496 Views | 12.06.2014 | 07:14 Uhr
geschrieben von T. H.

GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (Menden)

Nach Wohnungsübergabe keine Kautionsrückzahlung

Bestell-/Kundennummer: Bismarckstr. 1, 2. OG links

Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.10.2013 gekündigt.

SCHLAGWORTE

Die Wohnung wurde ohne Mängel unter Zeugen am 09.11.2013 an Herrn R. übergeben.

Wie bei der Übergabe besprochen sollte ich Herrn R. ein Schreiben übersenden mit meiner Bankverbindung zwecks Kautionsrückerstattung. Dies habe ich nun bereits mehrfach per Email, per Fax (an diverse Faxnr. n) sowie per Einschreiben erledigt. Von Herrn Rodegra habe ich jedoch auf kein einziges Schreiben eine Rückmeldung erhalten.

Die Wohnung wurde von mir lediglich im Zeitraum 16.04.2013 bis 31.10.2013 bewohnt (d. h. ich erwarte des Weiteren eine zu erwähnende Rückzahlung aus NK Vorauszahlungen, da die Heizung während dieses Zeitraumes nicht wirklich beansprucht wurde).

Wir haben nun Mitte Juni 2014, eine Betriebs- und Nebenkostenabrechnung wurde mir bislang nicht zugestellt (obwohl binnen 12 Monaten irgendwann mal abgerechnet werden muss)!

Ich fordere daher unverzüglich meine Abrechnungen mit Gutschrift sowie die Rückzahlung meiner Mietkaution, der längst mängelfrei übergebenen Wohnung!

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Meine Forderung an GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH: Volle Kautionsrückzahlung inkl. Zinsen inkl. Erstattung der zuviel gezahlten NK Vorauszahlungen inkl. Verzugszinsen


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