302 Views | 01.10.2014 | 21:45 Uhr
geschrieben von Carsten X.

DailyDeal GmbH (Berlin)

Nicht eingelöster Gutschein - rechtswidrige Haltung von DailyDeal

Ich habe 2012 einen Gutschein für drei Übernachtungen für zwei Personen mit Zusatzleistungen im Best Western Savoy Hotel in Düsseldorf mit Gültigkeit drei Jahre auf Jahresende bei Dailydeal erworben. Also gültig bis 31.12.2015.

SCHLAGWORTE

Diesen wollte ich jetzt einlösen, aber BÖSE Überraschung. Der erworbene Gutschein war ein Gutschein für einen Gutschein, ich hätte diesen innerhalb von drei Monaten auf einer anderen Website einlösen müssen, um einen Gutschein für diese Übernachtungen zu erhalten.

Dummerweise habe ich das übersehen. Meine Schuld.

Nun habe ich Dailydeals mehrfach (Mails vom 24.08.2014, 29.08.2014 und 08.09.2014) gebeten, eine Lösung zu finden bzw. den Gegenwert als Guthaben zu verrechnen.

In der ersten Antwort verwies Dailydeal auf seine seinerzeit gültigen AGB, in denen eine Erstattung ausgeschlossen war. Rechtswidrig und nichtig, die aktuellen AGB geben dem Kunden auch für Gutscheine für Gutscheine eine Erstattungsmöglichkeit innerhalb von 3 Jahren auf das Jahresende.

Meine beiden letzten eMails mit Bitte um Antwort wurden schlichtweg ignoriert.

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Meine Forderung an DailyDeal GmbH: Erstattung oder Gutschrift


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


01.10.2014 | 22:07
von Carsten X. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion auf meine eMails :-( :-( :-(


08.10.2014 | 22:59
von Carsten X. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DailyDeal verweist jede Verantwortung von sich und verweist auf ANIMOD. Diese Unternehmensgruppe erklärt, dass der Gutschein zu alt sei, um reproduziert zu werden. Die nach BGB erforderliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren wird rechtswidrig ignoriert.


09.10.2014 | 21:03
von Carsten X. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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