1377 Views | 02.07.2009 | 03:42 Uhr
geschrieben von Egon Kotschwar

R+V Versicherung AG (Wiesbaden)

Muss unser Kunde in einer Baustelle wohnen?

Wir betreuen diesen Kunden seit 1989 und wundern uns doch sehr über das Verhalten der R&V Versicherung, die unseren Kunden als Versicherungsnehmer unter Vertrag hat. Zur Darstellung vermerke ich wie folgt: Unser Kunde hat eine Gebäudeversicherung bei der R&V Versicherung inkl. einer Rohrschadenversicherung.

SCHLAGWORTE

Anfang Januar trug es sich zu, dass an diversen Stellen eines unter einem Badezimmer gelegenen Wohnzimmers feuchte Stellen an der Decke bemerkt wurden. Auf Grund der Tatsache, dass wir diesen Kunden schon seit 18 Jahren betreuen, sind wir am Freitag Abend gegen 20:30 Uhr vor Ort gefahren, haben die Ursache für die Feuchtigkeit festgestellt und Sofortmaßnahme ergriffen. Am nächsten Tag wurde die R&V Versicherung verständigt, welche zusicherte, einen eigenen Sachverständigen vor Ort zu senden.

Dieser kündigte sich auch vier Wochen nach dem Schadenhergang auf einen Termin an. Mein Kunde und ich warteten dann ca. eine Stunde nach Terminierung vergeblich. Es wurde ein neuer Termin vereinbart. Trocknungsmaßnahmen im Objekt waren von uns schon ausgeführt, dann kam endgültig ein Sachverständiger R&V Versicherung vor Ort. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir unserem Kunden bereits Kostenvoranschläge vorgelegt, welche den Schaden vollumfänglich zur Wiederherstellung des normalen vorhandenen Zustands ausführlich darlegten.

Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige erachtete den Fall jedoch in eine ganz andere Richtung: Bei einem aus Rohrteilen erstellten Verteiler wurde dieser schlicht und ergreifend als Armatur deklariert. Damit nicht genug, unser Kunde sollte diese Belehrung auch noch per Unterschrift bestätigen.

Wir haben seit 25 Jahren einen Heizungs- und Sanitärbetrieb, des weiteren bin ich selbst freier Gutachter und Fachberater, aber in 25 Jahren meiner Tätigkeit hatte ich solch Dinge noch nicht erlebt. Dies sollte jedoch noch besser werden.

Ein Unternehmen, welches mit der R&V Versicherung zusammenarbeitet, sollte die Trocknung der Decke im Wohnzimmer darunter durchführen und entsprechende Arbeiten für die Trocknung vornehmen. In vollkommen laienhafter Art wurde die entsprechende Decke geöffnet, bestehender Stuck großzügig beschädigt und die in den Boden darüber eingebaute Bitumenabdichtung, Löcher von 20 x 30 cm, herausgerissen.

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Die Fa. S. sollte dann auch ein Angebot für die Wiederherstellung abgeben, welches bislang nachvollziehbar nicht vorliegt. Seit Schadensbeginn sind nun mehr als sechs Monate vergangen und unser Kunde lebt immer noch in einer Baustelle.

Nachdem nun auch noch ein Anwalt sich zu Ungunsten meines Kunden betätigte, denke ich, ist meine Reaktion eindeutig richtig, diesen Fall hier an die Öffentlichkeit zu bringen. Ich selbst hatte kurz bei der R&V Versicherung eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, werde diese aber auf Grund solcher Tatsachen auf das Jahresende wieder kündigen.

Jeder Betroffene in solcher Angelegenheit kann nur dankbar sein, wenn eine schnelle Abwicklung in solchen Fällen zur notwendigen und zugesicherten Hilfe führt. In diesem Fall werden aber seit Januar Verantwortung, Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis von einem Ansprechpartner auf den nächsten abgewälzt und in gleicher Folge wieder zurück, ohne dass sich ein Ende abzeichnen wird.

Unser Kunde hatte uns die Abwicklung der technischen Ausführung und Beratung übertragen, allerdings hat die Versicherung mit ihrem Gutachter nun eine Strategie entwickelt, welche den Entscheidungsfreiraum des Kunden minimiert und entsprechende Entscheidungen zur freien Auswahl eines entsprechenden Unternehmens untergräbt.

Mit diesem Schreiben habe ich gleichwohl für unseren Kunden Dienstaufsichtsbeschwerde bei der R&V Versicherung erstattet, denke aber, dass dies nicht viel Wirkung zeigen wird. Aus diesem Grund veröffentliche ich das hier. Wir wurden durch unseren Kunden dazu bevollmächtigt.

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Meine Forderung an R+V Versicherung AG: Anerkennung eines separaten Gutachtens und sofortige Abhilfe in der Angelegenheit


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Kommentare und Trackbacks (3)


05.07.2009 | 12:21
von Peter Fox | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Peter Fox Ich bin auf dem Gebiet nicht so bewandet, aber da Sie selbst als Gutachter tätig sind, können Sie kein eigenes Gutachten über oben beschriebenes Ausstellen und die der R+V bzw. dem Anwalt Ihres Kunden vorlegen? Ggf. hilft das...


05.08.2009 | 11:37
von Egon Kotschwar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
R&V hat heute entsprechende Daten angefragt.


21.01.2012 | 13:36
von Peer Janssen | Regelverstoß melden
Habe auch einen fall bei der R+V seit mehr als 3 Jahren bin ich damit beschäftigt. Habe jetzt einen neuen versuch unternommen dies zu klären wenn das auch nicht klapt werde ich den ganzen verlauf der Sache so wie die Beleidigungen des mit Arbeiters hier veröffentlichen.



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