Von Dirk Rossmann beantwortete Beschwerde. | 1428 Views | 04.12.2014 | 15:38 Uhr
geschrieben von Nassiba Tabsart

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Beleidigungen und drohungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich war heute in einer Ihrer Fililalen und zwar in der Kölnerstr. 56 in 53840 Troisdorf und bin da zum Opfer verbaler Gewalt von einer anderen Kundin geworden.

Sie beleidigte und bedrohte mich aufgrund meiner muslimischen Kleidung!

Als ich mich drüber beschwerte, traf ich auf Desinteresse der Mitarbeiter und mit der Aussage ''da können wir nichts machen'' wurde ich stehen gelassen!

Danach bin ich zu der Kassiererin gegangen, da ich davon ausging, dass sie sich vielleicht darum kümmern könnte, doch die zog das Ganze ins Lächerliche und machte sich schon fast drüber lustig, vor einer sehr langen Schlange von Kunden!

Als ich daraufhin bei Ihrem Kundenservice anrief und die Sache geschildert habe, wurde mir erklärt, dass dies eine Private Sache sei und da ja keine Gewalt vohanden war, dh. keine körperliche Gewalt, könne sie nichts für mich tun.

Meine Frage nun ist MUSS ICH ERST ANGEGERIFFEN WERDEN DAMIT MAN MIR HILFT!

Ich finde diese provokante Art ihrer Mitarbeiter eine bodenlose Frechheit und verlange eine Erklärung für das Ganze!

MfG N. Tabsart

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Erklärung und Entschädigung


Firma hat geantwortet nach 15 Tage nach 15 Tage
09.01.2015 | 09:30
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrte Frau Tabsart,

dass Sie sich in einer unserer Verkaufsstellen von unserem Personal unfreundlich und ungerecht behandelt gefühlt haben, bedauern wir sehr und möchten uns dafür bei Ihnen entschuldigen.

Leider können wir hier als Händler wirklich nicht eingreifen, natürlich sollten unsere Kolleginnen bei körperlicher Gewalt aber die Polizei rufen.

Dies gilt tatsächlich als private Angelegenheit.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine andere Auskunft gegen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rossmann Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.12.2014 | 21:22
von Joachim Hessler | Regelverstoß melden
Sie müssen die andere Frau (Kundin) wegen Beleidigung anzeigen. Der Händler kann ihnen da nicht helfen
ist der falsche Ansprechpartner er sollte sich aber "neutral" verhalten.

04.12.2014 | 22:31
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Da muß ich 973 mal Recht geben. Allerdings, wenn das so ausgeufert wäre. also, hier gibt es einige Läden, wo jemand kommt und es sinngemäß heisst: benimm Dich, oder Du fliegst raus (mit Sicht auf die Pöbelkundin).



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