669 Views | 10.11.2014 | 13:17 Uhr
geschrieben von Björn Zehleke

Panasonic Marketing Europe GmbH (berlin)

Waschmaschine von panasonic nach 4monaten schrott

Kundenservice und Freundlichkeit wird bei Panasonic anscheint SEHR klein geschrieben! Ich hatte mir gedacht, etwas mehr für eine gute Waschmaschine zu investieren (um die 600 Euro+) und diese Maschine (Panasonic NA 168 VG weiß) streckte nach genau 4monaten die Füße hoch (Fehlermeldung h43). Die Küche stand komplett unter Wasser und wir durften erst mal 7kg nasse Wäsche aus der Maschine und nochmals eine Maschinenladung Buntwäsche, die in der Küche neben der Maschine sich befand zum Waschcenter schleppen. Damit die Wäsche nicht Stockflecken oder Schimmel bekommt! riesengroßer zusätzlicher Zeitaufwand und zusätzliche kosten und Panasonic Schaft es nicht in kürzester zeit mal einen Mechaniker rum zu schicken, der dies behebt.

SCHLAGWORTE

Meine Frau und ich warten jetzt seit einer Woche, dass sich mal gemeldet wird, aber es kam kein Termin oder Rückruf (Panasonic wollte sich innerhalb von 2-3 tagen melden). Also rief ich an und habe bis jetzt immer noch keinen Reperaturtermin bekommen. Auf die frage einer Entschädigung, wurde sich nur lustig gemacht und mir wurde erklärt, dass ich der erste Kunde wäre, der nach so etwas fragt.
Super Leistung von Panasonic. Wir dürfen also anscheinend weiter zum Waschcenter rennen und dort Kinderwäsche, Bettwäsche, Altagskleidung usw. waschen!
Bevor ich es noch vergesse, pampige und unfreudliche Aussagen vom Panasonic Personal durfte ich mir auch noch anhören!

FAZIT:
-eine teure Maschine zu hause (die nicht Funktioniert)
-zusätzlicher Zeitaufwand (2-3std wenigstens im Waschcenter)
-zusätzliche Kosten fürs waschen
-kein Service im Servicecenter

und nun darf ich auch noch im Internet lesen, dass so etwas keine Seltenheit anscheint ist

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Meine Forderung an Panasonic Marketing Europe GmbH: Stellungnahme und endschädigung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


11.11.2014 | 20:47
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Sachmängel macht man zunächst gegenüber dem Verkäufer geltend. Dieser ist zur Beseitigung der Mängel gemäß BGB verpflichtet.

Wo wurde die Maschine denn erworben?



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