Familienkasse Bautzen (Bautzen)
Wartezeit seit August, keine Rückmeldung oder konkrete Auskunft
Bestell-/Kundennummer: 072FK564607
Ende August schickte ich der Familienkasse meine Immatrikulationsbescheinigung (direkt nach Erhalt), um eine Fortzahlung des Kindergeldes ohne große Verzögerungen zu erreichen. Bei der Bescheinigung der Uni handelt es sich lediglich um ein kleines Schriftstück (circa A6-Format), auf dem steht, dass ich Student bin. Mehr ist es nicht, alles andere liegt der Familienkasse Bautzen bereits vor (wie mir auch telefonisch bestätigt wurde).
Nach einem Monat erkundigte ich mich nach dem aktuellen Stand der Bearbeitung. Mir wurde gesagt, dass die Bearbeitungszeit sechs Wochen beträgt. Nach den sechs Wochen rief ich erneut an, da sich immer noch nichts getan hatte. Das Einzige, was ich zu hören bekam, war: "Also diesen Monat wird das nichts mehr". Wann ich mit dem Kindergeld rechnen kann, wurde mir nicht gesagt.
Auch eine Mail von mir an Familienkasse-Sachsenarbeitsagentur.de, in welcher ich nochmals meine Lage schilderte und anmerkte, dass das Fehlen des Kindergeldes seit mehreren Monaten für mich eine finanzielle Notlage bedeutet, ist nunmehr seit über zwei Wochen unbeantwortet. Offenbar macht man sich nicht die Mühe, auf Mail's zu reagieren.
Wie man der lokalen Presse entnehmen kann, bestehen extreme Verzögerungen dieser Art bei der Bearbeitung der Anträge bereits seit Mitte letzen Jahres. Als Maßstab gilt eigentlich eine Bearbeitungzeit innerhalb von 20 Werktagen. Davon bin ich bereits Welten entfernt. Offenbar hält es die Familienkasse Bautzen seit geraumer Zeit nicht für nötig, schnelle und effiziente Lösungen für die extremen Wartezeiten zu finden. Stattdessen werden die Antragssteller systematisch vertröstet und erhalten keine oder nur unzureichende Informationen.
Ich befinde mich nun in einer akuten finanziellen Notlage, und stehe nun vor dem Problemen der Finanzierung meines Studiums. Das interessiert bei der Familienkasse Bautzen augenscheinlich Niemanden. Dass sich eine Behörde über einen so langen Zeitraum derartig lange Bearbeitungszeiten erlauben kann, ohne dass sich etwas verbessert, ist beschämend und in höchstem Maße inakzeptabel.
Man bekommt also keine Durchwahl der Mitarbeiter der zuständigen Familienkasse. Meiner Position nach verstöst das gegen das Informationsfreiheitsgesetz, nachdem man gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat. Dazu müssen auch die Durchwahlnummern gehören.
Letztendlich sagte die Frau am Telefon, sie würde mein Anliegen weiterleiten, ich müsse mich aber wieder mehrere Wochen gedulden. Wurde also erneut nur vertröstet.
Der Familienkasse ist offenbar der ernst meiner Lage nicht bewusst. Ebenso wie die, vieler anderer Bürger. Bei dieser Behörde tut sich einfach NICHTS.
In jedem fall würde ich da persönlich vorstellig werden und dort vor aufgrund einer akuten Notlage eine sofortige barauszahlung verlangen. Solange da bleiben bis du die Zahlung in Bar erhältst.
Nach SGB 1 / 42 hast Du auch einen Anspruch auf Vorschuss wenn du dem Gründe nach anspruchsberechtigte bist, die Bearbeitung aber vorhersehbar zu lange dauert.
www.buzer.de/gesetz/3690/a51852.htm
Darüber hinaus würde ich in Erwägung ziehen bei SAT1 und RTL den "Notruf Button" zu drücken und zusätzliche. Druck aufzubauen.
Lass dich nicht abwimmeln.
Dann kam es nach einem 15-minütigen Gespräch zu einer dubiosen Situation. Ich bat darum, dass die Mitarbeiterin umgehend den zuständigen Sachbearbeiter in Bautzen anruft oder mir die Durchwahl gibt. Ich wurde dann in die Warteschleife gestellt, und nach einigen Minuten wurde mir gesagt: "Der zuständige Sachbearbeiter wird sich telefonisch bei Ihnen melden". Wann er sich melden würde, das konnte sie mir aber nicht sagen, nur dass es innerhalb der nächsten beiden Tage sein wird. Daraufhin entgegnete ich, dass das für mich schwierig sei, da ich tagsüber in der Universität sein muss. Ihr Kommentar dazu war: "dann müssen Sie eben raus gehen". Ich bat Sie darum, auch unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz, mir die Durchwahl des zuständigen Sachbearbeiters zu geben, dies verweigerte sie mit den Worten: "Ich darf Ihnen die Durchwahl nicht geben". Man verweigerte mir also den Zugang zu amtlichen Informationen trotz ausdrücklicher und unmissverständlicher Bitte. Danach beendete die Dame das Gespräch.
Muss man denn, um seine Rechte zu bekommen, immer gleich Klage einreichen? Langsam sehe ich kaum noch andere Möglichkeiten als den Rechtsweg zu bestreiten. Aber das bringt mir das Geld, welches mir rechtmäßig zusteht, auch nicht schneller herbei, obwohl ich es jetzt dringend benötige.
-angeblich fehlt die aktuelle Anschrift der Mutter, was jedoch nachweislich nicht der Wahrheit entspricht. Der Familienkasse liegen alle aktuellen Daten vor, die für die Bearbeitung relevant sind, so auch die aktuelle und gültige Anschrift der Mutter
-nachdem ich dies der Mitarbeiterin telefonisch erklärte, sagte sie lediglich, dass die Bearbeitungszeit von vorne beginnen würde (6 Wochen) und sagte weiterhin wortwörtlich: "Wenn Ihnen die Bearbeitungsdauer zu lange ist, dann fahren Sie doch nach Bautzen, tschüss" und legte auf.
Randbemerkung: Die Entfernung von meinem Wohnsitz zur zuständigen Familienkasse Bautzen (zuständig aufgrund Wohnsitz der Eltern) beträgt über 400 km. Es ist für mich also eine durchaus große Hürde, persönlich dort hin zu fahren.
-ein unmittelbarer anschließender zweiter Anruf von mir, in welchem ich erneut die Situation schilderte, brachte ganz andere Erkentnisse hervor, die den soeben erhaltenen Informationen widersprachen. Die Frau sagte mir, alle Daten liegen der Familienkasse Bautzen vor, und ich würde mein Kindergeld im Dezember erhalten.
Fazit:
-Man erhält nachweislich falsche Informationen von der Familienkasse
-Mitarbeiter tätigen am Telefon sich widersprechende Aussagen was die Bearbeitungsdauer betrifft
-man wird Systematisch vertröstet, es werden immer neue Ausreden gefunden, die nicht der Realität entsprechen
-man bekommt nicht die Durchwahl, geschweigedenn einen Namen oder eine sonstige Kontaktierungsmöglichkeit des zuständigen Sachbearbeiters von der Familienkasse