KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)
keine Kienast Schuhe - Street Shoes mehr
Nie wieder werde ich Schuhe von Kienast Schuhhandel (Street Shoes, ABC Schuh-Center, K+K Schuh-Center) kaufen, da es sich hier um billige, minderwertige Qualität handelt. Eigentlich dürfte man das Wort "Qualität" in Verbindung mit Kienast gar nicht verwenden.
Anfang Januar kaufte ich bei Street Shoes bewußt ein paar "einfache" Winterstiefel für die Gassirunde mit dem Hund. Bereits nach zwei Wochen war die Sohle schon stark abgenutzt. Darüber habe ich aber hinweg gesehen, da ich die Schuhe eh nicht so oft tragen wollte. Als ich die Stiefel dann Mitte November wieder aus dem Schrank holte und anzog, hatte ich bei Regen schnell nasse Füße. Das Obermaterial löste sich an mehreren Stellen von der Sohle ab. Die Schuhe wurden dann reklamiert und das böse erwachen kam dann mit dem Antwortschreiben von Kienast.
Kienast erstattet mir nur 60%, da die Schuhe nach deren Prüfung angeblich über einen längeren Zeitraum genutzt wurden. Das es sich bei den Schuhen um Winterstiefel handelt und ich diese mit hoher Wahrscheinlichkeit im Frühjahr, Sommer und Herbst gar nicht getragen haben kann, wurde völlig außer Acht gelassen.
Vor 3 Jahren kaufte ich Stiefel bei Deichmann in der gleichen Preislage und diese Stiefel haben noch immer keine Mängel bei gleichem Nutzungsverhalten.
Hier noch die Antwort mail auf meine Beschwerde:
Die von Ihnen reklamierten Schuhe wurden von Ihnen am 13.01.2013 in unserer "Street Shoes" Filiale in Leipzig erworben und in ebendieser Filiale am 06.12.2014 auf Grund eines Mangels reklamiert. Die Schuhe waren somit zum Zeitpunkt der Reklamation zehneinhalb Monaten alt. Wir haben für diesen Zeitraum eine Nutzungspauschale abgezogen, welche handelsüblich den Kaufpreis um jeden Monat, in welchem sich ein Produkt in Ihrem Besitz befindet, um vier Prozent mindert. Dies würde in Ihrem Fall eine Minderung von 42 % bedeuten. Wir haben diesen Wert nach unten hin abgerundet und eine 40 %ige Minderung vorgenommen.
Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis, dass nach einem so langen Zeitraum, nicht mehr der komplette Kaufpreis erstattet werden kann und lehnen daher Ihre Nachforderung ab. Gern bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit, dass Sie sich den erhaltenen Gutschein in jeder unserer Filialen gegen andere Waren verrechnen oder in Bar auszahlen lassen. Zusätzlich hierzu, sofern Sie dies wünschen und uns mitteilen, können Sie die defekten Schuhe zurück erhalten.
Ferner müssen wir Ihnen mitteilen, dass das BGB zwar, wie von Ihnen angeführt, eine zweijährige Gewährleistung vorsieht, hierbei jedoch eine Beweislastumkehr nach einem halben Jahr eintritt. In diesem Fall muss vom Käufer nachgewiesen werden, dass es sich bei der Reklamation um einen Material- bzw. Verarbeitungsfehler handelt und ein Defekt auf Grund des Verschleißes zu 100 % ausgeschlossen werden kann. Eine Rücknahme kann daher ausschließlich aus Kulanz vorgenommen werden
Wir bitten Sie daher aus genannten Gründen um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung und verbleiben,
Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards
Sven Wendemuth
Leiter Serviceabteilung