Startseite > Medien > Fachverlage > Argetra > gelöste Beschwerde-Nr.: 83473
Durch Argetra gelöste Beschwerde. | 2209 Views | 05.09.2014 | 15:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2631654

Argetra GmbH (Ratingen)

Abo von Argetra

Ich habe mir ein Jahresabo von Argetra besorgt. Bin auch hier am Telefon deutlich falsch beraten worden, der Inhalt der Zeitung hat sich in keinster Weise für mich gelohnt.

SCHLAGWORTE

Darauf hin habe ich die Zeitschrift gekündigt (leider ohne Einschreiben). Da keine Antwort gekommen ist, habe ich nochmals per E-Mail gekündigt. Dann kam eine Bestätigung, aber erst für die nächsten 12 Monate. Ich habe die Rechnung auch nach mehrmaligem Schriftwechsel nicht bezahlt, da ja gekündigt. (Soviel zur Kulanz).

Argetra hat den Betrag vor Gericht eingeklagt und von dem Richter auch noch Recht bekommen, obwohl er mir geglaubt hat, aber ich keine Beweise für meine rechtzeitige Kündigung gehabt habe. Der Gerichtsvollzieher hat sich dann das Geld geholt, ca. 600€.

Die Zeitschrift ist aber nach Bezahlung des Geldes auch nach über 6 Monaten immer noch nicht gekommen. (Bezahlt, aber nicht gewollt.)

Als ich diese angeschrieben habe, hat man sich raus geredet, die Wiederaufnahme des Abos ist hängen geblieben (wahrscheinlich wie meine Kündigung). Sie wollte mir dann anschließend die 12 Ausgaben schicken, obwohl ich diese nicht brauche.

Das heißt, die dürfen Fehler machen, ich aber nicht (ohne Einschreiben)

Sie habe mir angeboten, mir 82,50 zurück zu buchen und die restlichen Ausgaben einzustellen. Was ist passiert? Weitere zwei Monate ist das Geld nicht gekommen und die Hefte sind weiter gekommen. Ich habe hier die Annahme immer verweigert.

Ich frage mich, wenn diese Fehler passieren, ist meine Kündigung dann auch absichtlich in die Ablage "P" gekommen?

Fazit: Finger weg, ist das Geld nicht wert.

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Meine Forderung an Argetra GmbH: Meine restliche Forderung ca. 500€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.09.2014 | 14:14
Firmen-Antwort von: Argetra GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Kunde,

wir beraten Kunden nach einem Leitfaden, der umfassend aufklärt und auch auf die Verlängerung hinweist. Ihre Kündigung kam zu spät, was wir Ihnen auch mitgeteilt haben.

Dass der Rechtsanspruch bestand, haben Sie sich dann vom Gericht teuer bestätigen lassen.

Aufgrund der Nichtzahlung war ihr Account gesperrt und es wurden keine Kalender versendet.

Wir haben Ihnen dann letztlich durch Sie akzeptierte Kompromisse vorgeschlagen. Da Sie uns trotzdem körperliche Gewalt in den Geschäftsräumen angedroht hatten, mussten wir die Polizei einschalten. Dies hat zu dem Verzug in der Erstattung geführt, da wir erst klären mussten, wie wir damit umgehen sollten. Den vereinbarten Betrag haben wir inzwischen überwiesen und kommen unser Lieferverpflichtung sehr wohl nach.

Dass Sie keine Traumimmobilie über den Weg der Zwangsversteigerung gefunden haben bedauern wir, gelingt es doch vielen anderen problemlos. (sh. Erfolgsliste)

Eine Forderung an Argetra haben Sie nicht, wir bitten diese absolut falsche Behauptung umgehend zu löschen.

Argetra Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


05.09.2014 | 20:44
von Phönix | Regelverstoß melden
Auch Ihnen steht der Rechtsweg frei und wenn Sie die geforderten 500,- € tatsächlich haben möchten, werden Sie wohl vor Gericht gehen müssen.

23.01.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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