383 Views | 17.11.2014 | 15:22 Uhr
geschrieben von Maik H.

myBBQStore (Bremen)

Keine Ware geliefert - Kein Geld zurück- Keine Kontaktmöglichkeit

Bestell-/Kundennummer: Bestellung Nr: 415840 - Kundenummer 324470

Hallo MyBBQStore, hallo Herr und Frau Schurgast,

SCHLAGWORTE

Da Sie anscheinend auf diesen Seiten gelegentlich vorbeischauen, möchte ich hier einen letzten Versuch starten, eine seit 5 Monaten überfällige Reaktion von Ihnen und vor allem mein Geld zurück zu bekommen. Die Ware habe Sie ja noch.

Am 29. Juni habe ich in Ihren Online-Shop "mybbqstore24" eine Grill und eine Wetterschutzfolie bestellt. Bestellbestätigung kam prompt.
Die Überweisung der Summe in Höhe von 267,95 € erfolgte am gleichen Tag per Lastschrift.
Die Ware habe ich bis heute nicht erhalten.

Ich erspare mir die Auflistung meiner Anfragen per Mail. Meine Kontakte mit Ihrem Anrufbeantworter der "Service-Hotline" und meine Anfragen über Ihren "Call Back Service" sind ungezählt und waren alle erfolglos.

Obwohl. Ich hatte einmal Erfolg. Ein Mail Ihrerseits vom 17.07.14 informierte mich über eine Lieferverzögerung von 10 (zehn) Tagen. Heute schreiben wir den 12.11.14!

Ich bin mittlerweile wegen "nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung" von der Bestellung zurückgetreten. (§ 323 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch)

Dieses Rücktritts-Schreiben liegt Ihnen vor. Ich sehe hier das Emfangsdatum 24.09.14 und Ihre Unterschrift auf meinem Einschreiben-Rückschein.

Jetzt wäre also meine Frage, was Sie eigentlich hindert mir mein Geld zurück zu zahlen. Falls Sie meine Kontonummer nicht zur Hand haben, diese steht nochmal auf dem Rücktrittsschreiben.
Ggf. benötigen Sie vielleicht noch die Daten aus Ihrer Bestellbestätigung:
Bestellung Nr: 415840
Bestelldatum: Sonntag, 29. Juni 2014
Kundennummer: 324470

Jetzt freue ich mich auf eine Reaktion Ihrerseits, oder viel besser eine Überweisung von 267,95 € auf meinem Konto.

Dann hätten wir's. Und ich bräuchte nicht erst den Antrag auf Mahnbescheid ausfüllen.

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Meine Forderung an myBBQStore: Rückzahlung von 267,95 €, da Ware nie erhalten.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


24.11.2014 | 18:23
von Maik H. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.12.2014 | 16:22
von ReclaBoxler-4201254 | Regelverstoß melden
Was Schurgast an der Rückerstattung hindert?
a) Sie wollen nicht zurückzahlen
b) Sie KÖNNEN nicht zurückzahlen!

Gibt es einen Fall, wo Schurgast erstattet hat?
Meine Vermutung:
b) trifft zu, der Laden ist schlicht und einfach pleite.
Wenn sie zurückzahlen wollten, dann gäbe es einen Dialog.

Die Kohle ist futsch und wird es auch bleiben

01.01.2015 | 21:03
von ReclaBoxler-4201254 | Regelverstoß melden
Als ebenfalls Geschädigter habe ich den Standard-Weg eingeschlagen:
Mahnbescheid beantragt, Gerichtsvollzieher losgejagt.
Ergebnis: Kein Erfolg, sie können mangels Masse nicht zurückzahlen - und es gab nichts zu pfänden.
Ich persönlich habe auch meine Zweifel, dass sich an der Situation in der näheren Zukunft etwas ändern wird. Ich möchte nicht spekulieren, ob Schurgast den Lebensunterhalt über "Vorauskasse" finanziert.

04.01.2015 | 14:22
von Maik H. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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