31902 Views | 10.07.2014 | 11:43 Uhr
geschrieben von Edeltraut Grattolf

Hamburger Volksbank eG (Hamburg)

Falsche Konditionen und fehlende Bearbeitung

Die HVB sagte mir eine kostenlose Kontoführung für ein Spendenkonto zu. Dies klappte 2 Jahre bis plötzlich ohne Ankündigung Gebührenbelastungen erfolgten. Auf Nachfrage erhielt ich die Info von meinem Berater Herrn V, wenn es mir nicht passte, könne ich ja kündigen.

SCHLAGWORTE

Erwähnenswert ist, dass ich seit über 40 Jahre dort Kunde war, selbst meine Eltern führten ihre Konten dort.

Auf meine schriftliche Nachfrage bei der HVB nach den verschwiegenen Provisionen für Kauf von Wertpapieren, Fonds u. s.w. mußte ich trotz viele Erinnerungen 4 Monate auf die Beantwortung warten. Die dann endlich erhaltene Antwort der Rechtsabteilung war falsch, die angegebenen Provisionssätze wurden zu niedrig aufgegeben. Erst auf nochmaligen Nachfragen wurden die richtigen, höheren Sätze genannt (z. T.9%!), die die HVB durch meine WP-Käufe verdient hat.

. das im Sinne des genossenschaftlichen Gedankens.

Dadurch bin ich wohl bei der HVB ein unbequemer Kunde mit unannehmen Fragen. Ich erhielt von der HVB per Einschreibebrief im Okt. 2012 die Kündigung meiner Konten mit einer Absichtserklärung, dass ein Ausschlussverfahren eingeleitet wird bezüglich der Genossenschaftsanteile - eine Kündigung dieser Anteile durch mich sei nicht erforderlich, wenn ich den Termin akzeptieren würde. Meine Nachfragen nach dem Kündigungsgrund blieben unbeantwortet trotz schriftliche Anfragen beim Vorstand Herrn Dr. B.

Im Mai 2014 erkundigte ich mich nach dem Bearbeitungsstand, weil ich bezüglich meiner Genossenschaftsanteile seit Okt. 2012 nichts mehr gehört habe. Der Kundenberater Herr T. teilte mir daraufhin per Mail mit, dass die Bearbeitung noch nicht eingeleitet worden sei. Ich solle ihm mitteilen, welche Version ich wünsche, entweder Kündigung durch mich oder das Ausschlussverfahren.

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Dies konnte m. E. nur eine Verwechslung sein, denn die Durchführung per Ausschlussverfahren wurde mir ja bereits im Okt. 2012 durch die Rechtsabteilung per Einschreiben mitgeteilt. Ich bat erneut um Prüfung und gemäß §9 der Satzung der HVB zu verfahren (Mitteilung des Kündigungsgrundes und Gelegenheit zur Stellungnahme - was für mich wichtig ist, da mir der Kündigungsgrund bis heute nicht bekannt ist).

Daraufhin erhielt ich einen Telefonanruf von Frau K, es wäre tatsächlich noch keine Bearbeitung erfolgt, ich solle selbst kündigen, denn im Einschreibebrief von Okt. 2012 handele es sich nur eine Absichtserklärung. Ich bat, diesen Telefoninhalt mir schriftlich zu bestätigen, was wieder einmal nicht erfolgte.

Nun teilte ich der HVB per Einschreiben im Juni 2014 mit, dass ich die inzwischen überfällige Einleitung des Ausschlussverfahrens wünsche. Auf diesen Wunsch geht die HVB in ihrer Beantwortung meines Briefes überhaupt nicht ein. Sie teilt mit, ich könne meine Anteile entweder selbst kündigen oder sie an andere Genossenschftsmitglieder übertragen lassen.

. das zur Hamburger Volksbank - einer Genossenschaftsbank.

Einschreibebriefe der Rechtsabteilung - mit falschen Ankündigungen, mit falschen Provisionsangaben, Nichteinhaltung von Konditonsabsprachen, Nichteinleitung von Bearbeitungen.

PS:

Auch meinem Lebensgefährten wurden die Konten gekündigt - per Einschreibebrief Okt. 2012 der Rechtsabt. der HVB - und die Einleitung des Auschlussverfahrens.

Aber ebenso wie bei mir - ist seitdem nichts passiert!

.. nur weil wir befreundet sind?

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Kommentare und Trackbacks (7)


16.07.2014 | 17:07
von Edeltraut Grattolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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24.07.2014 | 08:29
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06.08.2014 | 08:55
von Edeltraut Grattolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.08.2014 | 17:29
von Edeltraut Grattolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bis heute keiner von der Hamburger Volksbank gemeldet.


20.08.2014 | 17:29
von Edeltraut Grattolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.09.2014 | 17:23
von Edeltraut Grattolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.02.2015 | 20:23
von Samuel Samson | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit ist ja bereits etwas her aber ich möchte dennoch ein Kommentar hinterlassen.

Wenn das Spendenkonto bisher immer Gebührenfrei war und auf einmal kostenpflichtig wurde, ist es zwingend erforderlich, dass die HVB Ihnen dies schriflich mitteilt.

Sollte keine schriftliche Mitteilung erfolgt sein (dann hätten aber vermutlich alle Kunden keinen Brief erhalten. Ich gehe davon aus, dass nicht nur bei Ihnen eine Gebührenbelastung stattfand), können Sie dir Gebühr auf dem Rechtsweg geltend machen.

Wie ist der aktuelle Stand der Angelegenheit?

ps. Ruhig mal bei solchen Sachen die lokalen Medien einschalten oder noch besser die Bafin!



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