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1077 Views | 18.09.2014 | 07:46 Uhr
geschrieben von Udo Kreim
Ich habe am 3. Juli versehentlich 94 Euro KFZ Steuern überwiesen, obwohl eine Einzugsermächtigung besteht. Prompt wurde einige Tage später die Einzugermächtigung vollzogen. Maile nun schon seit 2 Monaten das Hauptzollamt Darmstadt an, mir die 94 euro zu überweisen. Aber keine Reaktion. Das Fahrzeug hat das Kennzeichen DA-PK 2602. Typisch Deutsche Servicewüste.
Meine Forderung an Hauptzollamt Darmstadt:
Erstattung der 94 Euro.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Zwei Tage später wurde der Betrag vom Hauptzollamt eingezogen. Eine Stunde habe ich versucht, dort anzurufen, immer besetzt (am nächsten Tag blieben meine Versuche ebenfalls erfolglos).
Also habe ich eine Mail mit Fristsetzung geschrieben. Als keine Reaktion kam, noch eine Mail mit Ankündigung der Rückbuchung. Es kam wieder keine Reaktion, also habe ich den Betrag, der eingezogen wurde, zurückbuchen lassen. Das ist jetzt ca. 3 Monate her und ich habe immer noch nichts gehört, aber mein Geld zurück.
Ich war mir nicht mehr sicher, ob ich beim Kauf eine Einzugsermächtigung für die Steuer unterschrieben habe, aber im Endeffekt ist der Steuerbescheid für mich bindend und wenn da steht, dass ich überweisen soll, dann mache ich das.
Die sind hoffnungslos überfordert, da die Zuständigkeit geändert wurde.
Genau das war das Problem. Da aber auf dem Steuerbescheid (kam 2 Monate nach dem Kauf) stand, dass ich bis. zahlen soll, habe ich das natürlich gemacht. Sonst würde da ja stehen, "wir ziehen ein". Wenn ich nicht überwiesen hätte, dann wäre ich mglw. in Verzug geraten und die schlagen ja gleich Säumniszuschläge auf.
Beschwerde ist noch nicht gelöst