Durch kurzurlaub.de gelöste Beschwerde. | 1299 Views | 04.09.2014 | 11:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7389792

kurzurlaub.de

Negative Bewertung wird entfernt

Nach einem richtig miesen Kurzurlaub, welchen ich überKurzurlaub.degebucht hatte, schrieb ich eine Bewertung für das Hotel. Sie fiel entsprechend dem Urlaub aus, allerdings waren es ausschließlich geschilderte Erlebnisse.

SCHLAGWORTE

Eine Mitarbeiterin vom Service war der Meinung, sie wolle ihn entfernen - besprach sich aber, nach meinem Einwand, dass es doch auch schlechte Bewertungen geben muss, um sich ein umfassendes Bild zu machen und meine Bewertung genau den Richtlinien entspricht, mit ihrem Vorgesetzten, die Bewertung wurde wieder online gesetzt.

Nun wollte ich einfach mal nachlesen und suchte meine Bewertung. Sie war entfernt worden, ohne mich zu informieren. Auf meine Nachfrage, meinte die Mitarbeiterin, dass diese auf Wunsch des Hoteliers entfernt wurde.

Wie kann es sein, dass negative Bewertungen entfernt werden? Zumindest werde ich weder bei Kurzurlaub.de wieder buchen, weil ich ja jetzt weiß, was ich von den Hotels zu halten habe, weil ja nur positive Bewertungen bleiben, noch werde ich je wieder dieses Hotel betreten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an kurzurlaub.de: Wiedereinstellung der Bewertung


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
07.10.2014 | 13:19
Firmen-Antwort von: kurzurlaub.de
Abteilung: Kundenservice

Die Bewertung ist nun online.

Es begann damit, dass ich anrief und nachfragte, ob es möglich sei, selbstverständlich gegen Aufpreis, das Zimmer etwas früher zu bekommen. Die Frau am Telefon war kurz angebunden und nicht mal ansatzweise versucht uns behilflich zu sein. Guter Einstieg in ein Wochenende mit Kind. Wir wollten das Zimmer eher, damit unsere Tochter einen Mittagsschlaf machen könnte. Direkt beim Ankommen die nächste Überraschung: Es gibt KEINEN Parkplatz am Hotel. Eigentlich nicht mal eine Zone in der man aus-und einladen kann. Ein freundlicher Herr, der die Grünflächen bearbeitete meinte, wir sollen uns halt kurz hinstellen, weil es ja viel Zeug mit Kind wäre, es würde schon derweil kein Ordnungsamt kommen. Das finde ich schon für ein 4* Hotel unglaublich. Der Parkplatz auf den wir uns stellen sollten ist zwar kostenfrei, aber ein gutes Stück zu laufen, vor allem mit Gepäck.

Die Zimmer waren wie üblich in 4* Hotels. Das Bad ist klein und so durchschnittlich, dass es kaum erwähnenswert ist. Gut ist der Balkon. Es war heiß im Zimmer und trotz 13/14°C Außentemperatur und Balkontür nachts auflassen, ließ sich das Zimmer nicht runter kühlen. Wenn es wirklich heiß draußen ist, wird es wahrscheinlich unerträglich. Das Frühstücksbuffet ist vielfältig und qualitativ gut. Auf meine Nachfrage, ob ich für mein Baby, für welches wir Zuschlag pro Nacht bezahlt haben, eine Scheibe Toast mitnehmen kann, da sie krank war und wieder schlief, wurde mir erklärt dass das nicht gestattet sei. Erst als ich sagte, dass wir dann sitzen blieben, bis sie wieder wach sei und sie dann äße, durften wir eine Scheibe Brot mitnehmen.

Den Abend haben wir bei Cocktails verbracht und hatten einen wirklich netten Kellner, der uns sehr charmant versorgte. Der Check-Out war dann auch wieder eher unerfreulich. Wir wollten mit Kreditkarte zahlen, wie in solchen Hotels eigentlich üblich und womit wir noch nie Probleme hatten. Hier jedoch wurden wir von der Dame an der Rezeption gefragt, ob wir keine EC-Karte hätten. Wir würden in dieses Hotel nicht noch einmal fahren, ob mit oder ohne Kindern ist dabei auch unerheblich.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


05.09.2014 | 10:16
von David Wagner | Regelverstoß melden
Ich werde den Vorgang in der kommenden Woche prüfen und hier weitere Erkenntnisse veröffentlichen. Letztendlich gehe ich stark davon aus das es lediglich an der Formulierung der Bewertung lag.

MfG
David Wagner
Portalmanager Kurzurlaub.de

 spider monkey F. M. = Es gibt einen Unterscheid zwischen "Reiseberichten" und "Bewertungen" - Die Bewertungen gehen nur online (positiv wie negativ) wenn Sie der Wahrheit entsprechen und nachvollzogen werden können.

Die Beschwerde "Hotel will keine Kinder" bspw. entspricht nicht einer neutralen informativen Stellungnahme.

Uns als "solche Firmen" zu bezeichnen ist auch nicht wirklich für den Beschwerdeführer hilfreich.

Weiterführende Links zu den "Regeln" bei negativen Bewertungen wären durchaus angebrachter gewesen.
www.meyer-koering.de/de/meldungen/pflicht-zur-ruecknahme-einer-negativen-bewertung-beim-internet-kauf-27-04-2005.429/

05.09.2014 | 10:40
von David Wagner | Regelverstoß melden
Die Wahrheit kann niemand nachvollziehen. Dies spielt für uns als Portalbetreiber aber auch eine untergeordnete Rolle. Wir müssen nur dafür Sorge tragen, dass die Bewertung nachvollziehbar ist und im Wortlaut des Beschwerdeführers keine "Anfeindungen" oder "Verleumdnungen" enthalten sind.

Wie gesagt, ich schaue mir den Vorfall persönlich an. Ich denke es lag aussschließlich an der Formulierung. Darauf sollte man den Beschwerdeführer hinweisen - ich prüfe nun ob das von den Kollegen getan wurde.

Ich denke wir werden hier schnell eine Lösung finden.

05.09.2014 | 11:17
von David Wagner | Regelverstoß melden
Die Bewertung ist nun online.

Es begann damit, dass ich anrief und nachfragte, ob es möglich sei, selbstverständlich gegen Aufpreis, das Zimmer etwas früher zu bekommen. Die Frau am Telefon war kurz angebunden und nicht mal ansatzweise versucht uns behilflich zu sein. Guter Einstieg in ein Wochenende mit Kind. Wir wollten das Zimmer eher, damit unsere Tochter einen Mittagsschlaf machen könnte. Direkt beim Ankommen die nächste Überraschung: Es gibt KEINEN Parkplatz am Hotel. Eigentlich nicht mal eine Zone in der man aus-und einladen kann. Ein freundlicher Herr, der die Grünflächen bearbeitete meinte, wir sollen uns halt kurz hinstellen, weil es ja viel Zeug mit Kind wäre, es würde schon derweil kein Ordnungsamt kommen. Das finde ich schon für ein 4* Hotel unglaublich. Der Parkplatz auf den wir uns stellen sollten ist zwar kostenfrei, aber ein gutes Stück zu laufen, vor allem mit Gepäck.

Die Zimmer waren wie üblich in 4* Hotels. Das Bad ist klein und so durchschnittlich, dass es kaum erwähnenswert ist. Gut ist der Balkon. Es war heiß im Zimmer und trotz 13/14°C Außentemperatur und Balkontür nachts auflassen, ließ sich das Zimmer nicht runter kühlen. Wenn es wirklich heiß draußen ist, wird es wahrscheinlich unerträglich. Das Frühstücksbuffet ist vielfältig und qualitativ gut. Auf meine Nachfrage, ob ich für mein Baby, für welches wir Zuschlag pro Nacht bezahlt haben, eine Scheibe Toast mitnehmen kann, da sie krank war und wieder schlief, wurde mir erklärt dass das nicht gestattet sei. Erst als ich sagte, dass wir dann sitzen blieben, bis sie wieder wach sei und sie dann äße, durften wir eine Scheibe Brot mitnehmen.

Den Abend haben wir bei Cocktails verbracht und hatten einen wirklich netten Kellner, der uns sehr charmant versorgte. Der Check-Out war dann auch wieder eher unerfreulich. Wir wollten mit Kreditkarte zahlen, wie in solchen Hotels eigentlich üblich und womit wir noch nie Probleme hatten. Hier jedoch wurden wir von der Dame an der Rezeption gefragt, ob wir keine EC-Karte hätten. Wir würden in dieses Hotel nicht noch einmal fahren, ob mit oder ohne Kindern ist dabei auch unerheblich.

05.09.2014 | 14:23
von David Wagner | Regelverstoß melden
Das diese Beschwerde völlig überzogen ist erkennt man im Besonderen auch an "Wir durften keine Scheibe Brot für unser Kind mitnehmen" - Ich habe noch keinen Menschen getroffen der einem Kind etwas zu Essen verweigert. Hier wurde leider völlig dramatisiert und übertrieben - und das ist eben auch das Recht von Hoteliers und Portalen sich dann zu wehren ;-)

12.10.2014 | 20:13
von ReclaBoxler-7389792 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!