1069 Views | 11.12.2014 | 13:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4108501

Woman Pur GmbH (Stuttgart)

Fitnessstudio verweigert Kündigung trotz Umzug

Am 01.04.2013 zog ich berufsbedingt in eine andere Stadt: 75 km entfernt vom Fitnessstudio WomanPur in Stuttgart.

SCHLAGWORTE

Seither habe ich bis einschließlich 06.12.2014 über 1200€* an das Fitnessstudio bezahlt, obwohl seit 20 Monaten nicht mehr besucht und keine Leistungen empfangen und die Geräte nicht abgenutzt. *inklusive Mahngebühren

Da es nicht zumutbar ist 75 km Strecke zu pendeln für Traning, wurde die erste Kündigung am 01.07.2013 ausgesprochen (Grund: Umzug). Diese ausserordentliche Kuendigung wurde vom Fitnessstudios abgelehnt.

Die zweite Kündigung wurde am 01.06.2014 ausgesprochen mit Entzug der Einzugsermächtigung (Grund: Umzug und Krankheit).

Danach wurden die Restbeträge plus Mahnungen via Creditreform in Rechnung gestellt. Aufgrund einer 1-Woche Frist, fehlendem Rechtsschutz sowie Angst vor Prozesskosten- & Risiken wurde die letzte Mahnung inkl. Beträge am 06.12.2014 (467,18€) beglichen.

Ich fordere daher die Erstattung der bereits teilw. zu Unrecht gezahlten Beträge vom 01.08.2013 (Nach der 1. Kündigung) und nehme an, es ist im Interesse des Fitnessstudios Kunden nicht zu vergraulen und nicht unangemessen zu benachteiligen. Ich hoffe, dass das Fitnessstudio hier zu Unrecht gezahlte Beträge aus Kulanz zurückzahlt, damit von einem Klageweg am Amtsgericht abgesehen werden kann.

Vielen herzlichen Dank fuer Ihre Stellungnahme und Kontaktanfrage für weitere Informationen wie bspw. Kundennummer, Name etc.

----

Zusatzinformation:

Das Fitnessstudio lehnt die ausserordentliche Kuendigung ab und begruendet anhand der Entscheidung des Landgericht Giessens, v. 15. 02.2012 1 S 338/11, sowie dem Urt. v. BGH 11.01.2010 III ZR 57/10 dass ein Umzug allein kein Sonderkündigungsrecht zuläßt.

Mir ist bewusst, dass Langzeitvertraege in meiner Eigenveranwortung liegen. Leider ist mir unbekannt inwiefern Paragraph 314 BGB der obigen Behauptung des Fitnessstudios und dem Urteil vom BGH (Az: XII ZR 42/10, 08.02.2012) widerspricht? Letzteres klammert anscheinend das Sonderkündigungsrecht bei Umzug ebenso aus.

----

Quellen

www.gutefrage.net/frage/urteil-umzug--grund-fuer-ausserordentliche-kuendigung-2014-

formular1.de/formulare/klage-klageerwiderung/15/klage-durch-eine-privatperson?c=16

www.refrago.de/Fitnessstudio_Kann_man_den_Vertrag_mit_einem_Sportstudio_bei_einem_Umzug_kuendigen.frage9.html

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Meine Forderung an Woman Pur GmbH: Erstattung der bereits gezahlten Beträge 01.08.2013 - 08.12.2014


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Kommentare und Trackbacks (4)


11.12.2014 | 13:59
von E. L. | Regelverstoß melden
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

Lies dir das mal durch.

18.12.2014 | 14:14
von ReclaBoxler-4108501 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hab mir das alles schon laaaange vorher durchgelesen mit Kanzlei Hollweck. Mir geht es darum eine Lösung zu finden und nicht zu diskutieren. Vielen Dank!


10.03.2015 | 20:00
von Mia Colu | Regelverstoß melden
Hallo,
der Beitrag ist zwar schon alt aber ich versuche mein Glück trotzdem:
Wie hat sich das Problem gelöst? Habe nämlich das gleiche Theater - bin umgezogen und zwar nach Hamburg - 750 km! Und das empfindet Woman Pur auch nicht als genügender Grund zur außerordentlichen Kündigung.

24.08.2017 | 13:09
von Jule We | Regelverstoß melden
Hab hier noch einen aktuellen Bericht, falls Ihr auch noch über diesen alten Eintrag stolpert: https://www.fitnessletter.de/kuendigung-fitnessstudio-vorlage/

Wie ist es denn ausgegangen?



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