Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 682 Views | 16.12.2014 | 14:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7819105

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

2000€ Gutschein - 4 Monate hinhalten => Abzocke

Ich kann die schockierenden Einträge hier nur bestätigen. Wir haben von meinen Schwiegereltern zur Hochzeit einen 2000€ Gutschein für ab-in-den-urlaub.de bekommen. Achtung: Dies war kein Aktionsgutschein ("Zahle 9,90€ und bekomme einen Gutschein über 100€"), sondern ein echter Wertgutschein: Es wurden 2000€ bezahlt um einen Gutschein über 2000€ zu erhalten.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 89623 thumb
2 Bilder

1. Der Gutscheinwert wurde nicht mit der Reise verrechnet, sondern würde "unmittelbar nach Zahlung der Reise" meinem Konto gutgeschrieben.

2. Ich musste die Reise im Wert von 1831€ zunächst selbst zahlen, obwohl ich einen Gutschein hatte.

3. Zusätzlich musste ich eine Kreditkartengebühr i. H.v. 120€ zahlen. Insgesamt also 1951€. Das Argument "ich will nicht mit Kreditkarte zahlen, sondern meinen schon bezahlten Wertgutschein einlösen" wurde natürlich ignoriert.

4. Den Gutschein habe ich am 22.08.14 eingelöst und die Auszahlung mehrfach angemahnt. Heute fast(4 Monate später)habe ich immernoch kein Geld erhalten. Grund seien die vielzitierten "technischen Probleme in der Buchhaltung".

Meine Anwältin rät mir zur Erwirkung eines Mahnbescheids. Dies sei der einzige Weg, um an mein Geld zu kommen. Außerdem bestehe eine gute Chance auf Rückzahlung der Kreditkartengebühr und Verzugzinsen. Dies werde ich in den nächsten Tagen veranlassen.

Insgesamt bin ich völlig entsetzt von der scheinbaren Rechtlosigkeit. Meine Schwiegereltern haben wirklich sehr hart dafür arbeiten müssen, um soviel Geld zusammen zu sparen. Bei Unister/Ab-in-den-Urlaub.de verlangt man eine Zahlung, obwohl ein Wertgutschein besteht, erhebt darauf fette Kreditkartengebühren und zahlt dann das Geld nicht zurück!

Unister - NIE WIEDER!

Ab-in-den-Urlaub.de - NIE WIEDER!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Erstattung des Gutscheinwerts (2000€), sowie der zu Unrecht erhobenen Kreditkartengebühren i. H.v. 119,96€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.12.2014 | 10:13
Firmen-Antwort von: ab-in-den-urlaub.de
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrter ReclaBoxler,

um den Vorgang zeitnah zu bearbeiten, senden Sie bitte die Kontakt- & Buchungsdaten (Name, Mailadresse und Buchungsnummer) an presse spider monkey unister-travel.de. Die zuständigen Kollegen nehmen sich des Vorgangs umgehend an.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Ihr Presseteam der UNISTER Holding

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


17.12.2014 | 12:11
von ReclaBoxler-7819105 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ironischerweise lag ein Teil des Fehlers bei mir: Das Geld war schon Anfang September überwiesen worden.

Es braucht aber scheinbar erst die Presseabteilung, die sich WIRKLICH darum bemüht, eine Auszahlung zu erreichen.

Darüber hinaus ist natürlich nach wie vor "merkwürdig", wie Gutscheine bei Unister abgerechnet werden.


17.12.2014 | 17:47
von Wilfried Dickes | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Wilfried Dickes Unister GMBH, ist auch Fluege.de
und habe selbst problema mit dem nicht vorhandenen Service dieser Firma,
als Flug vermittler oder Urlaubs Vermittler sollte man serioeser mit seinen Kunden arbeiten.
Aber da es soviele taeglich versuchen bei dieser Firma etwas zu kaufen sind die para die sich beschweren nicht wichtig.
He Leute von Unister oder Fluege.de falsch die para werden sehr schnell viele und dann seid ihr weg aus dem Geschaeft, ursache, sau schlechter Service.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!