Durch AOK-Bundesverband gelöste Beschwerde. | 1039 Views | 02.07.2014 | 16:35 Uhr
geschrieben von Joerg Maliszewski

AOK-Bundesverband GbR (Bremerhaven)

Kündigungsbestätigung nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: IB00525456

AOK Bremen / Bremerhaven gekündigt am 06.06.14 per Einschreiben. Nach § 175 Abs. 4 SGB V ist spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung von der Krankenkasse auszustellen.

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Trotz telefonischer Eingangsbestätigung der Kündigung am 25.06.14 seitens der AOK habe ich bis heute den 02.07.14 keine Kündigungsbestätigung erhalten.

Sollte ich bis spätestens 04.07.14 keine Kündigungsbestätigung erhalten, werde ich es meinem Anwalt abgeben und Schadensersatz geltend machen.

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Meine Forderung an AOK-Bundesverband GbR: Kündigungsbestätigung bis zum 04.07.14


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Kommentare und Trackbacks (5)


02.07.2014 | 18:01
von Joerg Maliszewski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.07.2014 | 18:08
von Joerg Maliszewski | Regelverstoß melden
Als allererstes ist mir ein Schaden entstanden, indem ich einen erhöhten Zeitaufwand in den Wechsel der Krankenkasse investieren muss und bekanntlich ist Zeit Geld. Zweitens Benzinkosten, Verschleiß, um zur Krankenkasse (AOK) zu fahren um vergebens nach zu Haken. Drittens Kosten für einen Anwalt um Schlussendlich die Kündigungsbestätigung zu erhalten. Weiterhin konnte ich gewisse Vorzüge der neuen Krankenkasse nicht nutzen. All dies ist wohl ein Schaden der mir entstanden ist und von Kosten und Auslagen ganz zu Schweigen.

02.07.2014 | 18:40
von Joerg Maliszewski | Regelverstoß melden
Fakt ist es ist ein Gesetz das die Kündigungsbestätigung nach 14 tagen ausgestellt werden muss. In meinem Fall sind es schon 4 Wochen die ich warte. Wielange ich noch warten muss steht in den Sternen. Zur Krankenkasse fahren in der Hoffnung diese Bestätigung gleich mit zubekommen ist nicht durch ein Telefonat zu ersetzen und die Wartezeit auf die Kündigungsbestätigung verschiebt auch die Antragsabgabe bei der neuen Versicherung. Denn im Antrag steht das diese beigelegt werden muss von daher kann ich gewisse Vorzüge nicht in Anspruch nehmen.
Also bleibt zu guter Letzt doch leider nur noch einen Anwalt aufzusuchen.

02.07.2014 | 19:10
von Fred S. | Regelverstoß melden
Der AOK Bundesverband ist keine vorgesetzte Institution der einzelnen örtlichen AOK. Es ist ein Dachverband, der die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber gegenüber anderen Institutionen vertritt bzw. berät, z. B Gesetzgeber.
Die AOK Bremen ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Beschwerde muss an die AOK Bremen gehen.

03.07.2014 | 19:49
von Joerg Maliszewski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute am 03.07.14 die kündigungsbestätigung erhalten danke an reclabox




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