1291 Views | 10.10.2014 | 12:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5370074
Ich habe im Februar vom meinem Vater den Stiefel " Peggy" geschenkt bekommen.
BILDER
3 Bilder
Die Stiefel habe ich jetzt erst ausgepackt und getragen.
Nach dreimaligen Tragen löst sich die ganze Sohle an beiden Stiefeln.
Da mein Vater verstorben ist, kann man leider nicht nachvollziehen, wo dieser Stiefel gekauft wurde.
Ein Telefonat mit der Firma ergab im Grunde nichts anderes als ein - tut uns leid, da können wir nichts machen.
Meine Forderung an Rieker-Schuh GmbH:
Neuer Stiefel oder Erstattung vom Kaufpreis
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Das einzige Problem ist hier leider, dass der Verkäufer nicht bekannt ist.
Ansonsten wäre eine Reklamation möglich.
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
Gute Nacht :-)
Also ich frage mich wie der Hersteller feststellen soll, dass die Schuhe tatsächlich jetzt erst in Benutzung genommen wurden. Ich mein, ich pflege meine Schuhe, da sehen die nach 2 Jahren noch fast wie neu aus, aber wenn sich der Absatz löst?
Ich glaube hier kann man nicht viel machen.
Gewährleistung: Ja, Aber! Nur wenn der Käufer bzw. Besitzer nachweisen kann, dass es ein Materialfehler ist. Dabei hilft leider die bloße Aussage nicht.
Rieker als Hersteller wird keine Reklamation annehmen (dort scheint man nie kulant zu sein - habe ich interessenhalber ´mal nachgelesen). Die/der BF (in) wird wohl tatsächlich - wie schon von 3547973 festgestellt - einen Schuster in Anspruch nehmen müssen.
Ihre Ausführungen zur Gewährleistung sind nicht nur "leider völlig falsch", sie sind inhaltlich auch vollkommen unzureichend dargelegt.
Es geht mich um "Im Grunde", es geht um einen Gesetzestext. Diesen in jedem Falle stoisch anzunehmen ist ebenfalls falsch. Da gebe ich Phönix Recht!
Somit kann niemand von uns wirklich erkennen ob die Schuhe 1x, 2x oder auch jeden zweiten Tag getragen wurden und vielleicht mal 2 Monate nicht angezogen wurden.
Ich glaube man sollte dieses Thema als "dumm gelaufen" abstempeln.
Ich persönlich würde mich diesem Ärger gar nicht aussetzen. Dafür bin ich ein viel zu gut gelaunter Mensch :-)
Wenn mir die Schuhe gefallen, wäre ich einfach (wie auch schon andere geschrieben haben) einfach zum Schuster gegangen.
Hier ging es aber auch um falsche Aussagen zur Gewährleistung. Wer hier mitliest könnte meinen, dass er nach 6 Monaten überhaupt keine Ansprüche mehr an den Verkäufer hat. Auch wenn die Umkehr einer Beweislast zu Schwierigkeiten beim Käufer führen kann, so sind die Ansprüche grundsätzlich aber immer noch da.
Ich bin nun ´mal ein Korinthen_ka - na Sie wissen schon:-)
VG,
Phönix
Wieso GeschäftsMANN? Was denn sonst?
nochmal gekauft und auch diese waren nach dreimal
tragen kaputt.