Verein für Computergenealogie e.V. (Erkrath)
Veröffentlichung von Grabstätten im Internet
Ich bin im Internet zufällig auf Fotos von dem Grabstein meiner Eltern gestoßen und zwar auf der Seite
grabsteine.genealogy.net/tomb.php?cem=282&tomb=1007&b=M
Ich bin von der Veröffentlichung zu keinem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt worden. Ich habe die Firma Verein für Computergenealogie e. V. um Löschung der Daten gebeten und die u. a. Antwort erhalten:
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Sehr geehrte Frau XXX,
im Namen des Vereins für Computergenealogie e. V. bestätige ich zunächst den Eingang Ihrer nachstehend zitierten E-Mail vom 29.05.2014.
Für uns ist ohne nähere Erläuterung nicht nachvoll ziehbar, aus welchen Erwägungen heraus Sie meinen, die Entfernung des Fotos, das den Grabstein zeigt, von uns verlangen zu können.
Die von uns erfassten Friedhöfe sind ganz allgemein öffentlich zugänglich, so dass es jeder Person jederzeit möglich ist, das Grab aufzusuchen, wenn sie es möchte. Die Friedhofsverwaltung wird zudem jeder Person, die Ihre Angehörigen kannte und deren Grab aufsuchen möchte, konkrete Informationen darüber geben, wo sich die Grabstelle befindet.
Das Fotografieren und die nicht kommerzielle Verwertung von Grabsteinen ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht verboten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Sie oder Mitglieder Ihrer Familie möglicherweise Eigentümer des Grabsteins und Nutzungsberechtigter der Grabstelle sind.
Der gemeinnützige Verein für Computergenealogie verfolgt keinerlei kommerzielle Interessen, sondern stellt die durch Freiwillige ehrenamtlich erfassten Daten unentgeltlich online zur Abfrage bereit. Viele Menschen aus aller Welt haben inzwischen unser Projekt positiv kommentiert. Wir erhalten immer wieder begeisterte Zuschriften von Menschen, die durch unsere Datenbank verstorbene Familienmitglieder wiedergefunden haben; viele schicken uns sogar weitere Daten.
Der Vollständigkeit halber sei darüber hinaus noch angemerkt, dass für die Unzulässigkeit auch keine datenschutzrechtlichen Argumente ins Feld geführt werden können, weil der Datenschutz mit dem Tode endet. Geschützt bleibt nurmehr das Ansehen des Verstorbenen gegen jedwede Form von Herabwürdigung und Verunglimpfung – Fallkonstellationen mithin, von denen hier schwerlich die Rede sein kann. Unser Projekt zielt gerade auf Erinnerung, Bewahrung und Verbindung zwischen Menschen.
Ich und die Mitglieder des Vereins für Computergenealogie e. V. würden es deshalb begrüßen, wenn sie das allein von persönlichem Idealismus getragene Projekt und die dahinter stehende Idee vielleicht einmal aus diesem Blickwinkel betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
-----------------------------------schnipp------------------------------
Man weigert sich also, die Daten zu löschen unter dem Vorwand, dass die Persönlichkeitsrechte meiner Eltern erloschen seien. Ich bin aber der Meinung, dass meine Daten als Tochter ebenfalls betroffen sind, da durch die Veröffentlichung im
Internet ersichtlich ist, dass meine Eltern beide verstorben sind und wann. Auch die Begründung des Vereins, dass Friedhöfe öffentlich zugänglich sind,
ist an den Haaren herbeigezogen, damit stellt er den Nutzen seiner Seite im gleichen Atemzug in Frage. Es ist schon ein kleiner Unterschied, ob jemand
auf dem Friedhof nach meinem Grabstein sucht und vielleicht auch findet, oder im Internet überall auf der Welt auf diese Daten Zugriff hat.
Ich würde einen RA aufsuchen und die Rechtslage klären lassen.
Ist Reclabox nicht eingerichtet, um den Kontakt zu schwierig oder gar nicht zu erreichende Firmen zu ermöglichen? Hier wurde doch auf eine Anfrage bereits geantwortet, die eigene Position ausführlich und sachlich erläutert und die Möglichkeit gegeben, ins Gespräch zu kommen? Welches Ziel soll dann hier erreicht werden?
Zum sachlichen Inhalt:
Es ist immer von Wert, die Sachfragen, meist auch noch juristische, von den Gefühlen und moralischen Positionen zu trennen. Soll hier ein Recht festgestellt, eingeklagt, durchgesetzt werden oder soll eine Interessenkonflikt einvernehmlich gelöst werden?
Rein rechtlich erlischt der Datenschutz in der Tat mit dem Tod. Der Persönlichkeitsschutz dauert mit schwindender Kraft an. Beides ist auch nicht vererbbar. Aber genau das wurde in der Antwort ja (ohne Verwendung des Begriffes Persönlichkeitsschutzes) thematisiert:
"Geschützt bleibt nurmehr das Ansehen des Verstorbenen gegen jedwede Form von Herabwürdigung und Verunglimpfung – Fallkonstellationen mithin, von denen hier schwerlich die Rede sein kann. Unser Projekt zielt gerade auf Erinnerung, Bewahrung und Verbindung zwischen Menschen. "
Friedhöfe der unterschiedlichen Rechtsform haben ihre Friedhofsordnung, wo per Hausrecht alle Dinge geregelt werden, die ggf. untersagt oder mit Auflagen erlaubt sind. Üblicherweise sind Friedhöfe aber öffentliches Territorium. Dass man sich dort so benimmt, dass die Trauerruhe nicht grundsätzlich gestört wird, ist wahrscheinlich klar.
Sicher kann man nun unterschiedliche Interessen, Wahrnehmungen, Positionen haben, was die Darstellung von Bildern und Daten von Gräbern auf Webseiten betrifft. Wie in allen kontroversen Situationen sollte allerdings auch hier nicht einfach die eigene Position zum alleinigen, gültigen Maßstab erklärt werden, ohne die "Gegenseite" berücksichtigt zu haben, ein sachlichen Dialog geführt zu haben. Das wiederum kann ich beim Pretendenten nicht recht erkennen. Hier wird eine Forderung erhoben und, da nicht sofort und umfassend zugestimmt wurde, dies Bühne gesucht. Ob das zielführend ist?
www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Kritik-an-Grab-Fotos-im-Netz-_arid,408858.html
Hier geht es auch weniger um den Schutz der Verstorbenen als vielmehr um die verletzten Gefühle der Hinterbliebenen. Sachlichkeit ist in diesen Fällen nicht die erste Wahl.
Der Datenschutzbeauftragte wird in Belangen des Datenschutzes lebender Personen tätig (vgl. BDSG).
- die (Bundes-, Landes-, Firmen-) Datenschutzbeauftragten haben in unterschiedlichen Rollen, aber immer mit den rechtlichen Belangen des Datenschutzes zu tun - zur Begriffsklärung bitte z. B. im Bundesdatenschutzgesetz die einleitenden Paragrafen nachlesen
- Datenschutz hat nichts mit Persönlichkeitsschutz (BGB) und Urheberrecht (UrhG) zu tun, auch nicht, wenn man es lautstark behauptet
- Pietät, Moral und gute Sitten sind keine Kategorien der Rechtssprechung - da sollte immer der Ausgleich (!) von Mensch zu Mensch gelingen und nicht das Vorzeigen von juristischen Kneifzangen, Drohgebärden und Unterstellungen
Ja, es gibt in der Tat zum Thema kontroverse und z. T. extreme Auffassungen - in beiden Lagern - aber nicht der Lauteste hat Recht und alle müssen sich deshalb nach ihm richten, sondern einvernehmliche Lösungen sollten gemeinsam gefunden werden. Und das bedeutet in der Regel, dass die Lösung nicht die Auffassung der einen, "siegenden" Seite durchsetzt, sondern dass man sich auf eine allen erträgliche Lösung einigt. Bzw. es wenigstens versucht.
Fazit: Die Betroffenen müssen gefragt werden!
vielen Dank für den netten Kommentar - ich freue mich sehr darüber.
Ich hätte mich wirklich gerne mit Ihnen geistig duelliert - geht aber nicht, Sie sind ja leider unbewaffnet.
"Werden Autos von Toten gefahren? " Das wollen wir nicht hoffen (obwohl manche beim Fahren wirken, als würden sie gerade sterben). Grabstätten gehören nicht den Toten sondern denjenigen, die diese Gräber (auf Zeit) gekauft haben.
Was wollen Sie eigentlich von mir - für Ihre Unzu_länglichkeit in gesetzlichen Fragen kann ich doch nichts. Immer wenn Ihnen die Argumente ausgehen werden Sie pol_emisch. Bitte verschonen Sie mich in Zukunft mit Ihren verbalen Angriffen und schreiben sich endlich bei einer Volkshochschule oder sonstwo ein, damit auch Sie ´mal einen Treffer landen.
Ihre Eltern sind seit 25 bzw. 41 Jahren verstorben.
Wenn das Fotografieren nicht durch die jeweilige Friedhofsordnung untersagt ist, darf man das.
Warum ist es pietätlos einen Grabstein abzubilden? Er wurde nicht verändert und stellt sich genau so auch allen Besuchern des Friedhofs dar. Ist das Besuchen eines Friedhofs pietätlos?
Ihre Daten als Tochter sind nicht betroffen.
Wie stellen Sie sich das praktisch vor, die jeweiligen Angehörigen um Erlaubnis zu fragen? Dazu müsste man sie erst einmal ermitteln. Dann und erst dann wäre der Datenschutz betroffen.
Warum?
Vielleicht ist die Antwort ganz simpel.
Das Bild vom Grabstein zeigt eine ungepflegte, vernachlässigte Grabstelle. Der Mensch schämt sich, aber die Ursache sucht er händeringend bei anderen.
So könnte es sein, nicht wahr?
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Der Verein hat mit seiner anfangs zitierten sachlichen Stellungnahme bereits auf die ursprüngliche Beschwerde reagiert gehabt.
Das Ziel dieser Site ist doch wohl, bei schweigenden oder nicht erreichbaren Gegenübern eine Antwort zu erhalten.
Oder ist hier eine Beschwerde erst bzw. nur dann erledigt, wenn den Positionen des Beschwerdeführers entsprochen wird? Wozu dann noch (hier) diskutieren?
Über die ständig wechselnden Ansichten und egoistischen Motive Einzelner wundere ich mich aber schon lange nicht mehr! Sollte ich ein derartiges Problem haben wie BF, dann würde ich - wenn es gar nicht anders geht - das Ganze ausklagen. Man sieht ja hier an den Kommentaren schon, dass die Hinterbliebenen in Misskredit geraten "verwildertes Grab usw. ".
Wir sind hier in einem Beschwerdeforum und es werden Lösungen von den Beschwerdeführern erwartet. Die Diskussionen sind nur (unnützes) Beiwerk.
Stimmt, es wäre ein Mordsaufwand; man müsste den Arsch hochkriegen, jemand mit Kamera hinschicken und in mühevollster Kleinarbeit ein Bild machen.
Im Ernst, wundert es da noch jemand, wenn einen soklche kleinkarierten ***** einfach nur noch ankotzen?
Warum sollte man ein neues Foto machen? Hast du dir das vorhandene Foto angesehen? Es zeigt einen Grabstein, unter dem seit 25 bzw. 41 Jahren zwei Menschen begraben sind. Das Grab ist weder ungepflegt noch sonstwie besonders.
Andere Argumente als "das find ich doof" gibt es offensichtlich nicht. Der Verein findet das nicht doof und viele andere auch nicht: wiki-de.genealogy.net/Grabstein-Projekt/Presseberichte Rechtlich ist er auf der sicheren Seite.
Wer mit dem Anblick des Grabsteins seiner Eltern nach 25 Jahren noch nicht klarkommt, sollte professionelle Hilfe suchen. Insofern halte ich die angeblich verletzte Trauer schlicht für unglaubwürdig.
stroemer.de/index.php/entscheidungen/persoenlichkeitsrecht/1546-ag-mettmann-urt-v-16-06-15-25-v-384-15-grabsteinfotos
wieder etwas klüger lesen.