4010 Views | 05.09.2014 | 12:09 Uhr
geschrieben von Klaus Trültzsch

DHL (Oranienburg)

Annahmeverweigerung einer Paketsendung mit Gurtmaß v. 223 cm

Bestell-/Kundennummer: Ticket:DP01-15323088)

DHL stellt sich bei leichter Überlänge des Pakets sehr an.

Ein Paket mit einem Gurtmass von 223 cm und einem Gewicht unter 10 kg wird nicht ohne Sperrgutzuschlag innerhalb von Deutschland versendet. Es erfolgte eine Annahmeverweigerung, da ich das Paket zum regulären Tarif von 6,99 EUR versenden wollte.

SCHLAGWORTE

folgender Schriftwechsel folgte danach:

.

Nachricht vom Kunden (Klaus T.) : Das genannte Paket mit den o. g. Abmessungen wird seitens Ihrer Annahmestellen verweigert zu versenden, es sei denn ich bezahle einen Sperrgutzuschlag. Entsprechend Ihrer Angaben kann ein Paket bis 10Kg bei einem Entgeld von 6,99 EUR mit den max. Abmessungen 1,20x0,6 x0,60 befördert werden. das entspricht nach Ihren Bestimmungen einem max. Gurtmaß (Länge+2xBreite+2xHöhe) 1,20+2x0,6+2x0,6=360 cm. Ihre Ausnahme zu einer Paketsendung bis 10kg für den Versand innerhalb Deutschland+EU legt fest, das dieses auch Abmaße außerhalb des vorgegebenen Standartmaßes (120x60x60 cm) haben kann, nämlich ein max. Gurtmaß von 300 cm. Nach der vorgegebenen Formel-Gurtmaß ergibt sich für das von mir zu sendente Paket 63+2x17+2x63=223 cm. Es ist also den Bestimmungen entsprechend (unter 300 cm) und daher nicht Sperrgut. Antwort: mein Name C. Go. vom DHL Kundenservice. Leider konnte ich Sie heute um 09:23 Uhr telefonisch nicht erreichen. Mit dem DHL Paket können Sie Waren und Geschenke mit bis zu 10/20/31,5 kg Gewicht innerhalb Deutschlands versenden. In der Regel trifft Ihr DHL Paket schon am nächsten Werktag beim Empfänger ein. Das DHL Paket kostet Sie 6,99 €*/ 11,99 €**/ 13,99 €** und beinhaltet eine Haftung von 500 € sowie die Möglichkeit zur Sendungsverfolgung. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, auch Services gegen Aufpreis in Anspruch zu nehmen.

Das Maximalmaß für den Versand als DHL Paket beträgt 120 cm x 60 cm x 60 cm. Die Sendungen müssen quaderförmig in einem stabilen Karton verpackt werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Produkte in der zum Zeitpunkt der Einlieferung gültigen Fassung. Da bei Ihnen aber eine Seite länger als 60 cm (63) ist kommt ein Sperrgutzuschlag dazu.

* umsatzsteuerfrei
**umsatzsteuerpflichtig Sollten Sie noch eine Frage haben, stehen meine Kollegen und ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die in dieser Antwort enthaltenen Angaben sind jedoch nicht richtig bezüglich der gesetzten Sternchen, hier eine Kopie der DHL internetseite ( www.dhl.de/dhl-paket) zum Paketversand: Preisübersicht für das DHL Paket GewichtMaximalmaßeFilial-Preis**Online-Preis** bis 2 kg 60 x 30 x 15 cm - 4,99 EUR bis 10 kg 120 x 60 x 60 cm* 6,99 EUR 5,99 EUR bis 20 kg 120 x 60 x 60 cm 11,99 EUR1 10,99 EUR1 bis 31,5 kg 120 x 60 x 60 cm 13,99 EUR1 12,99 EUR1

  • * max. Gurtmaß (=L + 2xB + 2xH) für DHL Pakete bis 10 kg: 300 cm.
  • ** Alle Preise sind Endpreise und nach UStG umsatzsteuerfrei, soweit zu den einzelnen Preisangaben nicht Abweichendes angegeben ist.
  • 1 Inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Aus dieser Markierung mit einem Sternchen an der Abmessung entnehme ich, das es eine Ausnahme gibt, bezüglich der angegebenen Standartabmessungen 120x60x60 cm, das zu versendente Paket kann andere Abmessungen, wenn nicht ein Gurtmaß von 300 cm überschritten wird, haben. Das die Angabe von einem Sternchen die Bedeutung von "Umsatzsteuerfrei"hat, ist schlichtweg falsch, wie aus der Erklärung zu den gesetzten Zeichen in der DHL-Tabelle zu entnehmen ist. (ein Abmaß kann nicht Umsatzsteuerbefreit sein) Ist meine Forderung das dieses Paket mit einem Gewicht von max. 10kg und einem Gurtmass von bis max. 300 cm (abweichend von den angegebenen Standartmaßen 120x60x60 cm) für den nationalen und innereuropäischen Verkehr ohne Sperrgutzuschlag versendet werden muß seitens DHL, korrekt?

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Kommentare und Trackbacks (4)


12.09.2014 | 13:23
von Klaus Trültzsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
08.09.2014 11.56 Uhr per Mail (impressum.paket spider monkey dhl.com)
an DHL der hier aufgeführte Beschwerdetext

08.09.214 12.07 Uhr Antwort von DHL
Sehr geehrter Herr Trültzsch,

mein Name ist Sabine Witt vom DHL Kundenservice.

Die Information der Filiale ist richtig.

Hier nochmals die Information.

Die Höchstmaße für DHL Pakete betragen 120 cm x 60 cm x 60 cm. Sendungen, die diese Höchstmaße überschreiten, weder quader- noch rollenförmig sind oder keine stabile Kartonverpackung haben, gelten bei uns als Sperrgut. Da diese in unseren Paketzentren manuell bearbeitet werden müssen bzw. nicht gestapelt werden können, ist hierfür ein Aufpreis von 22,50 €* zu zahlen.

* Bei Paketen über 10 kg oder über 300 cm Gurtmaß ist der Service Umsatzsteuerpflichtig: 26,78 €

Sollten Sie noch eine Frage haben, stehen meine Kollegen und ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice
DHL Vertriebs GmbH

Antwort von DHL völlig am Kern der Frage vorbei,

daher nachfolgendes Mail 08.09.2014 16.35 Uhr
an DHL

Re: Beschwerde zu einer Annahmeverweigerung einer Paketsendung ohne Sperrgutzuschlag, Gurtmass 223 cm (Ticket: DP01-15323088)

Sehr geehrter DHL-Kundenservice,

Danke für Ihre wirklich sehr zeitnahe Antwort.

Leider ist meine Beschwerde wieder nicht wirklich gelesen worden.

in Ihrer Antwort steht u. a..
"* Bei Paketen über 10 kg oder über 300 cm Gurtmaß ist der Service Umsatzsteuerpflichtig: 26,78 €"

Ich formulierte jedoch in meiner Beschwerde für folgende Randbedingungen:
unter 10kg+um ein Gurtmaß unter 300 cm zu einem Preis von 6,99 EUR
. Ein Paket mit einem Gurtmass von 223 cm und einem Gewicht unter 10 kg wird nicht ohne Sperrgutzuschlag innerhalb von Deutschland versendet.

Ich muß nochmals darauf hinweisen das Ihre Antwort auch unter folgenden Gesichtspunkt nicht sachlich richtig sein kann:
* Bei Paketen über 10 kg oder über 300 cm Gurtmaß ist der Service Umsatzsteuerpflichtig: 26,78 €

Es geht um das Sternchen *, welches ja zur Erklärung weiterer Abweichungen steht:

Weder in Ihren Drucksachen noch in Ihrem Internetportal steht dieses Sternchen für die Erklärung die Sie für die Korrektheit Ihrer Angaben
anführen.

In Ihren Drucksachen unter
"Das wichtigste rund um Päckchenund Paket"
steht im 2. Balken gelb. von oben das Sternchen neben DHL Paket*
und wird ganz unten erklärt mit: *inkl. Haftungbei Verlust.

Ihr angeführter Satz. Bei Paketen über 10 kg oder über 300 cm Gurtmaß ist der Service Umsatzsteuerpflichtig: 26,78 € hat ein Vorsatzzeichen 2 eine Zeile darüber.
trifft also nur für Sperrgutsendungen zu!

In dem von mir angeführten DHL-Online Auftritt,
Preisübersicht für das DHL Paket
Gewicht Maximalmaße Filial-Preis** Online-Preis**
bis 2 kg 60 x 30 x 15 cm - 4,99 EUR
bis 10 kg 120 x 60 x 60 cm* 6,99 EUR 5,99 EUR
bis 20 kg 120 x 60 x 60 cm 11,99 EUR1 10,99 EUR1
bis 31,5 kg 120 x 60 x 60 cm 13,99 EUR1 12,99 EUR1

* max. Gurtmaß (=L + 2xB + 2xH) für DHL Pakete bis 10 kg: 300 cm.
** Alle Preise sind Endpreise und nach UStG umsatzsteuerfrei, soweit zu den einzelnen Preisangaben nicht Abweichendes angegeben ist.
1 Inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer

steht das Sternchen genau an der Stelle, sh. rote Markierung in Ihrer Tabelle.
Die Bedeutungen bezüglich Umsatzsteuer erklärt das Zeichen
**= 2 Sternchen

Daher nochmals meine Bitte um eine korrekte Antwort:

Ist meine Forderung das dieses Paket mit einem Gewicht von max. 10kg und einem Gurtmass von bis max. 300 cm (abweichend von den angegebenen Standartmaßen 120x60x60 cm)
für den nationalen und innereuropäischen Verkehr ohne Sperrgutzuschlag versendet werden muß seitens DHL, korrekt.

Für eine verbindliche, zeitnahe schriftliche Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Diese Beschwerde zur Annahmeverweigerung als einfache Paketsendung bis 10Kg, ist auch im Internetportal "ReclaBox) (ID-83464)

MfG

Klaus Trültzsch

Darauf folgende Antwort von DHL
09.09.2014 8.00 Uhr

Sehr geehrter Herr Trültzsch,

mein Name ist Udo Pohl vom DHL Kundenservice.

Die Maße Ihrer Sendung sind 63 cm x17 cm x 63 cm.

Bei der längesten Seite wird das Höchstmaß 120 cm eingehalten.

Bei den anderen Seiten darf das Höchstmaß von 60 cm nicht überschritten werden.

Bei Ihrer Sendung wurde eine Seite um 3 cm überschritten.

Deshalb ist der Sperrgutzuschlag rechtens.

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice
DHL Vertriebs GmbH

Wieder eine Antwort jenseits meiner Frage.

Deshalb nochmals ein Mail 09.09.2014 8.43 Uhr an DHL:

Sehr geehrte DHL-Service Mitarbeiter,
Sehr geehrter Herr Pohl,

wiederrum Danke für Ihre zeitnahe Antwort.
Allerdings ist wieder nicht der Kern meiner Frage beantwortet,

In Ihrer Preisübersicht für Pakete steht:

bis 10 kg 120 x 60 x 60 cm* 6,99 EUR 5,99 EUR

und in der Folge wird das Sternchen wie folgt erklärt

* max. Gurtmaß (=L + 2xB + 2xH) für DHL Pakete bis 10 kg: 300 cm.

Hier wird also deutlich hervorgehoben das genau in dieser Kategorie Paket (bis 10kg) eine Ausnahme gilt, die durch das Sterchen erklärt wird.

Nun sollten Sie mir bitte die möglichen sonstigen Bedeutungen, des Sternchens mal erklären, wenn es nicht die von mir dargestellte Bedeutung
hat,
das hier abweichende Maße für ein Paket zugelassen sind.

Gerne sehe ich der Antwort eines verantwortlichen Mitarbeiter Ihres Hauses entgegen.

MfG

Klaus Trültzsch

Dieses Mail wurde beantwortet von DHL mit folgendem Inhalt:
September 09, 2014 9:01 AM
Subject: Re: Re: Re: Beschwerde zu einer Annahmeverweigerung einer Paketsendung ohne Sperrgutzuschlag, Gurtmass 223 cm (Ticket: DP01-15323088) (Ticket: DP01-15323088)

Sehr geehrter Herr Trültzsch,

mein Name ist Cora Schmidt vom DHL Kundenservice.

Leider konnte ich Sie heute um 08:56 Uhr telefonisch nicht erreichen.

Ihr Anliegen wurde Ihn von unserer Seite aus schon mehrmals beantwortet. Es kommt nicht nur auf das Gurtmaß, sondern als erstes auch auf die Maße der Sendung an.

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice
DHL Vertriebs GmbH

Wiederum keine konkrete Antwort, und darauf dann dieses Mail (09.09.2014 12.46 Uhr) von mir:

Sehr geehrte DHL-Service Mitarbeiter,
Sehr geehrter Frau Schmidt,

wiederrum Danke für Ihre zeitnahe Antwort.
Allerdings ist der Kern meiner Frage wiederum nicht beantwortet.!

Bitte erklären Sie, warum und wofür dieses Zusatzzeichen
* (Sternchen) bei der Abmessung bei einem Paket bis 10kg als weiterführende Erklärung gesetzt wurde, wenn nicht mit dem Sinn,
das hier Ausnahmen (respektive, abweichende Maße) geregelt werden sollen und damit zugelassen sind im Sinne der Erklärung für dieses Sternchens.

In Ihrer Preisübersicht für Pakete steht:

bis 10 kg 120 x 60 x 60 cm* 6,99 EUR 5,99 EUR

und in der Folge wird das Sternchen wie folgt erklärt

* max. Gurtmaß (=L + 2xB + 2xH) für DHL Pakete bis 10 kg: 300 cm.

Hier wird also deutlich hervorgehoben das genau in dieser Kategorie Paket (bis 10kg) eine Ausnahme gilt, die durch das Sterchen erklärt wird.

Nun mehr sollten Sie mir bitte die Antwort eines verantwortlichen Mitarbeiter,
im besten Falle,
sollte dieser über juristische Kenntnisse verfügen (und nicht nur ein geschulter Mitarbeiter sein)
die möglichen sonstigen Bedeutungen, des Sternchens erklären, wenn es nicht die von mir dargestellte Bedeutung hat,

das hier abweichende Maße für ein Paket bis 10kg für Deutschland und der EU im Sinne der Erklärung des Sternchens
(max. Gurtmaß (=L + 2xB + 2xH) =300 cm zugelassen sind und somit
kein Sperrgutzuschlag zu zahlen ist.

Gerne sehe ich der Antwort eines verantwortlichen Mitarbeiter mit juristischen Kenntnissen, aus Ihres Hauses entgegen.

MfG

Klaus Trültzsch

Darauf hin erfolgte ein Anruf, einer weiteren Mitarbeiterin vom Kundenservice DHL, in diesem Gespräch bestand ich auf eine
schriftliche Stellungnahme und keiner mündlichen Erklärung am Telefon, worauf hin mir klar und eindeutig von dieser Mitarbeiterin gesagt worden ist das es keine schriftl. Antwort mehr geben wird, man habe bereits alles geschrieben.
Weitere Mail in dieser Angelegenheit werden nicht mehr beantwortet.

Die telf. Verbindung wurde von der Mitarbeiterin des DHL-Kundenservices
abgebrochen.

Bin sprachlos und überlege noch was man machen könnte?

K.Trültzsch


28.09.2014 | 19:32
von Klaus Trültzsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 25.09.2014 ein Mail an die Pressestelle
der DHL gesendet, keine Eingangsbestätigung, keine Ablehnung.
hier der Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Kuhlmann,

wohlwissend das Sie vielleicht nicht der richtige Ansprechpartner sind, wende ich mich heute an Sie um ggf. eine Lösung mit Ihrem Hause herbei zu führen.

Als Modelleisenbahnhändler mit einem Internetschop
vertreibe ich weltweit Modelleisenbahnartikel für die Gartenbahn.
Zum Versenden meiner Artikel verwende ich ausschließlich Ihr Unternehmen, bis auf einen Fall den
ich auch mit Ihrem Kundendienst nicht gelöst bekomme.

Ich habe derweil auch Sendungen bei Paketen die
das Regelstandartmaß von 120x60x60 überschreiten
aber unter 10kg wiegen und ein Gurtmaß unter 300 cm haben.
Es geht genau um diese Tabelle:

Preisübersicht für das DHL Paket

Gewicht Maximalmaße Filial-Preis** Online-Preis**

bis 2 kg 60 x 30 x 15 cm -
4,99 EUR
bis 10 kg 120 x 60 x 60 cm* 6,99 EUR
5,99 EUR
bis 20 kg 120 x 60 x 60 cm 11,99 EUR1 10,99 EUR1
bis 31,5 kg 120 x 60 x 60 cm 13,99 EUR1 12,99 EUR1

in der Rubrik
bis 10 kg 120 x 60 x 60 cm* 6,99 EUR
steht das Sternchen hinter der Abmessung, das wie folgt erklärt wird:
* max. Gurtmaß (=L + 2xB + 2xH) für DHL Pakete bis 10
kg: 300 cm.
In Ihren Drucksachen erfolgt noch die Begrenzung für
Deutschland und EU-Länder

Nun, das Problem, hier ausführlichst dargestellt:

de.reclabox.com/beschwerde/83464-dhl-oranienburg-annahmeverweigerung-einer-paketsendung-mit-gurtmass-v-223-cm

ich bekomme dieses Paket mit einem Gurtmaß
von 223 cm nicht ohne Sperrgutzuschlag, in der Folge dann auch andere Pakete unter 300 cm Gurtmaß+unter 10kg, versendet.

Ich verstehe das gesetze Sternchen ganau in dieser Paketkategorie als Ausnahmereglung und erwarte daher auch das ich Pakete entsprechend dieser Ausnahmeregelung ohne Sperrgutzuschlag für den normalen Paketpreis von 6,99 Euro in dieser Kategorie
versenden kann

Bitte keine Antwort von Ihrem Kundendienst, was dieser dazu bisher geäußert hat, kann man unter dem genannten Link nachlesen, gerne können Sie den ganzen bisherigen Schriftverkehr dazu auch in Kopie erhalten.

MfG

Klaus Trültzsch
DBIG Die Bahn Im Garten


09.07.2015 | 08:03
von P. Ziegler | Regelverstoß melden
Hallo Herr Trültzsch.

Ich werde versuchen, es Ihnen zu erklären:

Bei DHL können Sie grundsätzlich Pakete versenden, die eine maximale Größe von 120x60x60 cm aufweisen. Eine solche Sendung würde ein Gurtmaß von 360 cm ergeben. DHL schränkt aber das Gurtmaß bei Paketen bis 10KG auf 300 cm ein.
Für Ihren Fall ergibt sich folgendes:
Zuerst müssen Sie die max. Kantenlänge von 120x60x60 cm einhalten. Dies hat Ihre Sendung nicht getan. Deshalb wurde sie als Sperrgut klassifiziert. Das Sternchen macht aus der Sendungsgröße über das Gurtmaß KEINE AUSNAHME, sondern schränkt Ihre Möglichkeiten weiter ein.

Nehmen wir an, sie würden eine Sendung von der Größe 90x60x60, 9KG versenden: Das Gewicht stuft die Sendung in die Gruppe bis 10KG ein, die maximalen Längen sind eingehalten, aber das Gurtmaß beträgt: 90+2x60+2x60 cm=330 cm. Damit wäre die Sendung wieder sperrgutpflichtig.

Ich gebe Ihnen Recht, die Formulierung mit dem Sternchen ist irreführend.

Ich gäbe Ihnen auch recht, wenn Sie jetzt bahaupten würden: bis 10KG kann ich dann ja gar kein Paket mit 120x60x60 cm versenden, da das Gurmaß da bei 360 cm liegt. Bingo! Die Angabe der Kantenlänge soll nur verhindern, dass Sie einen Würfel mit 61x61x61 cm vesenden.

Alles klar?

BTW: dass Ihnen die Kompetenzschleudern bei Dauert-halt-länger das nicht erklären wollten/konnten, schockiert mich nicht im geringsten (ich habe noch mehr Ärger mit den Klappspaten als Sie).

18.07.2018 | 20:01
von Ragnhild Haas | Regelverstoß melden
Lieber Herr Ziegler,

vielen, vielen Dank, ich wäre ohne Sie noch irre geworden. Ich bin so froh, dass ich, bevor ich komplett durchgedreht bin, noch auf diese Beschwerde und Ihren Kommentar gestoßen bin.

Genau das gleiche Theater wie Herr Trültzsch habe ich nämlich gestern und heute auch durchgemacht. Ich wollte ein Paket zu 5 Kilo mit den Maßen 140x20x20 versenden und bekam die Auskunft "Sperrgut" und man wollte mir über 30 Euro abknöpfen.

Beim Blick auf die ausgehängte Preisliste sah ich das * mit besagter Angabe "Max. Gurtmaß (=L+2xB+2xH) 300 cm" und habe das genauso verstanden wie Herr Trültzsch, als Alternativ-Maßangabe. Entweder-oder, sozusagen. Es hätte bei meinem Paket ja auch wunderbar gepasst.

Die Dame bei der Post wußte damit nichts anzufangen. Was das bedeuten soll? Nie gehört!

Dann, wieder zu Hause (mit dem Paket) ging die Telefoniererei mit dem Kundenservice der DHL los. Bis hin zum "Teamexperten". Der war richtig super!

Er sollte mir doch nur erklären, was dieser Hinweis unter dem * bedeutet - es war nicht möglich! Matramäßig hörte ich immer wieder das Gleiche: 120x60x60! Dann meinte er, vermutlich aus purer Verzweiflung, das wäre nur ein Beispiel für die Berechnung eines Gurtmaßes. Das hat mir endgültig die Sprache verschlagen. Ein Beispiel? Mit dem Ergebnis 300 cm? Warum, wieso?

Zum Schluß sagte er, er hätte mir das jetzt mehrmals erklärt: bis 120x60x60 und alles andere wäre eben Sperrgut und dürfte eine Gurtlänge bis zu 360 cm haben. Und ich würde es eben nicht kapieren. Ah ja!
Warum steht denn da 300 cm? Schweigen.
Wir haben uns dann in gegenseitigem Einvernehmen getrennt.

Nochmals danke, Herr Ziegler. Nein, ich bin nicht zu blöde. Die haben ihre eigenen Regeln nicht verstanden.
Das gibt noch eine kleine kuschelige Email an die DHL.

Grüße Ragnhild Haas



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