billigfluege.de (Schaan)
Nachträglich erhöhter Preis nach online Flugbuchung
Bestell-/Kundennummer: Hinflug: 7809919/R9JW2G Rückflug: 7809921/EN3T4FL
Wir hatten am Montag, den 25. 8. 2014 Abends einen Flug von Hamburg nach Mallorca und zurück für 2 Personen gebucht. Bei der Buchung waren € 568,58 angegeben (siehe Screenshot), aber in der Email-Bestätigung standen dann plötzlich 665,84. Diesem Preis haben (und hätten) wir nicht zugestimmt.
Auf unsere Beschwerde-Email wurde uns eine Rechnung über eine Servicegebühr zugeschickt. Diese löst aber nicht das Problem, dass der erhöhte Preis nicht bei und während der Buchung ersichtlich war.
Vielleicht ein Fehler im Buchungsverfahren, vielleicht absichtlich.
Viele Grüsse.
28.08.2014 | 09:10
Abteilung: Serviceteam
Sehr geehrter Heinrich Schwarz,
der von Ihnen angehangene Screenshot entspricht tatsächlich nicht den Kosten, welche durch die Buchung entstanden sind, da dieser vor Auswahl Ihres Zahlungsmittels erstellt wurde. Wenn Sie Ihr gewünschtes Zahlungsmittel wählen aktualisiert sich Ihre Flugpreis-Übersicht und es kommen ggf. ServiceFee und Zahlungspauschale hinzu.
Bereits auf der Suchergebnisseite weisen wir darauf hin, dass in Abhängigkeit zur gewünschten Zahlart ggf. Gebühren hinzu kommen können.
Mit besten Grüßen
Ihr Team von billigfluege.de
Ich habe leider keinen zweiten Screenshot während der Mastercard-Eingabe gemacht, das heisst ich kann es jetzt in Nachhinein nicht beweisen, aber mir ist zu keiner Zeit während der Buchung eine erhöhte Summe aufgefallen.
Dennoch, selbst wenn die Summe erschienen wäre: Sie sagen also, dass mit der Auswahl des Zahlungsmittels (in meinem Fall eine Mastercard) eine Servicefee von €79,96 hinzukam, und das sei okay so, weil sie irgendwo im umständlichen Buchungsprozess darauf hinweisen, dass Gebühren hinzukommen können?
Das ist ein bisschen so, als ob im Restaurant in der Karte Gerichte zu einem Preis ausgezeichnet sind, in der Rechnung auch, aber wenn man dann per Kreditkarte bezahlt, kommt plötzlich eine horrende Summe hinzu. Und das alles mit dem Hinweis, dass irgendwo in der Speisekarte stehen würde, dass Zusatzgebühren erhoben werden können.
Zu solch seinem Restaurant würde ich nicht mehr gehen. Hier wie dort scheint die Hoffnung des Anbieters darin zu bestehen, dass der Käufer im Prozess die Veränderung der Summe nicht merkt. Könnte man da nicht von einer Täuschungsabsicht sprechen.
Ich kenne die Rechtsprechung nicht genau genug, möchte mich aber kundig machen, ob solch ein Vorgehen rechtlich in Ordnung ist. Als faire und transparente Geschäftspraxis geht es sicher nicht durch. Oder wie sehen Sie das?
Mit besten Grüssen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst