Durch Thomas Philipps endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1418 Views | 24.07.2014 | 15:22 Uhr
geschrieben von Benjamin Jensen

Thomas Philipps GmbH & Co. KG (Bissendorf)

Keine Garantie/Gewährleistung

Hallo Thomas Phillips Team,

SCHLAGWORTE

da meine Mails keinen Erfolg haben, werde ich nun über dieses Portal meine Beschwerde öffentlich machen.

Ich habe im Sommer 2012 einen 3x4 m großen Gartenpavillion bei ihnen erworben. Nicht das teuerste Modell, aber auch nicht das günstigste. Daher habe ich ihren Versprechen geglaubt: Rostfrei dank Pulverbeschichtung, UV-Beständige Planen.

Nach nur ca 1,5 Jahren sind bereits 2 Schweißnähte durchgerostet, die Plane, vor allem das Dach, ist so durch Lichteinwirkung verändert, daß es wie Papier reißt. Das habe ich beim Aufbau im Frühjahr 2014 entdeckt. Über Winter war die Plane demontiert und trocken gelagert.

Ich habe sie angeschrieben und das Problem erläutert, ihre trockene Antwort war "Das ist kein Gewährleistungsfall, da die Ware bei Lieferung einwandfrei war". Das die Ware mal im versprochenen Zustand war bestreite ich auch nicht. Aber sie hält die versprochenen Features keinesfalls ein, und das nach zu kurzer Zeit (Wenn nach 8 oder 10 Jahren das passiert wäre, sehe ich eine gewisse Abnutzung ein)

Ich habe geantwortet, daß ich gerne aussergerichtlich eine Lösung finden möchte, aber sie schweigen seitdem und bieten keinerlei Ansätze für eine angemessene Lösung.

So können sie nicht mit Kunden umgehen, zum anderen sind sie sehr wohl in der Pflicht!

Natürlich muß ich nachweisen, daß diese Fehler schon bei Lieferung bestanden. Das ist ja für jeden einsichtig, daß ein nicht verrostetes, rostfreies Gestell geliefert wird und nach 18 Monaten verrostet ist, es zum Zeitpunkt der Lieferung nicht die verprochene rostfreie Qualität war. Und die Plane war auch damals nicht UV-Beständig. Denn sie hat in 1,5 Sommern der UV-Beleuchtung nicht mehr standgehalten.

Ich bin nach wie vor an einer aussergerichtlichen Lösung interessiert und hoffe, daß sie ihren Ruf wahren wollen und auf diesem Wege nun eine vernünftige Lösung mit mir finden.

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Kommentare und Trackbacks (4)


24.07.2014 | 20:45
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
Haben sie denn noch die zu dem Gartenpavillion zugehörigen Anleitungen und Hinweisblätter? Meist steht dort drauf unter welchen Voraussetzungen die Features auch bestand haben. Die Frage ist auch, haben sie den Pavillion über den ganzen Sommer offen stehen lassen und wenn ja war dieser dafür geeignet?

Sie müssten halt nachweisen, dass sie sich auch genau an die Nutzungsvorschriften gehalten haben.

14.08.2014 | 16:33
von Benjamin Jensen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie erwartet keine Reaktion. Mit Problemen will man sich bei Thomas Phillips wohl nicht befassen.


14.08.2014 | 16:41
von Benjamin Jensen | Regelverstoß melden
Liebe Vorredner,

 spider monkey F. M. Thomas Philipps ist mein Ansprechpartner, also hat er sich zu kümmern. Und wenn er mir lediglich den Lieferanten/Hersteller nennt. Man wimmelt aber einfach nur ab.
 spider monkey GhostBird: Der Pavillon war über Winterabgebaut und trocken im Keller gelagert. Im Sommer steht er der UV Strahlung ausgesetzt draussen. Aber das ist ja dessen Anwendung. Wäre er rostfrei und UV Beständig, wäre er nicht verrostet und die Plane gerissen. Was soll ich nun noch nachweisen
 spider monkey Jay: Im Sommer 2012 gekauft, im Februar 2014 reklamiert. Stimmt, das sind 1,7 Jahre. Ich zähle dabei den Winter durchaus mit. Somit habe ich Garantie. Aber es ist natürlich richtig, daß man wegen den paar Euro nicht Gerichte bemühen wird. Auch wenn ich Rechtsschutz hab.

Bleibt mir die Genugtuung der Allgemeinheit kund zu tun, wie Thomas Phillips mit Problemen, die ja mal passieren können, die auch zugegebenermaßen nicht die direkte Schuld von Thomas Phillips sind, umgeht: Der Kunde ist lästig.

Thomas Phillips jedenfalls reagiert nicht, und es interessiert die auch nicht, was in einem Forum wie diesem geschrieben wird. Ein offizielles Statement hier könnte ja die Wogen glätten, aber daran hat man offensichtlich kein Interesse.

04.09.2014 | 18:49
von Benjamin Jensen endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine weitere Hoffnung. Wieder dazugelernt.




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