Durch E-maxx gelöste Beschwerde. | 648 Views | 08.07.2014 | 20:30 Uhr
geschrieben von Dominic Gawlas

E-maxx GmbH (Neu Anspach)

Nichtlieferung

Bestell-/Kundennummer: Bestell-Nr. 607208

Ich habe am 25.06.2014 ein NAS-System 'DS214+' für 257,73 € aus dem Hause Synology bei Ihnen gekauft und bekam am 01.07.2014 um 13.32 Uhr per E-Mail die Mitteilung über den Zahlungseingang von Ihnen. Leider warte ich jetzt noch auf meine Ware und habe bis heute auch noch keine Information darüber bekommen, wann das Gerät geliefert wird. Entgegen Ihrer Verpflichtung aus §433 Abs. 1 BGB haben Sie mir die bestellte Ware noch nicht übergeben.

Mithin fordere ich Sie letztmalig auf, mir die 'Synology DS214+' binnen einer Frist von 10 Tagen, ab Datum dieses Schreibens, zu übergeben. Sollten Sie vor bezeichnete Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich zur Durchsetzung meines berechtigten Anspruchs gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Schließlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich ggf. gegen Sie wegen Eingehungsbetruges strafrechtliche Schritte einleiten würde.

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Meine Forderung an E-maxx GmbH: Lieferung der bestellten und bereits gezahlten Ware


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Kommentare und Trackbacks (1)


16.07.2014 | 07:59
von Dominic Gawlas gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach dem Rat meines Rechtsbeistandes und setzen einer Frist in Verbindung eines Einschreibens, hat die Firma reagiert. Ich bekam die Ware am 11.07.2014 ausgehändigt, allerdings schien sie von einer mir unbekannten Firma zu kommen. Egal, ich habe nun was ich bestellt habe und möchte jedem Raten, der auch auf diese Firma reingefallen ist, Frist setzen, am besten mit Einschreiben und Sie werden sehen, auf einmal bekommt man Rechnung und E-Mails über den Versand. Schade das man bei dieser Firma als Kunde für sein gutes Recht kämpfen muss, es hat sich gelohnt!




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