Durch Stadtwerke Duisburg gelöste Beschwerde. | 2047 Views | 14.12.2014 | 17:16 Uhr
geschrieben von Der Widerspenstige

Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)

Verträge für alle ungenutzten Gaszähler und Stromzähler

Bestell-/Kundennummer: 209751614 / 209753291

Die Stadtwerke Duisburg verteilen scheinbar systematisch Verträge für alle ungenutzten Gas- und Stromzähler.

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2 Bilder

Hier gibt es noch einen ungelösten und offenen Fall vom 25.04.2014, da kommen auch schon die nächsten Verträge rein.

de.reclabox.com/beschwerde/77987-stadtwerke-duisburg-duisburg-rechnung-ueber-geschaetzten-verbrauch-ohne-nutzung-des-anschluss

Selbstverständlich wird in dieser Wohnung kein Gas oder Strom verbraucht, daher gibt es auch hier kein konkludentes Vertragsverhältnis gemäß §38 EnWG.

Ich werde alle Ereigenisse bzgl. dieser beiden neuen Veträge getrennt hier in diesem Thread veröffentlichen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg AG: Öffentliche Stellungnahme und Rücknahme der Forderungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.12.2014 | 12:07
Firmen-Antwort von: Stadtwerke Duisburg AG
Abteilung: Vertrieb Privatkunden & Kundenservice

Sehr geehrter Herr Malcher,

gerne gehen wir auf Ihr Anliegen ein. Aus Datenschutzgründen werden wir Ihnen unsere Stellungnahme auf schriftlichem Wege zukommen lassen.

Wir bitten um etwas Geduld.

Freundliche Grüße

Ihre Stadtwerke Duisburg

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Kommentare und Trackbacks (20)


27.12.2014 | 11:25
von Der Widerspenstige noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang habe ich das versprochene Schreiben der Stadtwerke Duisburg noch nicht erhalten.


09.01.2015 | 10:42
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Gestern hat mich ein Mitarbeiter der Stadtwerke Duisburg angerufen.
Er konnte mir keine neuen Informationen geben.
Dafür will er mir nun aber ein Schreiben schicken, in dem Gerichtsurteile genannt sein sollen welche die Forderungen rechtfertigen.

In dem neuen Fall (Beschwerde 77987) ist man inzwischen bei der Erpressung mit einer negativen Schufa-Eintrag angekommen!

09.01.2015 | 11:44
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Es könnte auch sein das Strom aus der Steckdose kommt.
Seit über einem halben Jahr warte ich auf Fakten?

09.01.2015 | 11:55
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Ja - das werde ich auch.
Dafür muss aber erst einmal die Frage definitiv geklärt sein ob die Forderung berechtigt ist.
Der Anwalt hatte einen Mahnbescheid angekündigt - statt dessen wird mit einem Schufa-Eintrag gedroht/erpresst.

16.01.2015 | 17:26
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Das versprochene Schreiben der Stadtwerke Duisburg habe ich noch nicht erhalten.

Dafür habe ich in dem anderen Fall (Beschwerde 77987) nun eine angebliche Rechtfertigung für die Forderungen von dem Anwalt der Stadtwerke Duisburg erhalten.
Diese sind jedoch nach wie vor nicht nachvollziehbar.

18.01.2015 | 13:39
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Selbstverständlich wird in dieser Wohnung kein Gas oder Strom verbraucht, daher gibt es auch hier kein konkludentes Vertragsverhältnis gemäß §38 EnWG. "

Das stimmt so nicht ganz. Denn der Vertrag kommt schon alleine deshalb zu Stande, das alleine die Möglichkeit dazu besteht, das man Energie, verbrauchen kann. Denn auch die Vorhaltung, nicht nur der Verbrauch, kostet dem Versorger Geld.

Deshalb mein Tipp, lassen Sie nach Auszug Ihres Mieters, die Zähler von einen zugelassenen Installateur demontieren und an den Netzbetreiber zurück geben. Erst ab diesen Zeitpunkt gibt es keinen Liefervertrag mehr. Und sobald der neue Mieter einzieht, lassen Sie die Zähler wieder einbauen. So ersparen Sie sich auf einfache weise, beim Mieterwechsel, die unnötige Bezahlung der Zähler.

18.01.2015 | 14:16
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Toller Tip!
Ich lasse die Zähler die dem Netzbetreiber gehören auf eigene Kosten demontieren und danach wieder montieren.
Ach ja, bei einer neuen Montage muss natürlich die aktuelle TAB erfüllt werden und ich erneuere direkt den Zählerkasten mit.

Das Ganze würde natürlich gemäß der Argumentation mit der "Vorhaltung von Anschlüssen und Energie" auch nichts bringen, denn dann liegen die Kabel ja immer noch da und könnten Strom liefern. ;-)

Genau das ist aber der Punkt - ohne Erbringung bzw. Bezug einer Leistung kann man diese nicht in Rechnung stellen!
Sonst können wir wirklich für alles zahlen, wie ich in dem anderen Fall bereits geschrieben habe:

Zahlen für

Ungenutzte Telefonanschlüsse?
Ungenutzte Gasanschlüsse?
Ungenutzte Wasserzähler?
Ungenutzte Abwasserleitungen?
Ungenutzte Kamine?
Ungenutzte Fahrzeuge?
Ungenutzte Zapfsäulen?
etc.

In Deutschland sind die einzigen Zahlungen ohne konkrete Gegenleistung Steuern - und von denen gibt es bereits auch mehr als gut tut.

18.01.2015 | 21:56
von Gerhard | Regelverstoß melden
Sehr schlechte Beispiele, denn für alle Zahlt man auch dann, wenn man Sie nutzt, es sei denn man Kündigt Sie oder meldet Sie ab.

Telefon, dafür zahlt man auch nur für die Möglichkeit zu telefonieren. Insbesondere bei Festnetzangeboten.

Wasserzähler, auch da fallen Grundgebühren an, unabhängig, ob man Ihm nutzt oder nicht. Und solange ein Haus bewohnt ist, darf man den in vielen Städten auch nicht abmelden. Selbst wenn man nur aus Flaschen trinkt.

Abwasserleitungen, die müssen, solange sie ans Kanalnetz angeschlossen sind alle 20 Jahre auf Dichtheit geprüft werden. Das kostet auch Geld. Grundgebühren sind hier zum Glück meist mit dem Wasserzähler abgegolten. Gibt aber ausnahmen.

Kamin, solange der Angeschlossen ist und durch einfaches einlegen von Brennmaterial in Betrieb genommen werden kann, muß auch der Kaminkehrer bezahlt werden. Erst wenn der Anschluß zum Schornstein gekappt und verschlossen wurde, entfällt diese Pflicht.

Fahrzeuge, solange das Fahrzeug nicht offiziell abgemeldet wurde, durch Abkratzen der Zulassungsplakette, analog zur Rückgabe der Zähler, muß dafür bezahlt werden. Selbst wenn das Fahrzeug nur in der Garage steht.

Zapfsäule, wenn Sie diese z. B. für Ihren Fuhrpark auf Ihren Grundstück gemietet haben, dann fallen da auch ohne Nutzung eventuell Kosten an. Und bei einer eigenen fallen, solange Sie Betriebsbereit ist, zumindest Regelmäßige Prüfgebühren an. Unabhängig von der Tatsächlichen Nutzung.

18.01.2015 | 21:56
von Gerhard | Regelverstoß melden
Sehr schlechte Beispiele, denn für alle Zahlt man auch dann, wenn man Sie nutzt, es sei denn man Kündigt Sie oder meldet Sie ab.

Telefon, dafür zahlt man auch nur für die Möglichkeit zu telefonieren. Insbesondere bei Festnetzangeboten.

Wasserzähler, auch da fallen Grundgebühren an, unabhängig, ob man Ihm nutzt oder nicht. Und solange ein Haus bewohnt ist, darf man den in vielen Städten auch nicht abmelden. Selbst wenn man nur aus Flaschen trinkt.

18.01.2015 | 21:58
von Gerhard | Regelverstoß melden
Kamin, solange der Angeschlossen ist und durch einfaches einlegen von Brennmaterial in Betrieb genommen werden kann, muß auch der Kaminkehrer bezahlt werden. Erst wenn der Anschluß zum Schornstein gekappt und verschlossen wurde, entfällt diese Pflicht.

18.01.2015 | 22:00
von Gerhard | Regelverstoß melden
Zapfsäule, wenn Sie diese z. B. für Ihren Fuhrpark auf Ihren Grundstück gemietet haben, dann fallen da auch ohne Nutzung eventuell Kosten an. Und bei einer eigenen fallen, solange Sie Betriebsbereit ist, zumindest Regelmäßige Prüfgebühren an. Unabhängig von der Tatsächlichen Nutzung

18.01.2015 | 22:05
von Gerhard | Regelverstoß melden
Fahrzeuge, solange das Fahrzeug nicht offiziell abgemeldet wurde, durch Abkratzen der Zulassungsplakette, analog zur Rückgabe der Zähler, muß dafür bezahlt werden. Selbst wenn das Fahrzeug nur in der Garage steht.

Wegen Wortfilter mußte mein Beitrag leider etwas gesplittet werden.

19.01.2015 | 10:37
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Danke für die Bestätigung!

Es wurde detailliert ausgeführt das meine Beispiele aufzeigen, das man nur für in Anspruch genommene Leistungen bezahlen muss.

21.05.2015 | 16:03
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Gestern sind wieder 2 neue Verträge von den Stadtwerken Duisburg gekommen.
Inzwischen steht noch nicht einmal mehr "geschätzt" dabei, sondern es werden einfach irgendwelche Fantasie-Zählerstände angenommen.

Es wäre wirklich interessant wieviel "Umsatz" insgesamt auf diese Weise ohne eine rechtliche Grundlage gemacht wird?

15.06.2015 | 17:26
von Stadtwerke Duisburg AG

Sehr geehrter Kunde,

eigentlich ist der Sachverhalt relativ einfach und bundesweit so geregelt:

Der jeweilige Netzbetreiber vor Ort (in Duisburg die Netze Duisburg GmbH) ordnet alle Zähler, die keinem Lieferanten zugeordnet sind, dem jeweiligen Grundversorger (in Duisburg der Stadtwerke Duisburg AG) zu. Dies bedeutet, wir müssen für die entsprechenden Netznutzungsentgelte, die auch feste Bestandteile beinhalten, alles gesetzlichen Bestandteile und die gelieferte Energie aufkommen, auch wenn wir keinen Endkunden haben/kennen.

Daher wenden wir uns in solchen Fällen an den jeweiligen Hauseigentümer, der zumeist Kenntnis über den aktuellen Belegungsstand seiner Objekte haben sollte. Bei dem Versand der entsprechenden Schreiben hatten wir in der Vergangenheit (wohl auch bei Ihnen) mal Probleme gehabt, inzwischen werden aber jedem Hauseigentümer folgende Optionen angeboten:

1. Übernahme des Zählers mit grundpreisfreiem Zeitraum und Freikontingenten

2. Nennung des Mieters/Pächters der Verbrauchsstelle

3. Zählerausbau

Falls seitens des Hauseigentümers keine dieser Optionen gewünscht sind, würden wir als Lieferant dem Netzbetreiber die weitere Ablehnung der Zuordnung des Zählers mitteilen, und der Netzbetreiber lässt dann seine Zähler ausbauen.

Dies wünschen (Sie schreiben dies ja auch) die meisten Hauseigentümer nicht, da bei einer Zählerneustellung die aktuellen rechtlichen technischen Vorgaben beachtet werden müssen.

Mit diesen drei Möglichkeiten haben wir unseres Erachtens einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Kunden und unseren Interessen.

Falls Sie eine bessere Idee oder noch Anregungen haben, können Sie sich gerne an uns unter privatkunden spider monkey stadtwerke-duisburg.de wenden.

Freundliche Grüße

Stadtwerke Duisburg AG

i. A. Christian von Bargen

Referent Privatkundenvertrieb



15.06.2015 | 18:58
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Ich nehme hierzu wie folgt Stellung:

"Dies bedeutet, wir müssen für die entsprechenden Netznutzungsentgelte, die auch feste Bestandteile beinhalten, alles gesetzlichen Bestandteile und die gelieferte Energie aufkommen, auch wenn wir keinen Endkunden haben/kennen. "

Selbstverständlich müssen Sie als Netzversorger für den Unterhalt Ihres Netzes aufkommen und nicht der Kunde!
Es ist Ihr Netz und Bestandteil Ihres Unternehmens - nicht irgendein Bestandteil des Kunden bzw. Abnehmers.
Die Allgemeinkosten werden wie bei allen anderen Unternehmen auch bei Ihnen auf den Produktpreis (Strom) umgelegt.

Ihrer Argumentation nach müssten alle Autofahrer auch einen Obulus an die Tankstellen für deren Unterhalt entrichten, selbst dann wenn sie kein Auto fahren und somit kein Benzin benötigen.

Es handelt sich hier also lediglich um den Versuch Ihre Allgemeinkosten auf einen nicht vorhandenen Kunden abzuwälzen.
Oder können Sie mir eine gesetzliche Grundlage für Ihre Forderungen nennen?

"Falls seitens des Hauseigentümers keine dieser Optionen gewünscht sind, würden wir als Lieferant dem Netzbetreiber die weitere Ablehnung der Zuordnung des Zählers mitteilen, und der Netzbetreiber lässt dann seine Zähler ausbauen. "

Die Einrichtung eines Stromzählers beruht auf dem Wunsch des Lieferanten sein Produkt in Mengeneinheiten (KWh) abrechnen und verkaufen zu können.
Als Gegenbeispiel wären hier Strassenlaternen zu nennen, die ohne Stromzähler pauschal abgerechnet werden.
Ein Stromzähler ist von meiner Seite aus weder erwünscht noch notwendig - vor allem wenn eine Wohnung unbewohnt ist und keine Leistung bezogen wird.
Ob Sie einen Stromzähler montiert oder demontiert lassen ist allein Ihre Entscheidung und Aufgabe.

"Dies wünschen (Sie schreiben dies ja auch) die meisten Hauseigentümer nicht, da bei einer Zählerneustellung die aktuellen rechtlichen technischen Vorgaben beachtet werden müssen. "

Sie beziehen sich hier auf die technischen Anschlussbestimmungen (TAB) welche wiederum alleine auf dem Mist der Stromnetzbetreiber gewachsen ist und jedweder gesetzlichen Grundlage entbehrt.
Gesetzlich bindend ist lediglich das NAV www.gesetze-im-internet.de/nav/
Dort steht: "Folglich bestimmt, sofern die NAV anwendbar ist, der Netzbetreiber nach § 22 Abs. 2 Satz 1 NAV den Anbringungsort von Messeinrichtungen; dabei hat er jedoch nach § 22 Abs. 2 Satz 4 NAV die Anschlussnehmerinnen und -nehmer anzuhören und deren berechtigte Interessen zu wahren. "

Es ist nirgendwo verankert das ein Zählerplatz nach einer vorübergehenden Demontage auf einen aktuellen Stand gebracht werden muss.
Dafür ist aber eindeutig definiert das die berechtigten Interessen der Anschlussnehmerinnen und -nehmer gewahrt werden müssen.
Diese bestehen eindeutig nicht in einer sinnlosen Modernisierug bestehender Zählerplätze!

"Mit diesen drei Möglichkeiten haben wir unseres Erachtens einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Kunden und unseren Interessen. "

Dies sehe ich nicht so!
Hier werden lediglich Ihre Intressen vertreten!

15.06.2015 | 19:36
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Es gibt nun eine neue Strategie der Stadtwerke.
Man jubelt dem Hauseigentümer einen Vertrag mit 6 kostenlosen Monaten unter.
Danach kassiert man dann freudig für ungenutzte Zähler ab.

Ich habe auf das Schreiben folgendermassen geantwortet:
-------------------------------------------------------

Guten Tag,

hiermit weise ich die neuen Verträge erneut zurück.

Sie stellen zwar ein Entgegenkommen ihrerseits dar, beinhalten aber eine Verpflichtung zu einer Zahlung ohne Leistungsbezug!

Gemäß §38 EnWG bestehen für diese Verträge keine Grundlage.
Bereits seit über einem Jahr warte ich auf einen rechtlichen Nachweis Ihrer Forderungen in mehreren Fällen.

Ich habe weder ein Vertragsverhältnis für die genannten Zähler mit Ihnen, noch wurde die Wohnung bewohnt und die Zähler somit genutzt!
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1 reclabox beschwerde de 316837 teaser 2 reclabox beschwerde de 316837 teaser 3 reclabox beschwerde de 316837 teaser


17.06.2015 | 10:00
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Ich habe eine Stellungnahme des Referenten Privatkundenvertrieb der Stadtwerke Duisburg per Email erhalten.
In dieser wurde ich darum gebeten diese nicht im Internet zu veröffentlichen.
Daher werde ich nur einen entscheidenden Satz zitieren:

"Gesetzliche Grundlagen für unsere Forderungen liegen in §2 der jeweiligen Grundversorgungsverordnung. Gemäß §2 kommt ein Vertrag zu Stande, wenn Energie entnommen wird. Sollten Sie keine Energie benötigen und auch nicht anderweitig darlegen, dass gerne die Option der jederzeitigen Versorgung haben möchten, müssten Sie auch nicht für die Zählergrundgebühren aufkommen. "

Ich würde sagen damit sind die rechtlichen Fragen geklärt!

Es bleibt jedoch die Frage unbeantwortet warum trotzdem Forderungen gestellt wurden bzw. werden?

19.06.2015 | 10:42
von Der Widerspenstige gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Referent des Privatkundenvertrieb der Stadtwerke Duisburg hat mir nun mitgeteilt, daß das Verfahren eingestellt werden soll.


20.07.2015 | 09:03
von Der Widerspenstige | Regelverstoß melden
Der Fall ist trotzdem noch nicht geschlossen!
Man hat ihn nur "intern" in die Tochterfirma "Netze" weitergeschoben.

Hier die Fortsetzung:
de.reclabox.com/beschwerde/101149-netze-duisburg-duisburg-ausbau-von-zaehlern-bei-voruebergehender-stillegung



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