
Wemax GmbH (Halle/ Saale)
Parkplatzspione
In der Nacht von 13-ten auf 14-ten. 07 (nach dem Filale der Fußball WM) war in der Lessingstr. in Halle der große Teil der Strasse wegen der am 14-ten. 07. beginnenden Bauarbeiten gesperrt. Wir, mein Mann und ich, waren mit unseren Nachbarn, die Mieter eines Parkplatzes der Firma Wemax GmbH sind aus. (der Parkplatz befindet sich direkt neben unserem Hause). Wir wohnen in Halle nur für wenige Wochen im Jahr. Um 0:30 sind wir in der Lessingstr. angetroffen. Wegen cer Unsichereit, wo wir parken können, die Strassensperrschilder waren für uns nicht deutlich gestellt, sagte uns unsere Nachbar (der Mieter des besagten Parkplatzes der Fa. Wemax.) "wir sollen uns über die Nacht neben seinem Auto stellen, da bis morgen früh (bis es klar sein sollte wo die Strassenarbeiten statt finden sollten) nichts geschehen wird. Gesagt-getan. Mein Mann wollte am kommenden Morgen in der früh verreisen. Um ca. 1:00 wollte mein Mann aus unserem Auto, die Dokumente, die er für die Reise benötigte holen und mußte feststellen, dass das Fahrzeug nicht mehr dort war wo es abgestellt worden ist. Nach einem kurzen Anruf bei unseren Tochter (die in Halle studiert und lebt), etwas ratlos, was wir unternehmen konnten, fragten wir wie wir erfahren konnten was mit unserem Auto passierte, wir hätten es gerade VOR etwa eine HALBEN STUNDE abgestellt Sie sagte uns, unumwunden ohne zu zügern, " das Auto wurde bestimmt sofort abgeschleppt. In halle sei es allen bekannt, das die Autoparkplatzbetreiber die Menschen beauftragen "zu spionieren", wer sich auf die Parkplätze stellt und sie bekommen für ihre die "Spitzeldienste" die gute Provision. " Die Erklärung meine Tochter war aus mindestens 2 Gründen plausibell und nahliegend: 1: als wir am morgigen Tage, Dank Hilfe unseren Nachbars, erfahren haben, dass die Fa. Wetterau Autoservice unseres Auto- mitten in der Nacht von einem fast leeren Parkplatz in einer menschenleeren Strasse in der Zeit- abgeschleppt hat, sind wir sofort dorthin gefahren. Dort habe ich eine satte Rechnung von 196,00 € erhalten. Die Summe steht keines Falls im Verhältniss zur der "erbrachten Leistung". Dies habe ich auch dem Mitarbeiter / Besitzer der Fa. Wetterau protestierend gesagt. Denn meiner Tochter hatte in Köln änliches ERlebt- wurde ebenfalls abgeschleppt und zahlte in der "reichen" Stadt Köln 90€. Darauf bekamm ich die Antwort wohl des Firmeninhabers, DAS SEIEN 2 VERSCHIEDENE SACHVERHALTE. - in Köln wurde das Fahrzeug meine Tochter von einer öffentliche Fläche abgeschleppt (HIER SETZT DIE STADTVERWALTUNG DIE ABSCHLEPPSETZE FEST) und unsere FAhrzeug wurde von einem PRIVATEN PARKPLATZ abgeschleppt. Die Preise hierfür LIEGEN im ERMÄSSEN Der ABSCHLEPPFIRMEN- hier FIRMA WETTERAU. Wie "preiswert" "die Leistung" der Fa. Wetterau ist belegte mir der Inhaber mit einem Zeitungsartikel aus der BILDZEITUNG, wo im Bundesvergleich solche " ABschleppleistungen" beispielhaft augelistet wurden. Daraus war zu sehen, dass z. B. in der nicht so armen Stadt Achen die Preise bei ca. 134,00 lagen, in Halle hingegen ("der reichen" Stadt Halle) lagen die Preise bei 189,00? . Jetzt komme ich zum 2-ten Grund (warum die Erklärung meine Tochter nahliegend ist). Auf meine wütende Frage, ob die Firma auch den Spionen gute Provisin bezahlt haben, sagte der Mitarbeiter (Inhaber?), sie hätten keine Spione. " Die richtige" Antwort, wäre wohl, (falls man vollkommen ahnungslos wäre) " wovon reden sie überhaupt.?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Wir fragen uns dennoch-wie konnte die Firma WETTERAU etwa eine halbe Stunde nach unseren Ankunft das Fahrzeug schon abgeschleppt haben, wie gesagt mitten in der Nacht von einem fast leeren Parkplatz in einer sehr ruhigen Wohngegend, in einer menschenleeren Strasse.An dem Tag wurden gerade in der Mitteldeutschen- und in der Süddeutschenzeitung die Artikel veröffentlich in denen über die Machenschafften solcher Unternehmen, aber auch über die Gerichtsurteile berichtet wurde. Dies hat uns auch ermutigt, gegen solche "geplante" "Abzocke" gerichtlich vorzugehen. Außer FRage steht es, dass die "Belegung" eine fremden "Sache" rechtswidrig ist. Doch rechtlichist es äußerst umstritten, ob das Fahrzeug, ohne andere Schritte unternommen zu haben einfach PRIVAT " entsorgen" kann. Wir dürfen auch nicht die Sachen unsere Mieter, auch wenn sie keine Miete zahlen " beschlagnahmen" DArüber entscheidet wohl die judikative Staatsgewalt.

21.07.2014 | 11:52
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrte Beschwerdeführer,
leider entsprechen weder der Inhalt noch die Vorwürfe Ihrer Beschwerde der Wahrheit.
Bei dem Grundstück handelt es sich erstens um ein Privatgrundstück, auf dem Sie ohne Zustimmung des Besitzers nichts zu suchen haben und schon gar nicht Ihr Fahrzeug parken dürfen. Darauf wird mit einem übergroßen Schild an der Zufahrt hingewiesen, ebenso auf die Folgen.
Zweitens ist dieser Privatparkplatz nicht zuletzt auf Grund der von Ihnen geschilderten Parkplatznot in dieser Gegend maximal mit PKW-Stellplätzen ausgelastet. Es gibt dort keine freien Flächen, wo man mal eben sein Fahrzeug abstellen kann! Jede vermeintlich freie Fläche ist ein vermieteter Stellplatz, für den ein Mieter eine monatliche Miete entrichtet. Nur weil dieser Mieter momentan vielleicht mit seinem Auto nicht anwesend ist, heißt dass nicht, dass jemand anders einfach diesen Stellplatz benutzen darf.
Drittens hat den Abschleppvorgang nicht irgendein "Spion" (Sie lesen zuviel BILD) beauftragt, sondern der rechtmäßige Mieter des Stellplatzes, den Sie widerrechtlich benutzt haben. Der kam nämlich auch in der Nacht nach Hause und fand seinen gemieteten Stellplatz durch Ihr Fahrzeug belegt vor. Daher hat er von seinem Recht Gebrauch gemacht, diese Besitzstörung sofort beseitigen zu lassen. Ihre Nachbarn, die Ihnen diesen famosen Vorschlag gemacht haben, würden genauso verfahren, wenn irgendjemand auf deren Stellplatz unberechtigt parken würde!
Eine andere Möglichkeit kann es auch nicht geben, denn woher sollen wir, die Fa. Wetterau oder irgendein "Spion" wissen, welches Fahrzeug dort unberechtigt parkt? Die einzelnen Stellplätze sind nummeriert und wir kennen die Kennzeichen unserer Mieter doch gar nicht! Wenn Ihnen Ihr Nachbar seinen gemieteten Stellplatz überlassen hätte, wäre gar nix passiert. Uns ist es völlig egal, mit welchem PKW Sie ihren gemieteten Stellplatz nutzen. Daher kann nur der Mieter es feststellen, wenn sein Stellplatz besetzt ist. So viel Logik muss schon sein.
Und zu allerletzt würde uns interessieren, welche "anderen Schritte" denn unternommen werden sollen, bevor ein Falschparker abgeschleppt wird? Soll der rechtmäßige Besitzer des Stellplatzes nachts in einem Wohngebiet überall klingeln und fragen, wem das Fahrzeug gehört? Oder soll er sich Ihnen zuliebe irgendwo auf der Straße einen Stellplatz suchen und weite Strecken laufen, weil Sie zu bequem dazu waren?
Ihnen stehen natürlich alle rechtlichen Wege offen. Wir empfehlen Ihnen aber dringend, sich die eindeutige Rechtslage und die zahlreichen Urteile anzusehen, bevor Sie sich weitere Kosten aufhalsen.
Und zukünftig sollten Sie berücksichtigen, dass Hinweisschilder an Privatgrundstücken nicht der Dekoration dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Wemax GmbH
Torsten Märker
Lernen Sie doch einfach daraus. Es gibt Sachen, die sollte man behalten, wenn der Führerschein gemacht wird.
Ach ja, Sachen vom Mieter der keine Miete zahlt beschlagnahmen? Ja, nennt sich Vermieterpfandrecht.
Ein kleiner Zettel mit der Telefonnummer des Fahrers - sichtbar im Fahrzeug angebracht - beugt unnötigen Abschleppkosten und in sonstigen Fällen vor, denn auch für Parkplatznutzungsberechtigte oder sonstige Melder gilt die Schadenminderungspflicht. Es kann dann zunächst den Fahrer kontaktiert werden und sind so Abschleppkosten zu ersparen. In vielen Fällen dürfte auch ein kostenersparendes "Umparken" des störenden Fahrzeuges in Sichtweite des ursprünglichen Stellplatzes möglich und ausreichend sein. Die Herausgabe / Rückgabe des Fahrzeuges kann ferner nicht vom Ausgleich der strittigen Abschleppkosten abhängig gemacht werden (ggfs. liegt ein Nötigungstatbestand vor und sollte die Polizei zur Aufnahme des Sachverhaltes gerufen werden). Zwar gilt auch für einen Kfz-Stellplatz das Vermieterpfandrecht, aber bei einer unerlaubten Nutzung liegt eben ein Miet- oder Pachtvertragsverhältnis nicht vor. Ferner erlischt das Vermieterpfandrecht mit Entfernung des Pfandgutes und kann daher bei Abschleppen eines Fahrzeuges nicht greifen.
Die Rechnung hat zunächst der zu zahlen, der die "Musik" oder den Abschlepper bestellt. Wenn eine Kostenerstattung gewünscht wird, ist der Rechtsweg über das zuständige Zivilgericht offen.
Zusammenfassung:
Nicht jede Rechnung, die aufgemacht wird, ist auch begründet und muss tatsächlich ausgeglichen werden. Begründete Ansprüche sollte man jedoch ausgleichen.Am besten vorsorglich stets keinen Anlass zum Abschleppen - z. B. durch Erreichbarkeit des Fahres - geben.