531 Views | 19.12.2014 | 10:36 Uhr
geschrieben von Klaus P. Schmidt

Premium Call KG (Magdeburg)

Telefonterror durch Call Center Premium Call

Ich erhielt, ohne jemals Zustimmung erteilt zu haben, am Montag, 10.11.2014, 1633 Uhr, Donnerstag, 13.11.2014, 1711 Uhr, Mittwoch, 19.11.2014, 1625 Uhr, Freitag, 21.11.2014, 1722 Uhr und Mittwoch, 26.11.2014, 1735 Uhr, Anrufe von Premium Call. Die angezeigte Rufnummer des Anrufers lautete 0391-6206898960. Dabei klingelten die Telefone jeweils nur 4-mal, die Zeit ist zu kurz für mich um abzuheben.

SCHLAGWORTE

Bei Rückrufen, die am Donnerstag, 20.11.2014, 1003 Uhr, Donnerstag 20.11.2014, 1315 Uhr, Freitag 21.11.2014, 1743 Uhr, Samstag, 22.11.2014, 0908 Uhr und Mittwoch, 26.11.2014, 1750 Uhr erfolgten, also ausnahmslos während der normalen Geschäftszeiten, war niemand zu erreichen, lediglich eine Ansage sagte, man rufe außerhalb der Geschäftszeiten an, diese aber mit Montag bis Freitag 07:00 bis 20:00 Uhr sowie Samstags 07:00 bis 12:00 Uhr angab - also eben genau Zeiten, innerhalb derer ich anrief.

Ich will demzufolge auch wissen, warum Menschen erst durch unzulässige Telefonanrufe terrorisiert werden und bei Rückrufen innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten niemand zu sprechen ist.

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Nach stundenlanger Recherche im Internet fand ich endlich die Rufnummer der Geschäftsführerin A. T. Diese sagte mir während eines Telefonats vom 27.11.2014 zu, meinen Antrag auf Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) noch am selben Tag zu klären und mir die beantragten Auskünfte schriftlich zukommen zu lassen. Dennoch habe ich heute kein Schreiben erhalten, obwohl ich zusätzlich am 02.12.2014 noch einen entsprechenden schriftlichen Antrag gestellt hatte, nämlich Auskunft zu erteilen,

1) welche Daten über mich gespeichert sind,
2) über die Herkunft dieser Daten,
3) alle Empfänger, an die diese Daten von Ihnen weitergegeben wurden,
4) über den Zweck der Speicherung,
5) aus welchen Gründen ich telefonisch terrorisiert wurde,
6) auf welcher Rechtsgrundlage die Terroranrufe basieren.

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Meine Forderung an Premium Call KG: Sofortige umfängliche Auskunft nach dem BDSG und meiner Anträge vom 27.11.2014 und 02.12.2014


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Kommentare und Trackbacks (2)


19.12.2014 | 22:56
von Matthias Schlegel | Regelverstoß melden
Moin moin!

Nicht rumärgern sondern einfach ab zur Polizei und Strafanzeige erstatten.

Solche Leute sind doch noch nicht mal die Zeit für EINEN Telefonanruf Wert!

30.01.2015 | 10:42
von Klaus P. Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Premium Call reagiert nicht. Ich habe inzwischen den Landesbeauftragten für Datenschutz eingeschaltet.




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