Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 319 Views | 02.07.2009 | 10:48 Uhr
geschrieben von Jürgen Winkels

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Jahresvorauszahlung wird nicht zurückerstattet

Ich war vom 1.2.08 - 31.1.09 Kunde bei TelDaFax. Nach korrekter Kündigung und Übermittlung aller zur Abrechnung benötigten Daten wurde mir dann doch schon eine Endabrechnung am 12.04.09 per Post zugestellt. Das Geld wurde dann aber erst fünf Wochen später überwiesen. Der eingezogene Jahresabschlag für das Jahr 2009 von 892€ fehlt mir bis heute.

Etliche Telefonate und E-Mails blieben bis heute erfolglos. Versprechungen über Versprechungen. Ich hoffe, dass mir die Bundesnetzangentur und mein Anwalt jetzt weiterhelfen. Ich würde mal gerne von Ihnen Fr. Judith Tausendfreund (Presse u. Öffentlichkeitsarbeit) dazu eine Stellungnahme hören oder lesen.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstattung der Jahresvorauszahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.07.2009 | 15:29
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo Herr Winkels,

gerne antworte ich Ihnen! Das Unternehmen Teldafax hat bereits öffentlich Probleme im Bereich des Service eingeräumt. Bedenken Sie bitte, dass wir innerhalb sehr kurzer Zeit einen großen Zulauf an Kunden erfahren haben. Dies freut uns sehr. Trotz der Probleme werden wir, wie Sie gerade selbst erfahren, selbstverständlich jeden Einzelfall klären. Ihren Anwalt und die Bundesnetzagentur brauchen Sie nicht zu bemühen, denn Ihr Geld wurde heute überwiesen. Ich freue mich, dass wir Ihnen heute bereits helfen konnten (auch wenn Sie das Rechnungsschreiben erst in einigen Tagen erhalten werden) und sende beste Grüße,

Judith Tausendfreund

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

TelDaFax Holding AG

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Kommentare und Trackbacks (2)


02.07.2009 | 16:55
von Jan Habermann | Regelverstoß melden
Wer's glaubt, wird selig. Dein Geld wirst du nicht sehen. Ohne Anwalt und Mahnbescheid wird nichts passieren.
Trotzdem viel Erfolg!

02.08.2009 | 18:47
von Jürgen Winkels gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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