749 Views | 03.11.2014 | 13:51 Uhr
geschrieben von Kevin Heidmann

Pizza Max Dembowski/ Chahrour GbR (Berlin)

Abgelaufene Lebensmittel

Bestell-/Kundennummer: Rechnung Nr. 90/91 am 26.10.2014

Zu meiner aufgegebenen Bestellung in der Filiale Hamburg, Louise-Schröder-Str. 27, habe ich folgende Beschwerde:

Nach dem Verzehr des Salates mit Joghurt-Dressing, setzte bei mir starke Übelkeit ein, die über Stunden anhielt.
Ich stellte daraufhin fest, dass das MHD des Dressings der 21.10.2014 war, also seit 5 Tagen abgelaufen.
Die Bestellung erfolgte am 26.10.2014 um 18:19 h mit der Rechnung Nr. 90/91.

Das schlimme war, dass Pizza Max keine Reaktion auf meine E-Mail an info spider monkey pizzamax.de zurück kam. Das macht mich noch wütender und ich sowie meine Freunde bestellen nun lieber wo anders.

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Kommentare und Trackbacks (4)


03.11.2014 | 16:12
von Alex Kannenberg | Regelverstoß melden
Herr Heidmann,

ganz unter uns: Überlegen Sie mal, warum das MINDESThaltbarkeitsdatum MINDESThaltbarkeitsdatum heißt. Es heißt so, weil es kein HÖCHSThaltbarkeitsdatum ist. Denn sonst würde das MINDESThaltbarkeitsdatum ja HÖCHSThaltbarkeitsdatum heißen. Verstehen Sie?

03.11.2014 | 17:06
von Ray Martin | Regelverstoß melden
Ich bin mir durchaus bewusst, dass es MINDESThaltbarkeitsdatum heißt. lol. Doch es war Joghurtdressing. Vielleicht drücken Sie noch mal die Schulbank mit Schwerpunkt Biologie um den Stoff über Milchprodukte und schnellverderbende Lebensmittel aufzufrischen.

Abgesehen davon, ist es ein NO-GO abgelaufene Lebensmittel auszuliefern. Das sollte im Lebensmittelgeschäft nicht vorkommen PUNKT. Bei

Trotzdem freundliche Grüße; )

03.11.2014 | 17:28
von Simon Die | Regelverstoß melden
Liebe Kommentierer,
arbeitet ihr für Pizza Max?
Ist dieser lasche Umgang mit dem MHD bei Pizza Max vielleicht eher die Regel als die Ausnahme?
Was ihr zu Hause mit abgelaufenen Milchprodukten macht, spielt hier keine Rolle. In der Gastronomie ist das anders.

Fehler können jedem passieren. Wenn dann aber auf derartige Beschwerden nicht reagiert wird, ist das für mich inakzeptabel.

Es darf ja jeder selbst entscheiden, ob der Vorfall den Appetit anregt oder eher nicht.

03.11.2014 | 18:03
von Simon Die | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3547973

Der Unterschied zwischen MHD und Verfallsdatum ist mir bekannt!

Wie lange darf bei dir denn ein MHD von Milchprodukten überschritten sein, bevor du dich beim Lieferanten beschwerst? 1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr?

Außerdem scheint erst die Nicht-Reaktion des Lieferanten in diesem Fall Anlass für diese öffentliche Beschwerde gewesen zu sein. Da hört bei mir auch das Verständnis auf, man erlebt es aber leider viel zu oft.



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