DEUBA GmbH & Co. KG (Losheim am See)
Gewährleistung wird nach 6 Monaten abgelehnt
Das bestellte Foliengewächshaus löste sich innerhalb einer Saison in Wohlgefallen auf. erst der Reißverschluss, dann im Herbst die anderen Teile, die leider nicht UV beständig waren und allesamt brüchig wurden.
Die Firma übernimmt nach 6 Monaten keine Gewährleistung mehr. Es muss laut Aussage des "DEUBA Service-Team" der Rechtsweg bestritten werden. Zitat:
Lieber Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.
Die Beweispflicht liegt nach 6 Monaten beim Käufer (Beweisumkehrpflicht nach § 476 BGB).
Für eine weitere Bearbeitung des Anliegens ist somit ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters notwendig.
Dies können Sie schriftlich bei uns einreichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr DEUBA Service-Team
Das ist allgemein gültig und nicht nur bei der Firma Deuba.