Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 286 Views | 25.11.2014 | 15:35 Uhr
geschrieben von Jürgen Schubert

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Zugesagten Gutschein selbst nach 60 Tagen nicht ausgezahlt

Ab-in-den-urlaub.de zahlt zugesagten Gutschein selbst nach 60 Tagen nicht aus!

SCHLAGWORTE

Ab-in-den-urlaub.de, ein Reiseportal der Unister GmbH, wirbt bei jedem Reiseangebot auf seinen Seiten mit einem Reisegutschein, der nach Buchung der nächsten Reise auf diesem Portal innerhalb von 28 Tagen nach Reiseantritt auf ein angegebenes Konto überwiesen wird. So die offizielle Darstellung. In der Praxis hält sich das Portal in meinem Falle aber nicht an seine eigenen Bestimmungen, hat es selbst nach 60 Tagen und drei „Erinnerungs“-Emails den zugesagten Reisegutschein über 50 Euro nicht überwiesen.
Auf eine meiner Emails erfolgte 47 Tage nach dem Abreisetag zumindest mal eine Reaktion:

(Zitat, Auszug) „vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen.

Nach Rücksprache mit der Buchhaltung kommt es aufgrund einer technischen
Störung zu starken Verzögerungen bei Ihrer Gutscheinauszahlung.

Es wird derzeit mit Hochdruck an der Behebung der Störung gearbeitet.
Leider konnte keine konkrete Aussage getroffen werden, wann die Zahlung

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

als Rückvergütung auf das von Ihnen genannte Konto erfolgt.

Wir entschuldigen uns vielmals hierfür und bitten hierfür um Ihr
Verständnis.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag. Bei Fragen oder Problemen können Sie
sich gern an uns wenden. “

Ich habe allerdings kein Verständnis mehr. Ist es wirklich möglich, dass diese technische Störung innerhalb von 28 und nun sogar von 60 Tagen nicht behoben werden konnte?
Soll ich womöglich geprellt werden?
Schon in vergangenen Jahren musste ich auf ab-in-den-urlaub.de immer mal wieder mein Recht auf Auszahlung der zugesagten Gutschrift erkämpfen….
Ich werde nun zunächst die Verbraucherzentrale informieren und darum ersuchen, diesem Portal zu untersagen, weiterhin mit Reisegutscheinen zu werben. Denn mein Fall scheint kein Einzelfall zu sein. Vor allem wegen dieser Gutscheine buchen ja manche auf diesem Portal. Ist das dann nicht Wettbewerbsverzerrung….?

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Auszahlung des zugesagten Gutscheins über 50 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.12.2014 | 08:56
Firmen-Antwort von: ab-in-den-urlaub.de
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrter Herr Schubert,

bitte senden Sie zur Bearbeitung des Vorgangs Ihre Kontaktdaten (Name und Mailadresse) an presseab-in-den-urlaub.de. Die zuständigen Kollegen nehmen sich des Vorgangs umgehend an.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Ihr Presseteam der UNISTER Holding

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Kommentare und Trackbacks (3)


02.12.2014 | 17:14
von Jürgen Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt auch keine Reaktionen mehr auf weitere Emails von mir.


13.12.2014 | 09:05
von Jürgen Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der zugesagte gutschein wurde noch immer nicht ausgezahlt.


16.12.2014 | 08:06
von Jürgen Schubert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist mit dem 16.12.2014 geloest. Der zugesagte Gutschein wurde nun ausgezahlt.




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