Durch HELM Immobilien & Hausverwaltung gelöste Beschwerde. | 679 Views | 13.08.2014 | 22:35 Uhr
geschrieben von Karina Nussbaum

HELM Immobilien & Hausverwaltung (Freiburg)

Mieter ratlos

Guten Tag.

SCHLAGWORTE

Ich ärgere mich nun seit Jahren mit unserer Hausverwaltung, Joachim Helm Immobilien. Wir bekommen seit Jahren dubiose Nebenkostenabrechnungen, defekte Dinge werden nicht repariert (Herd, Kühlschrank die in der Miete mit drin sind lt. Vertrag). Kein warmes Wasser in der Küche, undichte Fenster (es regnet rein!) Und ja. die Fenster sind verschlossen.

Die Rolläden wurden von Hagel total durchlöchert und nun das aller beste: KEINE HEIZUNG. Also, die Heizköper sind vorhanden bleiben jedoch eiskalt. Haben schon öfter den Heizungstechn. kommen lassen, der stellte fest, dass der Druck zu niedrig eingestellt wurde. Dieser korrigiert es, aber ein paar Tage später bleiben die Heizungen wieder eiskalt. Wir haben schon alles versucht, was in unseren Möglichkeiten lag. Letztes Jahr nun zum letzten Mittel gegriffen und die Miete nach Ankündigung (und 5maliger schriftlicher Aufforderung zur Reparatur/Instandsetzung) NUR um 20% gekürzt.

Nun ist bald wieder die Heizperiode da, bis heute wurde nichts repariert. Nun haben sich mehrere Mieter zusammen getan und werden mit sämtlichen Mitteln gegen diese. vorgehen. Wir zahlen Unsummen an Mietnebenkosten, die Posten werden nie erklärt (Tiefgaragenkosten erhöhung um mehrere 100%! Aufzugkosten ebenfalls.) Nun, bis auf den Wechsel durchgebrannter Glühlampen wurde nichts gemacht. Die Eigentümer der Wohnungen wußten gar nicht, dass diese "Firma" die Hausverwaltung übernommen hat. Laut Verträgen ist Hausverwaltung Ahlers damit beauftragt. Jedenfalls werden wir sämtliche Wege gehen, denn das Mass ist voll! Leider wird den Mietern nicht einmal der Name und Anschrift der Vermieter genannt! Ich will erst gar nicht erwähnen wie viel Miete wir bezahlen! Es stinkt zum Himmel!

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Meine Forderung an HELM Immobilien & Hausverwaltung: WÄRME IM WINTER z. B.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.09.2014 | 12:14
Firmen-Antwort von: HELM Immobilien & Hausverwaltung
Abteilung: -

Sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich halte ich wenig davon, persönliche Dinge öffentlich auszutragen. Im Fall von Frau Nussbaum sehe ich mich gezwungen einige Dinge, die von ihr behauptet werden, klar zu stellen.

Zunächst darf ich versichern, dass wir unsere Verwaltungsabrechnungen mittels modernster EDV ausführen. Damit wir sicherstellen können immer nach aktueller Rechtsprechung abzurechnen, wird von uns mittlerweile ein enormer Aufwand betrieben, vor allem auch finanziell. Dafür, das auch in der Wohnanlage in der Frau Nußbaum wohnt, wie auch in allen anderen Liegenschaften die Kosten immer weiter nach oben gehen, ist wohl kaum der Verwalter verantwortlich. Da es sich hier um eine größere Mietwohnungsanlage handelt, ist z. B der Aufwand für den Hausmeisters, der versucht die Anlage gepflegt zu halten, aufgrund des Umgangs der Mieter enorm, was sich natürlich auch in der Kosten widerspiegelt.

Zu den Problemen von Frau Nussbaum:

Die Heizungsanlage (Füllstand) wird vom Hausmeister mittlerweile im 14 tägigen Rhythmus geprüft, zusätzlich hatten wir den zuständigen Heizungstechniker bereits zweimal beauftragt, jedesmal war alles in Ordnung. Die Außenhaut der Rollläden wurden vom letzten Hagel, der bereits mehrere Jahre zurück liegt beschädigt, dies ist nur bei geschlossenem Rollladen von außen zu sehen. Frau Nussbaum wäre verpflichtet gewesen den Schaden unverzüglich zu melden, da es sich um einen Versicherungsschaden handelt, dies ist nicht geschehen. Bei den Fenstern wurden die Lüftungsöffnungen zugeklebt und man wunderte sich, das Kondenswasser nach innen lief, auch hier musste erst ein Fachmann kommen (alles auf Kosten des Vermieters).

Frau Nussbaum hält es nicht einmal für nötig für ihre persönlichen Müllgebühren aufzukommen, für diese (über 500,- € für 2013 und 2014) wurde jetzt der Vermieter herangezogen.

Über weitere Vergehen, wie z. B. unerlaubte Tierhaltung usw. möchte ich mich nicht auslassen. Im Übrigen hat Sie einen Mietvertrag vorliegen, auf dem der Vermieter abgedruckt ist.

Zum weiteren Vorgehen werden wir zunächst einen Mahnbescheid beantragen um die Rückständigen Gebühren einzutreiben, ich fürchte jedoch aufgrund von vorliegenden Pfändungsbeschlüssen wird am Ende die Räumungsklage stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Helm

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Kommentare und Trackbacks (3)


14.08.2014 | 17:01
von Phönix | Regelverstoß melden
Hallo Frau Nussbaum,

an Ihrer Stelle - vorausgesetzt hier stimmt alles - würde ich mich umgehend an den örtlichen Mieterverein wenden. Dort kann man Ihnen bestimmt helfen. Oder Sie nehmen die kommunale Rechtsberatung in Anspruch.

 spider monkey Sinjo Kalel - es ist bei vermietetem Eigentum (WEG) tatsächlich oft so, dass die Mieter den Eigentümer nicht kennen und auch keine Auskünfte von der beauftragten Hausverwaltung bekommen. Auch sind sehr viele Mieter mit dem Mietrecht nicht vertraut und sehr unsicher in der Vorgehensweise. Deshalb ist es in diesen Fällen immer gut, sich Rechtsberatung zu holen.

07.12.2014 | 11:08
von Karina Nussbaum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das werden andere lösen. Wozu gibt es Zeugen? (Hausmeister und Vermieter)


07.12.2014 | 11:09
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


11.12.2015 | 13:15
von Karina Nussbaum gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Hausverwaltung ist endlich nicht mehr für unseren Vermieter tätig.




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