Durch Bargain24 endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1813 Views | 23.06.2014 | 09:38 Uhr
geschrieben von E. H.

Bargain24 AG (8832 Wollerau, Schweiz)

Rauchmelder defekt - Bargain24 verweigert Gewährleistung

Ich habe beim Händler Bargain24.com ein Set Rauchmelder gekauft. Datum usw. siehe unten. Jetzt ist ein Rauchmelder defekt, hat bereits mehrfach falsch ausgelöst (besonders toll mitten in der Nacht!) und ich dachte, gut, reklamiere ich den mal, werden dann wohl Ersatz schicken. Denkste! Auf besonders dreiste Art versucht der Verkäufer, sich seinen gesetzlich festgelegten Pflichten zu entziehen. Der Mailverkehr kann unten eingesehen werden.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich die Hotline anrief, der Mitarbeiter am Telefon mir auch mürrisch zu verstehen gab, da könne man eben nichts machen, ich ihn dann sehr ausdrücklich auf die geltende Rechtslage hingewiesen und sehr deutlich gemacht habe, daß ich auf keinen Fall gewillt bin, so etwas durchgehen zu lassen, bekam ich später am Tag noch eine Mail mit dem folgenden Inhalt:

"Sehr geehrter Kunde, Danke für Ihre Mitteilung. Das Gerät kann aus Kulanz überprüft werden. Die Adresse in Deutschland: eFulfillment UG, Sodenstr. 5, 30161, Hannover. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen Ihr Support Team"

Ich will aber keine Kulanz sondern eine ordentliche Abwicklung! So wie ich den Laden bisher erlebt habe, gehe ich davon aus, daß ich den Rauchmelder auf eigene Kosten dahin schicke und anschließend nie mehr was höre.

Im Folgenden die Kommunikation bis zur letzten Mail:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Bargain24
Gesendet: Freitag, 13. Juni 2014 15:09
An:
Betreff: AW: Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung

Sehr geehrter Kunde, Danke für Ihre Mitteilung. Wir können Ihnen leider nicht helfen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen Ihr Support Team

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Freitag, 13. Juni 2014 14:24
An:
Betreff: AW: Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sicher ist Ihnen bekannt, daß die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre beträgt. So steht es auch in Ihren, bei Vertragsschluß übermittelten, AGB (s. u.).

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Bitte teilen Sie mir jetzt mit, wie Sie den Schaden zu regulieren gedenken!

Mit freundlichen Grüßen

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Bargain24
Gesendet: Freitag, 13. Juni 2014 13:08
An:
Betreff: AW: Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung

Sehr geehrter Kunde, Danke für Ihre Mitteilung. Solche Ware ersetzen wir innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen Ihr Support Team

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Freitag, 13. Juni 2014 12:10
An: 'Bargain24'
Betreff: AW: Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung

Reklamation

Einer der Rauchmelder hat jetzt bereits zum dritten Mal fehlerhaft ausgelöst. Ich bitte um Umtausch oder Ersatzlieferung.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Bargain24
Gesendet: Montag, 19. August 2013 10:06
An:
Betreff: Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung

Sehr geehrte (r)

vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und Ihre Bestellung.

Mit dieser Nachricht bestätigen wir, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Gleichzeitig ist der Kaufvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen.

======================================
K U R Z Ü B E R S I C H T

Ihre Kundenummer:
Ihre OrderID:
Zahlungsart: Vorkasse (vorab Überweisung)
Versand: DHL
Kaufbetrag: 26,18 EUR
Versandkosten: 0,00 EUR
Gesamtbetrag inkl. Versand: 26,18 EUR

======================================
A R T I K E L Ü B E R S I C H T

1,00 x 7x Nemaxx FL2 Rauchmelder - nach EN 14604
ID: 10108
EUR 26,18
-------------------------------------------------------------

Versandkosten: 0,00 EUR
-------------------------------------------------------------
GESAMTBETRAG inkl. Versand: 26,18 EUR

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Meine Forderung an Bargain24 AG: Übernahme der Versandkosten, möglichst mit Rücksendeschein; einwandfreie Reklamationsabwicklung


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Kommentare und Trackbacks (8)


23.06.2014 | 10:48
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Sie verwechseln hier Garantie (6 Monate) und Gewährleistung. Da Sie die Ware bereits länger als 6 Monate erworben haben, müssen Sie nachweisen, das die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren. Wenn der Käufer Überprüfung aus Kulanz anbietet, sollten Sie dies annehmen und natürlich die Transportkosten übernehmen. Ansonsten ist der Verkäufer in diesem Fall völlig im Recht. Nachzulesen u. a. hier:
www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

23.06.2014 | 21:21
von E. H. | Regelverstoß melden
Richtig. Wenn auch nicht ganz. Nirgends steht geschrieben, daß der Käufer die Versandkosten zu tragen hat.
Im Übrigen reizt mich auch schon die Art und Weise, wie man versucht, mich Kunden abzuwimmeln und absolut an keiner Lösung interessiert ist. Ob das irgendwo im BGB steht ist mir, das betreffend, egal. Man verhält sich einfach nicht so! Kann ja nicht sein, daß jeder, der einen Artikel im Netzt kauft, ein Jurastudium braucht, weil er sonst mit mindertwertigen Artikeln übers Ohr gehauen wird: Anstand ist auch ein Wert, auch wenn er nicht im BGB steht!
Außerdem ist die Rechtslage hier nicht ganz so eindeutig. Bei Wikipedia kann man z. B. lesen: "liegt dann ein Sachmangel vor, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB. "Ein Rauchmelder, der noch nicht einmal ein Jahr durchhält ohne zu spinnen, so wie der von Bargain24, entspricht offensichtlich NICHT dieser üblichen Beschaffenheit. Und weiter: "Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war. Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, dass ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, dass der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung ebendiesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte. "Und schlußendlich: "Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer"So, ich hätte jetzt gerne einfach einen neuen Rauchmelder. Das hätte dem Verkäufer sicher auch besser getan, als sich jetzt noch ewig mit mir lästigem Kunden beschäftigen und den sinnlosen Quatsch noch in Jahren im Internet nachlesen zu müssen. Aber gut, manche versuchen es eben immer wieder mit schlechtem Service. Und fallen früher oder später damit auf die Schnauze. Was loben alle Kunden unsisono an Amazon? Die kundenfreundliche, problemlose Mängelabwicklung und problemlose und serviceorientierte Rücksendemöglichkeit. Nicht viele Fragen und Diskussionen (die auch beim Verkäufer Ressourcen binden und den Kunden nur verärgern) sondern einfach austauschen und fertig!

30.06.2014 | 11:07
von E. H. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.07.2014 | 13:04
von E. H. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.07.2014 | 08:20
von E. H. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.08.2014 | 09:41
von E. H. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da meldet sich niemand. Dieser Shop ist einfach schlecht und kommt auf meine schwarze Liste. Da werde ich in meinem Leben nicht mehr bestellen.


12.08.2014 | 11:42
von E. H. | Regelverstoß melden
Sie können das gerne sehen, wie Sie möchten! Für mich ist der Shop schlecht!
Das BGB ist mir mitnichten egal. Aber sich auf das Gesetz zurückzuziehen anstatt gesunden Menschenverstand und guten Service walten zu lassen, kennzeichnet eben keinen guten Shop. Im Übrigen haben sie das ja nicht mal gemacht sondern einfach jedwede Lösungsmöglichkeit ausgeschlossen. Und so oder so: ein Rauchmelder, der nach einigen Monaten den Geist aufgibt, spricht nicht gerade für Qualität. Und einen Shop mit schlechten Produkten (und schlechtem Service!) kann ich mir dann auch gleich sparen.

Aber das hatte ich alles schon mal geschrieben, insofern verschwende ich hier meine Zeit. Für mich bleibt die Erkenntnis: Bargain24 kann ich auf keinen Fall weiterempfehlen und von mir bekommen die auch kein Geld mehr.

07.11.2014 | 17:23
von E. H. | Regelverstoß melden
Inzwischen lösen 5 von 7 Rauchmeldern aus wann sie wollen. Toll, daß Bargain24 in so einem sicherheitssensiblen Bereich solchen Schrott verschickt.



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