278 Views | 10.11.2014 | 10:53 Uhr
geschrieben von Ulrike David

relax express (Hannover)

Restguthaben vo Gutschein wird nicht ausgezahlt

Ich hatte einen Geschenkgutschein für eine Wellnessbehandlung bei "Relax Express" in Hannover bekommen und mir dafür etwas ausgesucht. So weit, so gut. Übrig blieb ein Restguthaben von 3. - Euro, das mir dann aber nicht ausgezahlt wurde. Begründung: Das ginge nicht, ich könnte mir aber etwas dafür aussuchen oder mit der nächsten Behandlung verrechnen lassen. Abgesehen davon, dass ich gar nicht vorhabe, wieder hinzugehen, gibt es natürlich keine Behandlung für 3. - Euro und auch sonst nichts zu kaufen.

SCHLAGWORTE

Meines Wissens/Nachfrage Verbraucherzentrale ist das kein korrekter Umgang mit Gutscheinen. Ein Gutschein ist ein Anspruch auf eine Leistung, die im Voraus bezahlt worden ist. Der Aussteller des Gutscheins ist verpflichtet, eine Leistung/Gegenwert dafür zu erbringen. Kann er das nicht, muss das Geld ausgezahlt werden.

(Ausnahme: Bei Umtausch, denn die Geschäfte sind nicht zum Umtausch verpflichtet.)

Das alles hat die Geschäftsführung aber nicht beeindruckt (Ich musste das schriftlich machen - wegen 3. - Euro) - es kam die gleiche Antwort.

Klar es sind in diesem Fall nur 3. - Euro - trotzdem verschenktes Geld. Und die Frage ist, was macht man, wenn man auf ein solches Geschäftsgebahren trifft und es geht um höhrere Beträge?

Letztlich möchte ich selber entscheiden, wofür ich mein Geld ausgebe und schon gar nicht möchte ich mich gezwunden sehen, um einen kleinen Betrag nicht "verschenken" zu müssen, noch mehr Geld (in diesem Fall für eine weitere Behandlung) auszugeben.

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Meine Forderung an relax express: Erstattung des Restguthabens


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Kommentare und Trackbacks (1)


10.11.2014 | 11:17
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Das Geschäft handelt richtig: www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/restbetrag-vom-gutschein-muss-nicht-bar-ausgezahlt-werden.html
Siehe auch § 793 BGB



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