss. Kein Verkehrsaufkommen. nach passieren der einzigen Kreuzung wurde das Martinshorn nicht abgestellt. desweiteren ist das eine gut einsehbare Landstrasse (Xantenerstr.) wo das Martinshorn nicht unbedingt von nöten ist.es ist eine Unverschämtheit in den bewohnten Bereichen das Martinshorn nicht auszuschalten! Blaulicht dürfte ausreichen!

Wir waren alle wach. dankeschön!

Das war in der Vergangenheit auch nicht das Erste mal und wir werden auch den Rechtsweg bestreiten wenn sich diese unzumutbaren Vorfälle wiederholen sollten.

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Meine Forderung an Freiwillige Feuerwehr Meerbusch: Abschalten des Martinshorns (Nachtruhe) in Wohnsiedlungen!


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Kommentare und Trackbacks (8)


12.06.2014 | 21:03
von M. G. | Regelverstoß melden
Na hoffentlich brauchen Sie auch mal den Notarzt/Feuerwehr.

Bleibt nur zu hoffen das die dann wirklich langsam zu Ihnen kommen um niemanden mit lauten Motorgeräuschen zu belästigen.

12.06.2014 | 21:59
von Christopher Mills | Regelverstoß melden
Viel Spaß, weit werden Sie nicht kommen. Sparen Sie sich das Geld und kaufen sich etwas um die Ohren zu bedecken.

12.06.2014 | 22:08
von Christopher Mills | Regelverstoß melden
Blaulicht ohne Einsatzhorn

Blaulicht alleine ohne Einsatzhorn (Martinshorn) „darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden“ (siehe § 38 Abs. 2 StVO). Es zeigt den übrigen Verkehrsteilnehmern an, dass das Fahrzeug zwar Sonderrechte, aber kein Wegerecht in Anspruch nimmt.

Blaulicht in Kombination mit Einsatzhorn

Die Kombination von Blaulicht und Einsatzhorn zeigt den übrigen Verkehrsteilnehmern an, dass das Fahrzeug Sonder- und Wegerecht in Anspruch nimmt. § 38 StVO, Absatz (1) sagt aus:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn (.) ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Die Verwendung von Einsatzhorn ohne Blaulicht ist nicht zulässig. [3]

Wenn die Voraussetzungen laut StVO gegeben sind, trifft die Entscheidung, ob mit oder ohne Einsatzhorn gefahren wird, der Fahrer des Einsatzfahrzeuges.

Meine Meinung:

Und ich würde immer mit Horn fahren, egal um welche Uhrzeit. Bei einem Unfall wird der Fahrer des Rettungsfahrzeugs mit zur Rechenschaft gezogen.

Quelle: wikipedia

13.06.2014 | 00:03
von Andre RA noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
M. G Was hat das mit dem Sachverhalt zu tun? . Durch das Martinshorn werden die Fahrzeuge weder langsamer noch schneller.
nachts schonmal gar nicht. die Strasse hier ist nachts kaum befahren. lediglich kommt mal hier und da ein Fahrzeug vorbei. Aber viele Häuser liegen direkt an der besagten Strasse, mehr brauch ich dazu wohl nicht zu sagen! Wir können gerne mal tauschen. incl der kleinkinder, die aus dem Schlaf gerissen werden und nur schwer zu beruhigen waren. usw usw. andere Einsatzfahrzeuge handhaben es genauso. nach der Kreuzung war das Horn aus. das geht alles! . wenn man will

Christopher. den "Spass" hatten 5 weitere Häuser. Danke! Unüberlegte Aussage noch obendrein. ich habe keine hellseherischen Fähigkeiten! . oder soll ich prophylaktisch mit Gehörschutz schlafen gehen?


14.06.2014 | 13:21
von Christopher Mills | Regelverstoß melden
 spider monkey Andre RA

Sie sind echt lustig, ich habe jahrelang im Lukaksviertel auf der Hauptstraße gewohnt. Auch die sind zu 30% die Einsatzfahrzeuge mit Martinshorn nachts vorbeigefahren.

Sie haben dort die freiwillige Feuerwehr, diese fährt nicht so oft Einsätze wie die aus Hamburg.

Und auch ich habe ein kleines Kind und wohne in der Einflugschneise des Flughafen, und beschwere ich mich hier?

Nein, es ist normal und nochmals die Fahrzeugführer sind gesetzlich dazu verpflichtet. Auch ich bin damals nachts mit Horn gefahren, einfach weil ich dadurch rechtlich abgesichert bin.

Das Ein- und Ausschalten das Horns sind Spielerein und werden bei einem Unfall dem Fahrzeugführer mit zur Last geführt.

Und da die Leute "freiwillig" ihre Zeit dafür opfern um Menschenleben zu retten, sollten Sie es akzeptieren.

20.06.2014 | 08:46
von Andre RA noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.07.2014 | 01:40
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
https://www.facebook.com/photo.php?v=474024275998257

27.05.2015 | 01:11
von Renault Twingo | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Renault Twingo Sowas tut doch wirklich richtig weh im Kopf! Ich danke jedem einzelnem Feuerwehrmann etc. für seine wirklich sinnvolle Tätigkeit zum Wohl der Gesellschaft. Gibt es eigentlich Möglichkeiten, um gegen solche in meinen Augen unklugen (vorsichtig ausgedrückt) Veröffentlichungen wie diese "Beschwerde" vorzugehen? Eine Beschwerde gegen die Beschwerde oder so? Das Video bei Facebook ist SSSSSSSSSSSSSUUUUUUUUUUUPPPPPPPPPPPPEEEEEEEEERRRRRRRR!




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