Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Finnentrop)
Stein in Brot / Backenzahn rausgebrochen
Am Samstag, 07. Juni 2014 habe ich im Discounter ein Sonnenblumenkernbrot aus der Auslage/Selbstbedienung entnommen, es in der Maschine kleinschneiden lassen und daraufhin selbst eingetütet.
Nachdem ich zu Hause angekommen war, habe ich im Beisein meiner Mutter und Schwester ein Brot ausgepackt und einen Biss genommen.
Daraufhin knackte es im hinteren Backenzahnbereich, schmerzte und eine Blutung wurde ausgelöst. Ich bemerkte sofort und unter starken Schmerzen, dass sich der Zahn gespalten hatte, was an einem kleinen Steinchen lag, welcher im Brot als Fremdkörper eingebacken war.
Ich setzte mich sofort mit dem zahnärztlichen Notdienst in Verbindung, welchen ich ohne Verzögerung -auf Grund der Blutung/Schmerzen- aufgesucht habe. Dort entfernte mir die diensthabende Ärztin die Hälfte des Zahns - der andere Teil sollte sich bis den darauffolgenden Dienstag "beruhigen" und dann entnommen werden.
Damit das Pfingstwochenende möglichst ohne weitere ärztliche Vorstellung verlief, hat sie mir die "Lücke" provisorisch gefüllt.
Bescheinigung über den o. g. Vorgang liegt seitens der Notärztin vor.
Am 10. Juni 2014 stellte ich mich beim meinem hausärztlichen Zahnarzt vor, damit entstandener Schaden behandelt werden konnte.
Leider wurde seitens des Zahnarztes festgestellt, dass erhaltender Restzahn nicht mehr zu retten ist und entnommen werden muss - danach erfolgt, nach Abheilung der Wunde, der Einsatz von Zahnersatz, was nicht nur mit weiteren Schmerzen verbunden ist sondern auch mit hohen Kosten, den die Zähne vor und hinter dem gebrochenen Zahn müssen ebenfalls mitbehandelt werden.
Kostenvoranschlag ist bereits beantragt.
Der geschilderte Vorfall wurde am Freitag, den 13. Juni an die telefonische Hotline von Netto-Online weitergeleitet und beanstandet. Daraufhin machte man mich auf eine Bearbeitungszeit von 4 Werktagen verantwortlich. Diese sind bereits abgelaufen.
Folgende Beweisstücke sind vorhanden:
- Sonnenblumenkernbrot -tiefgefroren, damit sich ursprünglicher Zustand nicht verändert-
- Kassenbon über den Kauf
- gebrochener Zahn (-Rest)
- Bescheinigung der Zahnärztin
- Zeugen (Mutter & Schwester)
Seitens des Discounters bisher keine Rückmeldung.