356 Views | 24.06.2009 | 20:58 Uhr
geschrieben von Ronny Schwab

DHL (Bonn)

Geht DHL mit den anvertrauten Transportgütern grob fahrlässig um?

Ich habe letztens ein paar Sachen bei Ebay versteigert. Nach der Versteigerung bin ich natürlich zur Post gegangen und wollte die Sachen verschicken. Es handelte sich um zwei Versandtaschen mit sperrigen Inhalt und ein Paket. Ich habe alles der Filialmitarbeiterin gegeben, sie hat die Versandtaschen für mich frankiert und das Paket aufgenommen. Auf den Versandtaschen standen riesengroß die Worte Absender + Absenderadresse und Empfänger + Empfängeradresse.

SCHLAGWORTE

Am nächsten Tag staunte ich nicht schlecht, als die beiden Versandtaschen wieder bei mir ankamen, natürlich abgestempelt. Der Briefträger hat auch alles versucht, um die zwei Versandtaschen durch einen viel zu kleinen Schlitz zu pressen. Daher waren beide Verpackungen derart beschädigt, dass ich alles neu verpacken musste. Obendrein lag eines der beiden Päckchen auf dem Fussboden, direkt an der Straße, weil der Postbote es anscheinend nicht hingekriegt hat, es durch den engeren Schlitz zu klopfen.

Als ich mit den beiden neu verpackten Artikeln wieder zur Post tiegerte, wurde mir gesagt, dass: "Die Briefmarken auf der falschen Seite angebracht waren". Ich habe sie, wie gesagt, nicht falsch aufgebracht.

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Nun zu dem Paket. Einen Tag später rief mich die Käuferin an, dass das Paket angekommen ist, die Ware allerdings beschädigt sei. Es handelte sich um einen Römertopf. Er wurde in einem Pappkarton, dessen Oberfläche das riesige Bild dieses Topfes zierte, verschickt. Zudem war ein Verweis darauf angebracht: "Vorsicht zerbrechlich" (dieses Bild mit einem zerbrochenen Glas). Ausgestopft habe ich die ganze Außenverpackung mit Knüllpapier. Das Teil war also fachgerecht mittig fixiert.

Nachdem die Käuferin den Schaden meldete, wurde der kaputte Topf an mich mit dem Verweiszurückgeschickt, dass die Verpackung nicht den AGB der Deutschen Post entspräche und deshalb keine Entschädigung gezahlt werden könne.

Leider habe ich bis jetzt nicht die Verpackungsbedingungen der Post oder DHL finden können. Lediglich die AGB der DHL verweisen auf diese Bedingungen. Eventuell steht da ja dann drinnen, dass man seinen Kram am besten in einem Stahlschrank, eingegossen in Kunstharz verschicken sollte, weil man sonst nicht in der Lage ist, sachgerecht mit den Transportgut umzugehen.

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Meine Forderung an DHL: Ich möchte den Versteigerungswert und die Versandkosten von DHL zurück, dafür habe ich 6, 90 Eur für ein versichertes Paket bezahlt.


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Kommentare und Trackbacks (2)


29.06.2009 | 21:34
von Ronny Schwab | Regelverstoß melden
Bezüglich der Versandtaschen hat sich die Post schon gemeldet. Ich habe als Ausgleich Briefmarken für das Porto bekommen.

Die Regelung bezüglich des Römertopfes steht zur Zeit noch aus.

17.09.2009 | 20:42
von Ronny Schwab noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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