2179 Views | 08.07.2014 | 17:57 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9180334

Robben & Wientjes OHG (Berlin)

Vertragsstrafe von 850€ bei Unfall?

Nach einem kleinen Unfall, bei dem das Fahrzeug der Autovermietung Robben & Wientjes nicht beschädigt wurde, stellt mir nun die Autovermietung eine Vertragsstrafe in Höhe von 850€ in Rechnung - Begründung: Ich hätte den Unfall telefonisch melden müssen.

Stattdessen habe ich die Polizei gerufen, den Unfall genauestens fotografiert und dokumentiert und alles bei Rückgabe des Wagens dem Vermieter gemeldet. Trotzdem: kein Erbarmen bei Robben&Wientjes, der Anruf hätte sein müssen.

Mir erschließt sich nun nach einem Telefonat mit dem 'Service'-Mitarbeiter, worum es der Autovermietung geht: Dem Unfallgegner entstand ein Schaden von 2500€ - das würde dann bedeuten, dass sich die Autovermietung über die Vertragsstrafe 1/3 des Schadens von mir zurückholt.

Das ist unverhältnismäßig und jenseits von kundenfreundlich! Ich verlange eine Rücknahme der Vertragsstrafe.

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Meine Forderung an Robben & Wientjes OHG: Rücknahme der Vertragsstrafe


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Kommentare und Trackbacks (2)


16.07.2014 | 11:53
von ReclaBoxler-9180334 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.06.2017 | 10:31
von Mark Hudson | Regelverstoß melden
Ich hatte eine ähnliche Auseinandersetzung mit Robben und Wientjes bezüglich eines Auffahrunfalls im Stau mit nicht erkennbaren Bagatellschäden. Auch ich sollte die pauschale Summe von 850 Euro bezahlen. Mein Tipp: Die Höhe des Schadens bestreiten bzw. dessen schriftlichen Nachweis (Rechnung der Reparaturwerkstatt) fordern. Robben und Wientjes verhängt auch bei kleinen Bagatellschäden die für das Unternehmen lukrative pauschale Vertragsstrafe von 850 Euro und arbeitet mit massivem Druck bei Nichtzahlung (Mahnungen, enge Zahlungsfristen, Briefe vom Anwalt, Drohung mit Klage). Sobald man sich nicht vertragskonform verhalten hat (Hotline bei Unfall nicht angerufen, Zurücksetzen ohne Einweisung) ist man zwar tatsächlich in der Pflicht, wenn man den Standard-R&W-Vertrag unterschrieben hat. Allerdings hat man auch das Recht auf eine von R&W sachgemäß ausgestellte Rechnung über den Schaden inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer – R&W verschickt jedoch zuerst einmal nur formlose drohende Forderungsschreiben. Zudem sollte man die Vorlage der Rechnung der Werkstatt in Kopie verlangen, welche den Schaden am Auto angeblich repariert hat – denn hier ist es bei Bagatellschäden durchaus möglich, dass R&W unseriöserweise die Höchstsumme von 850 Euro einfordert, auch wenn der Schaden weitaus geringer war. Also kühlen Kopf bewahren und sich nicht von den Drohungen dieser Firma einschüchtern lassen. Diese gehören zur Strategie und bringen viele Leute dazu, zu viel zu bezahlen.
Bitte zusätzlich die Verbraucherzentrale über solche Fälle informieren, damit dort das unseriöse Vorgehen dieser Firma weiterhin verfolgt werden kann.

Viel Erfolg!



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