|
396 Views | 22.09.2014 | 21:27 Uhr
geschrieben von Matthias Reif-Beck
Bestell-/Kundennummer: 1870189368
Habe am 12.09.14 Windows Professional bestellt und gleich nach Bestellung überwiesen. Am 18.09.14 kam eine Bestätigung per Email, dass der Geldbetrag eingegangen ist und die Bestellung bearbeitet werde. Bis heute nichts erhalten. Weder über Email Antwort erhalten noch telefonisch.
Meine Forderung an Schottensoft GmbH:
Volle Erstattung des Kaufpreises
nach 3 Monate
12.12.2014 | 16:36
Firmen-Antwort von:
Schottensoft GmbH
Abteilung: Service
Guten Tag,
der Betrag wurde auf Ihrem Konto zurückgebucht.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wenn Schottensoft nicht zaubern kann, dann sollten die Ihre aggressive Werbung darauf einstellen. Wer bitteschön wirbt mit 24 h Versand, wenn er schon eine Woche benötigt um den Zahlungseingang zu bestätigen, bzw zuzuordnen?
Und selbst die 21 Tage sind sehr optimistisch.
Seit dem 13.6. ist auch ein Widerruf per Mail oder Telefon in Ordnung.
Der Händler muss den Empfang umgehend bestätigen. Tut er das nicht, sollte man sich mal an die Wettbewerbszentrale wenden.
Die Frist beginnt 2 Wochen ab Wareneingang, aber widerrufen kann ich schon vorher.
www.internetrecht-rostock.de/warensendung-nach-widerruf.htm
Stimmt, da frage ich mich was da in den Köpfen der Entscheider vorgegangen ist. Die englische Originalfassung habe ich noch nicht studiert. Bin mal gespannt wie das weitergeht.
Beschwerde ist gelöst