529 Views | 10.08.2014 | 09:43 Uhr
geschrieben von Horst Zündorf

Familienkasse Nordrhein-Westfalen West (Düsseldorf)

Weitergewährung des Kindergeldes nach Volljährigkeit

Beschwerde an den Behördenleiter der Familienkasse in Düsseldorf.

Schon ca. 10 Wochen vor Eintritt der Volljährigkeit meines Sohnes, wurde die Familiekasse von mir über den weiteren Lebensweg meines Sohnes informiert. Schulbescheinigung sowie ein Begleitschreiben wurde der Kasse zugesandt, danach mehrere Telefonate mit dem Servicecenter, Faxe und E-mails. Alles ohne Erfolg. Kindergeld wurde eingestellt, vom LBV den Familienzuschlag gestrichen weil von der Familienkasse nichts kommt. Ich finde es schon sehr traurig, daß man hier mit einer Behörde zu tun hat.

Mit freundlichen Grüßen,

H. Zündorf

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Meine Forderung an Familienkasse Nordrhein-Westfalen West: Zustehendes Kindergeld


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Kommentare und Trackbacks (1)


14.08.2014 | 15:32
von X. Yz | Regelverstoß melden
Doch schon 10 Wochen vorher?
Dann sind Sie aber äußerst optimistisch! Als ich nach meiner Ausbildung das Fachabitur machte, habe ich den Antrag auf erneute Zahlung des Kindergeldes im April gestellt. Beginn der Schule war im August, die erste Zahlung erhielt ich im November (inkl. der Nachzahlungen ab August).
Gute Frau, es sind doch Beamte, die haben ganz viele wichtige Dinge zu klären: Kaffee trinken; alle Baustellen so planen, dass sie gleichzeitig zu Ferienbeginn die Autobahn lahmlegen; überlegen, wie man Sozialschmarotzer noch mehr Geld in den Ar. bläst. Da bleibt für so ein nichtiges Anliegen wie das Ihre leider kaum noch Zeit *Ironie Off*
Sehen Sie es nicht so eng, wenns mal läuft, dann läufts ;-)



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