Durch E-maxx gelöste Beschwerde. | 168 Views | 16.06.2014 | 12:57 Uhr
geschrieben von Thomas Below

E-maxx GmbH (Neu Anspach)

Warnung vor Einkauf bei E-maxx

Bestell-/Kundennummer: 407168

Hatte schon mal eine Beschwerde geschrieben, die hier leider nicht mehr auffindbar ist.

SCHLAGWORTE

Habe bei E-Maxx2 Artikel bestellt, (Prozessor und Grafikkarte), da diese günstiger waren als anderswo.

Leider auch erst im nachhinein recherchiert. Wert 615 Euro.

Am 11.4. Geld überwiesen (hätte wegen Vorkasse schon mißtrauisch sein sollen).
Am 17.4. kam Info über Zahlungseingang. Ab da recherchiert und Magenkrämpfe bekommen. Hab dann gleich per Mail nachgefragt wann ich mit Lieferung rechnen kann. Kam eine Antwort, ich soll AGB lesen,10 Werktage (Mo-Fr) lieferfrist. Naja, dann wartete ich. Nichts passierte, weder Lieferung noch sonstige Mitteilungen. Hab dann nochmal angefragt. Antwort: Man bedauert, aber es gäbe Lieferschwierigkeiten seitens des? Herstellers?
Ware kommt in Ca. einer Woche. Mittlerweile war schon der 11.05. Okay, kann passieren, auch wenn diese Aussage recht schwammig ist. Hab mich dann schon mal mit Verbraucherschutz.de in Verbindung gesetzt, da die Vorgehensweise doch irgendwie in den Internetforen häufig zu lesen war. Wieder verging Zeit, nichts tat sich. Nach weiterer Anfrage kam die Antwort, Ware nicht Lieferbar. Ob ich Rückerstattung möchte. Habe dann das ganze Widerrufen, schnauze voll. Info an meine Bearbeiterin, Fristsetzung bis 30.05. zur Zahlung sonst weitere Schritte meinerseits. Keine Antwort, kein Kontakt mit mir. Am 30.05. nochmals Email geschrieben, letzte Frist bis 06.06.Sonst Anwalt, Medien etc.

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Bis dato ist nichts passiert. Ausser das die Firma mal wieder umgezogen ist, immer noch fleißig ihren Shop betreibt und immer noch Kunden prellt.
Ich habe mittlerweile Kontakt zum Anwalt, Akte 2014,Bild kämpft und dem Europäischen Verbraucherschutz aufgenommen. Hab sogar Google angeschrieben, das diese Seite aus den Verkehr gezogen wird. Ich hoffe immer noch auf das Geld. Es sollte aber jeder gewarnt werden. Da ich in den Foren schon Kommentare gefunden habe, die meiner Erfahrung eins zu eins inklusive Wortlaut der Emails ähneln.
So long. T.B.

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Meine Forderung an E-maxx GmbH: Rückerstattung des Gesamtbetrages


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


02.07.2014 | 13:22
von Thomas Below gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rückleistung von e-maxx mittlerweile zurück bekommen.




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