909 Views | 24.10.2014 | 07:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5133874

DEUBA GmbH & Co. KG (Losheim am See)

Gewährleistung wird nach 6 Monaten abgelehnt

Das bestellte Foliengewächshaus löste sich innerhalb einer Saison in Wohlgefallen auf. erst der Reißverschluss, dann im Herbst die anderen Teile, die leider nicht UV beständig waren und allesamt brüchig wurden.

SCHLAGWORTE


Die Firma übernimmt nach 6 Monaten keine Gewährleistung mehr. Es muss laut Aussage des "DEUBA Service-Team" der Rechtsweg bestritten werden. Zitat:

Lieber Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.
Die Beweispflicht liegt nach 6 Monaten beim Käufer (Beweisumkehrpflicht nach § 476 BGB).
Für eine weitere Bearbeitung des Anliegens ist somit ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters notwendig.

Dies können Sie schriftlich bei uns einreichen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

---

Mit freundlichen Grüßen
Ihr DEUBA Service-Team

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Meine Forderung an DEUBA GmbH & Co. KG: Umtausch der Gewächshausfolie


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


04.03.2015 | 13:34
von Hr. Deuba | Regelverstoß melden
Hallo, die Email der Firma Deuba ist aber richtig. Sie sind nach 6 Monaten laut Beweisumkehrpflicht verpflichtet, nachzuweisen, dass Sie nicht schuld sind. Dann muss die Firma Deuba den Gutachter und den Kaufbetrag erstatten.
Das ist allgemein gültig und nicht nur bei der Firma Deuba.



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