1418 Views | 02.09.2014 | 09:33 Uhr
geschrieben von User 0479

Burger King GmbH (München)

Beleidigung durch Filialleiter

Am 29.08.2014 um 23:15 Uhr kam es meinerseits zu einer Reklamation bei Burger King. Anscheinend hatte der Filialleiter darauf keine Lust und meinte zu mir, ich solle doch mein MAUL halten und verschwinden.

Also, ich habe ja schon viel erlebt, aber so ein aggressives Verhalten gegenüber einem Kunden übertrifft bei weitem alles. Kein Wunder, dass bei Burger King hier in Bamberg so wenig los ist bei so einem Kundenservice.

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Kommentare und Trackbacks (5)


04.09.2014 | 19:28
von User 0479 | Regelverstoß melden
Die VERMUTLICH im Vorfeld stattgefunden Unflätigkeit meinerseits fand NICHT statt. Ich wollte weder etwas gratis noch habe ich rumgepöbelt. Ich habe lediglich darum gebeten, das zu bekommen, wofür ich Geld bezahlt habe, und zwar auf eine anständige Art und Weise.

Ich finde, dass meine Beschwerde keiner großartigen Vorgeschichte bedarf. Fakt ist, dass ich zu Unrecht vom FILIALLEITER beleidigt wurde.
Aber nun gut, die Vorgeschichte ist folgende: ich habe abends Eis holen wollen und tat dies, wie des öfteren, bei Burger King. Nachdem ich die Becher erhielt, fuhr ich nach Hause und wollte das Eis essen (Fahrtzeit zu mir waren ca. 3 Minuten, also konnte das Eis auch noch nicht geschmolzen sein). Als ich den Becher zu Hause öffnete, stellten meine Freundin und ich fest, dass die normalerweise gut gefüllten Eisbecher gerade einmal viertel voll waren. Wie bereits erwähnt, hab ich lediglich darauf bestanden, das zu bekommen, wofür ich mein Geld bezahlt habe. NATÜRLICH ist eine solche Aussage subjektiv, aber ich denke, dass sich jeder Mensch durch solche für meine Begriffe ungerechtfertigten Verhaltensweisen und beleidigenden Äußerungen angegriffen fühlt.

Wenn eine Person, die in ihrem Job mit Kunden in Kontakt tritt, aufgrund einer Reklamation auf diese Weise reagiert und auch noch der zuständige FILIALLEITER ist, ist der- oder diejenige absolut nicht dafür geeignet!

12.09.2014 | 19:27
von User 0479 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.09.2014 | 18:08
von User 0479 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.10.2014 | 20:00
von User 0479 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.10.2014 | 14:34
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
Unter Ihrem Kommentar kann man wenigsten ein wenig Ihre Situation beurteilen.

Meiner Meinung nach, hätten Sie Ihre Ware direkt vor Ort überprüfen müssen. Meines Wissens wird darauf sogar mit einem Aushang hingewiesen. Ich hoffe Sie haben ein wenig Verständnis, dass es unglaubwürdig wird dass "mit einmal und nicht wie sonst immer" zu Hause die Becher nur zum Viertel voll sind.

Wenn Sie dann "zurück" fahren was niemand beurteilen kann aus der Filiale und sagen "ich habe erst zu Hause bemerkt, dass die Becher nur zum Viertel voll sind" ist das schlichtweg unglaubwürdig, selbst wenn Sie nicht lügen. In dem Fall haben Sie einfach Pech gehabt, auch wenn es ärgerlich ist.

Mich würde zwar noch interessieren warum Sie nicht am Gewicht gemerkt haben, dass hier etwas gefehlt hat, denn wenn 3/4 des Inhaltes fehlen, glaube ich, merkt man das schon.

Also tun Sie es ab als "ich habe vergessen meine Ware zu prüfen" und "Das nächste mal schaue ich gleich nach meiner Ware".

PS: Natürlich ist es nicht nett wenn er Ihnen so entgegnet ist, aber ich weiß nicht. ich glaube nicht das Sie nur gesagt haben "Mein Eis ist nicht voll" und der Herr Ihnen sagt "Halten Sie das M. AUL"



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