Durch KAGO Wärmesysteme endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2170 Views | 30.08.2014 | 12:54 Uhr
geschrieben von Jürgen Nentwich

KAGO Wärmesysteme GmbH (Neumarkt i.d.OPf.)

25% Schadenersatz?

Bestell-/Kundennummer: Vertrag Nr. 4279639

Wir besuchten am 20. März 2013 die Verkaufsausstellung von „Kago“-Wärmesysteme in Berlin, kamen mit dem Verkäufer gut zurecht und erklärten ihm, dass wir einen Kamineinsatz direkt vom Hersteller haben wollten (spätere Ersatzteilfrage etc.). Der Verkäufer ließ uns im Glauben, die Firma „Kago“ stelle diesen Einsatz selbst her (es ist aber die Fa. Schmid). Wir fragten nach der Vorbegutachtung durch den Schornsteinfeger. Nach Auskunft des Verkäufers wäre das nicht nötig. Technische Unterlagen waren nicht vorhanden und das von uns nach seinen Beschreibungen gewählte Modell ebenfalls nicht. Von drei für uns möglichen Einsätzen wurde nur geschrieben „Ekko 67lh“. „Schmid“ wurde weggelassen, vermutlich um Recherchen zu erschweren und das Modell als „Betriebserzeugnis“ darzustellen. Weiter nichts. Damit hätte „Kago“ jederzeit den billigsten der Modelle ausliefern können (wir konnten nicht wissen, wie die exakte Bezeichnung sein musste). Lockangebot war das Fallenlassen der Mehrwertsteuer, die aber nachher auf der Rechnung stand. Alles hinnehmbar, nach unserer Unterschrift sollten wir die Unterlagen (die er bei Schmid oder der Zentrale während unserer Anwesenheit per Internet in 5 Minuten hätte abfragen und ausdrucken können) per Post zugeschickt bekommen, um uns dann immer noch entscheiden zu können. Also unterschrieben und gewartet, die Unterlagen kamen nicht. Drei Mal angemahnt und in der Angst, unsere Widerrufsfrist würde abgelaufen sein, fristgemäß gekündigt.

SCHLAGWORTE

Obwohl „Kago“ außer dem Verkaufsgespräch keinerlei Aufwendungen entstanden sind, kam, wie bei den anderen Kunden auch, eine Rechnung von 25 % pauschal, sprich bei uns rund 1.150,- €. Kein schlechter Verdienst für eine Stunde Verkaufsgespräch!

Inzwischen hat uns „Kago“ verklagt und beharrt auf seiner Forderung.

Fazit: Niemals den mehrseitigen Vertrag sofort unterschreiben!

Es hat den Anschein, als würde „Kago“ nicht von den ausgelieferten Kaminen leben, sondern von den 25 % der Vertragssumme.

Da der Verkäufer keinerlei Unterlagen herausrückte bzw. vorgab, keine zu haben, konnten wir nicht einmal wissen, ob

1. unsere Kellerdecke von der Statik überhaupt in der Lage war, diese Last zu tragen,

2. der Einsatz durch unsere Türen hindurchzubekommen war,

3. der Schornsteinquerschnitt etc. ausreichend war und

4. der Schornsteinfeger zustimmen würde usw.

Dies sollte alles nach der Zusendung der Unterlagen und unserer Zustimmung erfolgen! Das, was wir als Vorvertrag ansehen, reicht „Kago“ jedoch zur Klage, um auf 25 % Schadensersatz zu bestehen.

Kein Mensch kann mir bisher erklären, wann und wo der Fa. „Kago“ ein Schaden entstanden sein soll! Selbst der Bundesgerichtshof hat einem Autohaus nur einen Schadensersatzanspruch von 15 % zugebilligt. Da hatte das Autohaus jedoch das Auto gekauft, bezahlt und zur Auslieferung bereitgestellt. Bei mehreren Internetanbietern bzw. Bauhäusern kann ich diesen Heizeinsatz bekommen und brauche keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Rücktritts vom Vertrag hinzunehmen. Wieso stellt sich „Kago“ also außerhalb jeglicher vernünftigen Rechtsauffassung? Haben die das wirklich so nötig? Wenn das so wäre, müsste man sich ja schon bei der Unterschrift die Frage stellen, ob der Ofen überhaupt noch ausgeliefert wird und nicht der Insolvenzverwalter das Geld einfordert – wie bei einem großen Möbelhaus, bei dem die Küchen schon bezahlt und dann nochmals „entgegenkommend“ bezahlt werden mussten, da die Anzahlung in die Insolvenzmasse eingegangen war.

Bei den Recherchen im Internet bekommt man den oder auch andere Öfen etc. zu etwas mehr als einem Drittel des Preises, den „Kago“ einfordert. Selbstverständlich mit Beratung, guten Ratschlägen für den Einbau (von dem der Verkäufer anscheinend keine Ahnung hatte) und einem Rücktrittsrecht, auf das man auch noch hingewiesen wird.

Wir gehen davon aus, dass „Kago“ auf seiner Forderung beharren wird. Selbst wenn "Kago"seine Forderung fallen lässt, müssen wir immer noch die Kosten für unseren Anwalt tragen!

Demnächst die Story 2 von „Kago“.

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Kommentare und Trackbacks (4)


30.08.2014 | 18:31
von Martin Steger | Regelverstoß melden
"Bei den Recherchen im Internet bekommt man den oder auch andere Öfen etc. zu etwas mehr als einem Drittel des Preises, den „Kago“ einfordert. Selbstverständlich mit Beratung, guten Ratschlägen für den Einbau (von dem der Verkäufer anscheinend keine Ahnung hatte) und einem Rücktrittsrecht, auf das man auch noch hingewiesen wird. "

Mich erstaunt immer wieder, dass die Leute immer erst dann auf den Gedanken kommen sich mal umzusehen/-Hören, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Hätten Sie sich VOR Ihrem übereilten Vertragsabschluss entsprechend schlau gemacht, wäre Ihnen das alles erspart geblieben. Vertrag ist nunmal Vertrag; verbuchen Sie die Ausgabe als Lehrgeld dafür, dass Ihnen ähnliches nicht wieder passiert, dann hat es sich für Sie irgendwie doch noch bezahlt gemacht.

11.09.2014 | 18:38
von Jürgen Nentwich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder Anruf noch Post von Kago erhalten - habe ich auch nicht anders erwartet!


26.09.2014 | 08:57
von Jürgen Nentwich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch an die Kommentatoren, die anscheinend bei "Kago" beschäftigt sind: Stornogebühren in Höhe von über 1.000,- € sind doch sehr befremdlich! Mit welchem Stundenlohn berechnet man 1 Stunde Beratung und welcher "Aufwand" soll "Kago" entstanden sein! Eine Mail an den Lieferanten mit Angabe des Käufers, das war´s auch schon! Wenn Sie diesen "Verdienst" und diese "Verkaufsabwicklung" akzeptieren und als normal darstellen, nehmen Sie auch in Kauf, dass ein Einbrecher bei versehentlich offengelassenem Fenster bei Ihnen einsteigt und das Haus ausräumt - eben Pech gehabt und die Versicherung zahlt wegen Blödheit nicht!
"Kago" ist meines Wissens eine GMBH und die ist verplichtet, eine jährliche Bilanz vorzulegen, ansonsten macht sie sich strafbar. Mit dieser öffentlichen Bilanz soll mir u. a. ermöglicht werden, zu erkennen, ob eine Firma schon pleite ist. Wenn also irgendeine Firma diese Bilanzen nicht vorlegt, macht sie sich strafbar und hat anscheinend etwas zu verbergen. Wir werden also unabhängig vom Gerichtsverfahren Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschalt wegen vermuteter Insolvenzverschleppung stellen!


01.06.2015 | 17:48
von Jürgen Nentwich | Regelverstoß melden
Der Gerichtsprozess Kago / Nentwich wurde entschieden. Der Richter war der Auffassung: Vertrag ist Vertrag, egal, ob für nichts 25% Schadensersatz gefordert werden. Gezahlt wurden also von uns incl. Gerichts- und Anwaltskosten ca. 850 € (hat sich also gelohnt!).
Dafür wurde gegen das Unternehmen vom Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. "KAGO" hat in den Jahren 2010,2011 und 2012 seine "Rechnungsunterlagen" nicht bzw. nicht vollständig eingereicht. Es wird geprüft, ob dies 2013 erfolgte.
Fazit: Auf "KAGO" kommt eine Strafzahlung in Höhe von 3.000 bis 5.000 €
zu. Aber es scheint, dass "KAGO" lieber diese Strafe in Kauf nimmt, als seine Bilanzen zu veröffentlichen - warum wohl!
Wir werden jedenfalls drann bleiben und im Bundesanzeiger einmal jählich nachschauen, ob "KAGO" sein Verhalten geändert hat und gegebenenfall erneut Anzeige erstatten.
Wenn ich die diversen Kundenbeschwerden lese, kann ich davon ausgehen, dass "KAGO" nichts lernt, nichts lernen will und mit den Kunden weiterhin so umspringt!



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