Durch einsAmobile endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1654 Views | 20.10.2014 | 13:27 Uhr
geschrieben von Tina Gässler

einsAmobile GmbH (Obertshausen)

Handy Rücknahme und Kaufpreis Erstattung

Bestell-/Kundennummer: 17013005

Bin sehr enttäuscht. Aus meinem Vertrag ging nicht hervor, dass neben Vodafone mein Handy von einsAmobile stammt. Da Handy und Simkarte nach Austausch und 2 maligem Nachbessern immer noch nicht funktionieren (dies nimmt schon 2 Monate in Anspruch!) immer noch nicht funktioniert, stimmte Vodafone einer außerordentlichen Kündigung zu.

SCHLAGWORTE

Doch dann begann ein weiterer Alptraum; einsAmobile nimmt das Handy nicht zurück, so dass der Vertrag nicht endgültig aufgelöst werden kann, obwohl mir dies telefonisch von einer Mitarbeiterin am 2.10.2014 zugesichert wurde. Sie durfte mir aus "Datenschutzgründen" aber keinen Namen nennen und nichts schriftlich zukommen lassen. Eine standardisierte Mail habe ich zwar erhalten, doch nun weigert sich einsAmobile das Handy zurückzunehmen, so dass der Vertrag nicht endgültig aufgelöst werden kann. Abhilfe kann durch diesed Unternehmen geschaffen werden und wenn sie sagen, sie melden sich, bekommt man keine Antwort. Und webn ich versucht werde, durch einsAmobile angerufen zu werden, klappt dies auch nicht, da das Handy und die Sim-Karte nicht funktionieren. Preis24.de hält sich komplett raus. Totale Veräppelung. Als chronischer Behinderter bin ich öfters auf notärztliche Hilfe angewiesen; wenn das Handy jeden Tag mehrwer Stunden nicht funktioniert - Lebensgefahr. Doch einsAmobile lässt das eiskalt. Weder Vofafone, Preis24, noch einsAmobile fühlen sich zuständig.

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Meine Forderung an einsAmobile GmbH: Rücknahme und Rückabwicklung des Vertrages


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Kommentare und Trackbacks (3)


27.10.2014 | 20:22
von Tina Gässler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher keine Kontaktaufnahme. Sehr enttäuschend!


10.11.2014 | 20:32
von Tina Gässler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Rückmeldung erhalten. Vodafone hat die außerordentliche Kündigung zurückgenommen und nichts ändert sich.


06.12.2014 | 17:32
von Tina Gässler endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider keine guten Erfahrungen. Keine Rückmeldung.




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